Punkt erreicht - DER SPIEGEL
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DEMONSTRATIONEN Punkt erreicht

Frankfurts CDU-Oberbürgermeister Wallmann will die Demonstranten aus der Stadt vertreiben. Verwaltungsrichter sehen Rechtsgrundsätze verletzt.
• aus DER SPIEGEL 45/1981
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Frankfurt, erkannte Oberbürgermeister Walter Wallmann, »hat Anspruch darauf, geliebt zu werden«. Also begann der Christdemokrat, die Stadt fein rauszuputzen.

Er vollendete den Wiederaufbau der Opernhausruine und bildete dabei, mit Goldbronze und Kunststoff, das Foyer dem Original nach, »weil das Herz vieler alter Menschen daran hängt«. Der OB will auch den Römerberg historisch getreu nachbilden lassen, zur Erinnerung an die gute alte Zeit - mit Pfefferkuchenhäuschen.

In dieser Innenstadt-Idylle passen viele nicht mehr ins Bild. Die Stadtstreicher etwa vertrieb der Oberbürgermeister per Verordnung von der Hauptwache, dem zentralen Platz in der City. Für Asylsuchende sperrte er ganz Frankfurt. Und Dealer wie Rauschgiftkonsumenten ließ der Unionspolitiker von der Polizei aus den Anlagen verjagen.

Wallmann will einer Stadt zu besserem Ansehen verhelfen, die durch eine verfehlte Bauplanung mit engen Straßen und kahlen Bürotürmen gezeichnet ist. Abseits vom Bahnhofsviertel, wo Gastarbeiter in Gettos zusammengepfercht hausen und Ausländer das Geschäft mit der Prostitution und dem Rauschgift an sich ziehen, soll sich''s wieder leben lassen: zwischen prunkvollem Gemäuer und schmucken Passagen, ohne Anblick von Elend.

Der christdemokratische Erneuerer hat noch eine Problemgruppe, mit der er im Handstreich fertig werden will: die Demonstranten. Ihnen verbietet Wallmann jetzt die Straße »ohne Wenn und Aber« immer dann, wenn er erhebliche Störungen oder gewaltsame Ausschreitungen ahnt.

Solche Befürchtungen hegt der Oberbürgermeister ständig: ob Kroaten gegen die jugoslawische Regierung losziehen, der Allgemeine Studentenausschuß zum Protest gegen die Inhaftierung verdächtigter Linksextremisten aufruft oder der Stadtschülerrat gegen den Start der Tour de France angeht.

Auch eine Kundgebung gegen die Neueröffnung der Alten Oper, von linken Alternativgruppen unter dem Motto »Frankfurter Stuhlgang« inszeniert, schränkte Wallmann ein. Seine Beamten glaubten, daß es sich »bei dem Festumzug um eine eindeutige politische Aussage gegen die Alte Oper handelt«. Kostproben aus einem anonymen Handzettel: An »angemessene Garderobe und ausreichende Verpflegung« denken: »Original Hausmacher Scheiße, Farbe, Juckpulver, Ameisen, Regenwürmer (gegen 22.00 Uhr in Grünflächen zu finden), blutige Knochen, Knallfrösche«.

Das Ordnungsamt, das unter den Teilnehmern »kriminelle und gewalttätige Personenkreise« vermutete, versperrte dem Treiben, mehr fröhliches Happening als sturer Protestakt, den Weg in die Innenstadt. Die Veranstalter zogen vor das Frankfurter Verwaltungsgericht (VG) und bekamen recht. Die Verfügung der Stadt sei »offensichtlich rechtswidrig«, so die richterliche Begründung, und beruhe »allein auf allgemeinen Vermutungen«. Der alternative Theaterzug verlief dann auch friedlich, beim Festakt in der Alten Oper gab es keinen Putz.

