BUNDESRAT Nicht rütteln
An einem der beiden Längstische im
Restaurant des Bundeshauses, an
denen Bonner Journalisten sich bei Bier und Bratkartoffeln zu treffen pflegen, hatte sich am Ende der vorletzten Woche ein ebenso seltener wie hochmögender Gast eingefunden: Dr. Gerhard Schröder, Bundesminister des Innern.
Bei einer Tasse Kaffee versuchte sich Schröder vor einem halben Dutzend Zeitungsleuten gegen den Vorwurf zu verteidigen, eine beiläufige Bemerkung in der Debatte des Bundestags über die Notstandsgesetzgebung habe den »leeren Formalismus seiner Denkweise« - so SPD-Jurist Arndt - aufgezeigt.
Was Schröder gesagt und Arndt kritisiert hatte, war im Hin und Her des Notstands-Disputs zunächst kaum aufgefallen. Erst eine ganze Woche später wurde darüber diskutiert, daß der Verfassungsminister mit seinem Redeschlenker an einem Grundpfeiler der Verfassung gerüttelt hatte - an jenem föderalistischen Prinzip, das den Ländern bei der Bundesgesetzgebung weitgehende Rechte einräumt.
Das Grundgesetz bestimmt, daß Gesetzesvorlagen der Bundesregierung in jedem Fall zunächst dem Bundesrat - also der Ländervertretung - zugeleitet werden müssen und daß der Bundesrat berechtigt ist, zu diesen Vorlagen innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Den Vertretern der Länder ist diese Frist seit langem reichlich kurz erschienen, was schon oft zu Reibereien mit der Bundesregierung und zu Vorschlägen des Bundesrats führte, die Beratungsspanne auf fünf oder sechs Wochen zu verlängern.
Auch bei diesem sogenannten ersten Durchgang der Notstandsgesetze - in der vom Bundestag beschlossenen Form werden Regierungsvorlagen dem Bundesrat noch einmal zum »zweiten Durchgang« vorgelegt - hatten die Ländervertreter geklagt, ihnen habe zu einer sorgfältigen Stellungnahme die Zeit gefehlt, was den Innenminister Schröder im Bundestag zu der Bemerkung veranlaßte: »Meine Damen und Herren, es fällt ja schwer, manchmal nicht doch in eine gewisse Heiterkeit zu verfallen.«
Schröder gab kund, die Sorge des Bundesrats um die Drei-Wochen-Frist könne am ehesten dadurch behoben werden, daß Gesetzesvorlagen der Bundesregierung künftig nicht mehr erst dem Bundesrat und dann dem Bundestag, sondern beiden Häusern gleichzeitig vorgelegt würden. Mit anderen Worten: Der erste Durchgang, in dem der Bundesrat zu nichts verpflichtet sei - Schrder: »Er kann Stellung nehmen, er kann es lassen« -, solle fürderhin entfallen.
Nun ist die im Grundgesetz verankerte Regelung nicht von ungefähr getroffen worden: Die Möglichkeit einer ersten Stellungnahme zu Gesetzeseinfällen der Regierung wurde den Ländern zugestanden, weil sie es zumeist sind, die diese Gesetze ausführen müssen. Dazu der frühere und inzwischen verstorbene CDU-Ministerpräsident Karl Arnold von Nordrhein-Westfalen: »Der Bundesrat sichert der Gesetzgebung den Sachverstand der Landesregierungen.«
Und der ehemalige Rechtsausschuß -Sekretär des Bundesrats, Dr. Hans Kutscher, heute Verfassungsrichter in Karlsruhe: »Für die sorgfältige Stellungnahme des Bundesrats im ersten Durchgang ist ... maßgebend, daß er im zweiten Durchgang im allgemeinen nur die Wahl hat, den Vermittlungsausschuß* anzurufen oder hiervon abzusehen. Um so mehr muß er darauf bedacht sein, wenigstens im ersten Durchgang seine Ansicht zu allen ihm bedenklich erscheinenden Regelungen ausführlich zu äußern.«
Solche Macht und solchen Einfluß hatten die Verfassungsväter den Ländern zugestanden, um die Zentralgewalt des Bundes enger zu begrenzen, als es im Weimarer Staat der Fall gewesen war. Der Reichsrat von Weimar hatte vornehmlich beratende Funktionen gehabt, und die Gesetzesinitiative war im
wesentlichen Sache der Reichsregierung oder der Reichstagsmitglieder gewesen.
