TRUPPENSTATUT Rote Flächen
Der ehemalige Oberbürgermeister von Lüneburg und jetzige FDP-Bundestagsabgeordnete, Reinhold Kreitmeyer, marschiert zur Zeit durch die Bundestagskorridore, um seine Parlamentskollegen in Einzelgesprächen gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung aufzuwiegeln, der nach seiner Ansicht nicht nur »innerdeutsches Recht verletzt«, sondern auch die oft beschworene Nato-Gleichberechtigung der Bundesrepublik strapaziert.
Das Gesetz, gegen das der ehemalige Infanterieoberst zu Felde zieht, betrifft das sogenannte Nato-Truppenstatut samt Zusatzvereinbarungen, das die Rechtsstellung der ausländischen Stationierungstruppen endgültig regeln und den alten Truppenvertrag von 1954 ablösen soll.
Über das neue Statut war zwischen der Bundesrepublik - vertreten durch das Auswärtige Amt - und den sechs Mächten, die Truppen in Westdeutschland unterhalten, seit dem 11. Oktober 1955 mit anhaltendem Mißerfolg konferiert worden. Erst am 3. August 1959 konnte der Vertrag unterzeichnet werden.
Die Widerborstigkeit der Westverbündeten konzentrierte sich - nachdem alle anderen Streitfragen gelöst waren - auf das nicht unbillige Bonner Verlangen, die Stationierungstruppen sollten bei ihren Manövern auf deutschem Boden auch das deutsche Recht achten.
Dazu freilich waren die ehemaligen Besatzer nur teilweise bereit: Sie unterwarfen sich dem westdeutschen Manöverrecht lediglich insoweit, als »nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart« würde. Tatsächlich wurde »etwas anderes« sehr dezidiert vereinbart - das Zusatzabkommen über die »Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg«.
Auf der Lüneburger Heide hatten Briten und Kanadier seit Kriegsende
ihre militärischen Übungen ungeachtet lautstarker Proteste der Niedersachsen mit Vorliebe stets außerhalb der dort verfügbaren Truppenübungsplätze
- Bergen-Hohne mit 35 000 Hektar,
- Munster-Süd mit 7600 Hektar und
- Munster-Nord mit 11 200 Hektar
in einem knapp 48 000 Hektar großen Gebiet zwischen Soltau und Lüneburg veranstaltet, das nicht nur von etwa 12 000 Menschen bewohnt und bewirtschaftet wird, sondern auch Teile des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide umfaßt.
Die kriegerischen Spiele in der Heide fanden bisher ohne irgendeine Rechtsgrundlage statt. Weder der alte Truppenvertrag noch das - für Bundeswehr-Manöver geltende - Bundesleistungsgesetz, noch etwa das britische Manöverrecht gaben den alliierten Panzerfahrern eine Handhabe, zwischen Lüneburg und Soltau ihre Verteidigungsbereitschaft zu erproben.
Nach Artikel 19 des alten Truppenvertrags waren die alliierten Streitkräfte zwar generell »berechtigt, im Bundesgebiet Manöver und sonstige Übungen abzuhalten«, doch mußten deutsche »Verwaltungsmaßnahmen« berücksichtigt werden, wenn Manöver und andere Übungen außerhalb militärischer Anlagen stattfinden sollten.
Das Bundesleistungsgesetz bestimmte sogar: »Manöver oder andere Übungen dürfen in der Regel die Dauer von dreißig Tagen nicht überschreiten. Dasselbe Gelände soll für mehrtägige Übungen nur in Ausnahmefällen innerhalb dreier Monate wiederholt benutzt werden.«
Und sogar das britische Manöverrecht fordert: »Kein Gebiet soll öfter als einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren als Manövergebiet gewählt werden.«
Im vergangenen Monat ließ der niedersächsische Innenminister Bennemann im Telegrammstil verbreiten, was sich zwischen Soltau und Lüneburg während neun Monaten im Jahr Tag und Nacht abspielt:
- Britische und kanadische Panzer schießen mit Übungsmunition, so daß zahlreiche Gebäude- und sonstige Sachschäden entstehen.
- Menschen erleiden
Körperschäden
durch Schockwirkung, der Schulunterricht muß abgebrochen werden,
- Panzer durchfahren kurz vor der Ernte stehende Getreidefelder und Kartoffeläcker, und
- Panzer zerfahren eine vier- bis
sechsjährige Schonung in einem Ausmaß von 20 000 Quadratmetern.