Der Ablauf ist immer der gleiche. Seit 1979 fochten Veranstalter von Demonstrationen insgesamt 30 Verbote der Stadt an - in 24 Fällen hob das Verwaltungsgericht die behördlichen Verdikte wieder auf. Und während der Umzüge, S.103 das weist eine Erhebung des Gerichts aus, ist es dann in keinem Fall »zu unfriedlichen Handlungen gekommen«.

Daß die Justiz nicht mitzieht, paßt Wallmanns Stab gar nicht ins Konzept. Die Mannen des OB griffen die Verwaltungsrichter offen an und lösten damit einen Streit aus, der jetzt auch außergerichtlich ausgetragen wird.

Rechtsdezernent Wolfram Brück (CDU) schalt die Verwaltungsrichter, ihre »Genehmigungspraxis« ermuntere die Chaoten, ihr zerstörerisches Unwesen zu treiben. Und der Leiter des Ordnungsamts, Klaus Kurtze, den Wallmann von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nach Frankfurt holte, warf den zuständigen Richtern vor, sie hätten in einem Verfahren der Stadt das rechtliche Gehör versagt, was »den Verdacht einer Rechtsbeugung« begründe.

Da war dann auch für die Gescholtenen, wie Verwaltungsrichterin Hannelore Kohl sagt, »der Punkt erreicht«. VG-Präsident Dieter Neumeyer: »Wir mußten uns ja einmal wehren.« Der Richterrat des VG erteilte dem ehemaligen Richter Wallmann eine Lektion in Rechtskunde. Die Verwaltungsbehörde müsse ihren Verboten stets »eine voll nachprüfbare Prognoseentscheidung über den erwarteten unfriedlichen Verlauf einer Versammlung zugrunde legen«, schrieb das Gremium, dafür seien in Frankfurt in den meisten Fällen die »vorgelegten Fakten unzureichend gewesen«.

Zu dünn, fuhr der Rat fort, sei auch der bloße Hinweis auf »gewalthaft verlaufende Demonstrationen in anderen deutschen Städten«, ebensowenig dürfe »das Verhalten von Rowdies, Chaoten und Provokateuren ohne weiteres dem jeweiligen Veranstalter zugerechnet werden«, klärten die Richter auf, »man denke nur an die andernfalls etwa auch Fußballgroßveranstaltungen drohende Verbotsgefahr«.

Die Richter wünschten sich aber, »daß unter den Verantwortlichen der Stadt Frankfurt am Main der Ton der Mäßigung wieder die Oberhand gewinnt«.

Mit einem gefälligeren Echo auf die laute Richterschelte und die rigorose Verbotspraxis darf Wallmann bei denen rechnen, auf die er auch bei Wahlen zählen kann. Dem Oberbürgermeister geht »der kleine Geschäftsinhaber, der Taxifahrer« nahe, wenn »Tag für Tag« durch Demonstrationsumzüge seine »Möglichkeiten zu einem erfolgreichen Tun abgeschnitten« werden.

Mit seiner Taktik ist der OB beim Volk fein raus: Kracht es dann doch, ist die Schuld leicht den Verwaltungsrichtern zuzuschieben. »Hier wird auf populistische Weise gemacht, was den Leuten gefällt«, schimpft der SPD-Stadtverordnete und Verwaltungsjurist Günter Dürr, »auf dieser Welle kann man aber auch die Grundrechte kaputtmachen.«

Der selbstherrliche Christdemokrat, der jetzt schon Richter verurteile, schallt es aus den Reihen der Opposition, sei endgültig der »Hybris der Macht« erlegen. Es sei Zeit, ihm die »liberalen Hosen« zu kürzen.

Der OB könnte schon bald in Bedrängnis geraten. Während einer von ihm verbotenen Demonstration hielten Teilnehmer ein Transparent hoch: »Walter Wallmann - die zarteste Versuchung, seit es Steine gibt.«

Kommt es bei Auftritten des Oberbürgermeisters mal zu Krawallen, dann müßte Wallmann, so ein Frankfurter Verwaltungsrichter, konsequent »seine eigene Veranstaltung verbieten«.

S.101Beim Baubeginn auf dem Frankfurter Römerberg.*

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