Bei den ersten Herrenchiemsee-Beratungen über das neue Grundgesetz war zwar noch die Meinung vorherrschend gewesen, die Bundesregierung habe zu entscheiden, ob ihre Vorlagen zuerst im Bundestag oder im Bundesrat oder in beiden Häusern gleichzeitig beraten werden sollten, doch der Parlamentarische Rat einigte sich darauf, Regierungsvorlagen seien grundsätzlich zunächst im Bundesrat zu behandeln.
Nur ein einziges Mitglied des Parlamentarischen Rats lehnte solche Schwächung der Zentralgewalt ab und verlangte, was heute der Bundesinnenminister verlangt: der Kommunist Heinz Renner.
Der erste, der diese Regelung bemäkelte, war freilich nicht Gerhard Schröder, sondern sein Chef Konrad Adenauer. Auf dem CDU-Bundesparteitag des Jahres 1956 kritisierte der Bundeskanzler in Stuttgart »die Verteilung der Rechte und der Gewalten durch das Grundgesetz zwischen Bund und Ländern": Es sei die Absicht der Besatzungsmächte gewesen, die Zentralgewalt möglichst schwach zu halten und damit ein schwaches Deutschland zu schaffen. Doch zeige sich nun, daß die gesetzgeberische Arbeit dadurch nur verlangsamt werde.
Tatsache war, daß Konrad Adenauer die sachkundigen und präzisen Darlegungen, mit denen der Bundesrat Gesetzentwürfe der Regierung im ersten Durchgang anzureichern pflegte, als unbequem und deshalb überflüssig empfand.
So beschloß der Bundesrat beispielsweise, den - mangelhaften - Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten überhaupt gar nicht erst zu beraten, sondern ihn »zur Neuvorlage eines Gesetzes zurückzugeben«.
Solche und ähnliche Fälle brachten
dem Bundesrat stets den Vorwurf ein, die Länder wollten den Gang der Gesetzgebung verlangsamen - ein Argument, das jetzt auch Gerhard Schröder für angebracht hielt. Der Vorzug seines Plans, so erläuterte er an der Journalisten-Tafel im Bundeshaus, liege in der Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens.
Dazu der Bremer Senatspräsident Kaisen, derzeit geschäftsführender Bundesratspräsident: »In der Praxis ist eine Verzögerung nie eingetreten. Aber wir sind sehr hellhörig geworden, denn die Entwicklung läuft immer mehr zur Zentralisierung.« Und Peter Altmeier von Rheinland-Pfalz: »Wer den föderativen Aufbau unserer Bundesrepublik bejaht, darf an der Institution des Bundesrates nicht rütteln lassen.«
Nicht ein einziges Bundesland hat bislang erkennen lassen, daß es den jüngsten Schröder-Plan auch nur für diskutabel hält und bereit wäre, auf die Chance zu verzichten. Gesetzentwürfe der Regierung schon im ersten Stadium der parlamentarischen Beratung gehörig zu zensieren.
Im Gegenteil, der niedersächsische Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf ließ verlauten: »Die Beseitigung des ersten Durchgangs im Bundesrat wäre ein Anschlag auf die in der Verfassung verbürgte Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung. Im übrigen hat sich das bisherige Verfahren ausgezeichnet bewährt, und es ist undenkbar, daß Schröders Vorschlag auch nur die Chance einer Verwirklichung hat.«
Selbst den Schröder-Kollegen im Kabinett ist der Einfall des Verfassungsministers nicht geheuer. Im Bundesratsministerium des Neo-Christdemokraten von Merkatz löste der Plan sogar Erstaunen aus: »Das ist doch ganz bewußt damals so gemacht worden mit dem ersten Durchgang. Schwer vorstellbar, daß es anders werden könnte.«
Befand die »Stuttgarter Zeitung« über Schröder: »Er vermag nicht, glaubwürdig zu machen, daß ihm über allen Überlegungen das Gleichgewicht der Kräfte im Staate steht, das ein unabdingbarer Wesenszug der Demokratie ist.«
* Der Vermittlungsausschuß besteht aus je elf Mitgliedern des Bundesrats und des Bundestags und kann vom Bundesrat in allen Fällen angerufen werden, in denen dieser mit einem Gesetzesbeschluß des Bundestags ganz oder teilweise nicht einverstanden ist.
Verfassungs-Demonteur Schröder
Eine gewisse Heiterkeit