Reinhold Kreitmeyer aus Lüneburg beklagt, daß selbst der Nachkriegs-Heidebauern-Witz »nicht mehr stimmt«, wonach der erste Sohn den Hof, der zweite Sohn die Hagelschäden und der dritte Sohn die Manöverschäden zu erben pflegt. Denn: »Die Bauern sind müde geworden und bebauen ihr Land erst gar nicht mehr, nicht mal mit Blautannen, für die es die höchste Entschädigung gibt. Viele wollen ihre Felder an die Truppen für Übungszwecke verpachten.«
Auf alle Klagen und Proteste aber hatten die britischen und kanadischen Manövermänner immer nur eine Antwort: Nirgends anders als zwischen Soltau und Lüneburg könnten sie ihren Ausbildungsmethoden gemäß üben, und ihre Ausbildungsmethode - Panzerfahren im Regimentsverband - sei nun einmal die richtige und die beste. Die Bundesregierung nahm das Argument widerspruchslos hin. Schrieb Bundeskanzler Adenauer im Sommer 1958 an den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Heinrich Hellwege: »Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, die britische Regierung um eine Änderung der Ausbildungsmethoden ... zu ersuchen. Die britische Panzerwaffe hat aufgrund ihrer ... Erfahrungen und im Hinblick auf die Bedürfnisse einer modernen Kriegsführung neue Einheitliche Ausbildungsgrundsätze entwickelt. Es kann deshalb nicht erwartet werden, daß sie diese Grundsätze für bestimmte, zur Zeit im Bundesgebiet befindliche Einheiten ad hoc ändert.«
So kam es dazu, daß die Bundesregierung in den Zusatzvereinbarungen zum Nato-Truppenstatut einen Zustand legalisierte, der bisher rechtlos gewesen war: Entgegen deutschem und britischem Recht dürfen alliierte Panzer wie eh und je zwischen Soltau und Lüneburg »ohne Einwilligung des Berechtigten« - das heißt: ohne Einwilligung der niedersächsischen Landesregierung - umherfahren.
Nur zwei Einschränkungen ließen Engländer und Kanadier sich gefallen. Die Übungsfläche wurde um ein Viertel verkleinert. Die Panzereinheiten dürfen lediglich auf festgelegten »roten Flächen« ausgebildet werden, die über den gesamten Raum verteilt sind. Fragt Kreitmeyer: »Und wie kommen die Panzer von einer roten Fläche zur anderen?«
Unter dem 21. Juni 1960 hat der Lüneburger FDP-Abgeordnete Kreitmeyer dem Auswärtigen Amt einen Drei-Punkte-Plan unterbreitet, durch den verhindert werden soll, daß weiterhin »Unfrieden unter Freunden« gestiftet wird. Kreitmeyer wünschte, daß
- Panzerstraßen von 40 Meter Breite zwischen den für Panzerübungen freigegebenen roten Flächen angelegt werden,
- die roten Flächen narrensicher eingezäunt werden und
- die Bundesregierung innerhalb von drei Jahren aus bundeseigenen Liegenschaften einen anderen Panzerübungsplatz schafft.
Anfang September - mehr als ein Jahr nach der Unterzeichnung - hat die Bundesregierung das Vertragswerk den parlamentarischen Körperschaften in Bonn indes unverändert zugeleitet. Der Bundesrat - Niedersachsen lehnte den Vertrag ab - ließ das Gesetz mit der Bemerkung passieren, es müsse erwartet werden, daß die Bundesregierung »nichts unversucht läßt, die den britischen und kanadischen Stationierungsstreitkräften zugestandenen Manöverrechte auf ein erträgliches Maß zurückzuführen«.
Auf die Tagesordnung des Bundestags ist das umstrittene Gesetz bisher noch nicht gesetzt worden. Erklärt Kreitmeyer: »Die Mehrheit des Hauses möchte natürlich erst die Kommunalwahlen in Niedersachsen abwarten, ehe sie den Soltau -Lüneburg-Manövern ihre Zustimmung gibt.«
Flurschaden-Kritiker Kreitmeyer
Die Bauern sind müde
Briten-Panzer in der Heide: Unfrieden unter Freunden