Schöne Geschäfte - DER SPIEGEL
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AFFÄREN / KÄSE-KARUSSELL Schöne Geschäfte

• aus DER SPIEGEL 25/1969
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Käse wurde von Bahnhof zu Bahnhof gerollt. Als er nach mehrmonatiger Irrfahrt wieder auf der Ausgangsstation ankam, hatte er sechsmal den Besitzer gewechselt, war annähernd zur Hälfte vergammelt und hatte seinen verschiedenen Herrn vornehmlich Verluste eingebracht. Nur die DDR machte über eine Dreiviertel Million Mark Devisen-Gewinn.

Vorletzte Woche begehrte die Grelle Strafkammer 8 des Hamburger Landgerichts zu wissen, wie es kam, daß mehr als 300 000 Kilogramm Schmelzkäse aus der Berlin-Reserve zunächst

* für 70 Pfennig je Kilogramm an die Allgäuer Firma Gebr. Immler, hernach

* für 83 Pfennig je Kilogramm an die Hamburger Firma Agrimex GmbH, anschließend

* für 3,09 Mark je Kilogramm an die Ost-Berliner Firma Zentral-Korn-. merz GmbH, sodann

* für 2,63 Mark je Kilogramm an die Brüsseler Firma Ecoval, hierauf

* für 63 Pfennig an den Wuppertaler Rentner Karl Thiele und schließlich

* für 88 Pfennig je Kilogramm an die Allgäuer Firma Speiser & Haug, ein Schwesterunternehmen der Firma Immler,

verkauft werden konnten.

Vor allem aber versuchte das Gericht zu klären, welche Rolle der mehrfach vorbestrafte Hamburger Käsehändler Joachim Hermann Stähr, Alleininhaber der Firma Agrimex GmbH, in dem wohl undurchsichtigsten Käse-Karussell seit dem Kriege gespielt hatte.

Denn laut Anklage der Staatsanwaltschaft war die Reise des in Kartons zu je 20 Dosen verpackten Berlin-Käses kein Zufall, sondern ein perfekt geplantes »Scheingeschäft«, dessen einziges Ziel es war, weiche Ost-Mark in harte West-Devisen zu verwandeln.

Ein solches Kunststück bringt nach Branchen-Ondit jeder westdeutsche Händler fertig, der sich mit der genügenden Nonchalance über die strengen Zahlungsbestimmungen des Interzonenhandeis hinwegsetzt.

Hiernach dürfen Geschäfte mit der DDR nicht in bar, sondern nur -- über Sonderkonten bei der Ost-Berliner Deutschen Notenbank und der Frankfurter Bundesbank -- in sogenannten Verrechnungseinheiten abgewickelt Werden. Mit dieser Vorschrift hatten die Initiatoren des Interzonenhandels das für Ost-Berlin ungünstige Kursgefälle zwischen D-Mark-Ost und D-Mark-West ausgleichen und den von Austrocknung bedrohten innerdeutschen Warenverkehr erhalten wollen.

Doch was einst als kommerzielle Klammer zwischen West- und Ostdeutschland ersonnen war, erregte alsbald die Phantasie profitsüchtiger Kaufleute im Westen und devisenhungriger Funktionäre im Osten. Denn wenn es gelänge, so spekulierten die Handelspartner in Ost und West, die über den Verrechnungsweg aufgewertete Ost-Mark anschließend in D-Mark-West oder eine andere West-Währung ohne Kursverlust umzutauschen, eröffneten sich ungeahnte Quellen neuen Reichtums,

Die Masche war bald gestrickt:

* Ein westdeutscher Kaufmann veräußert eine beliebige Ware, die beispielsweise 150 000 Mark wert ist, zum überhöhten Preis von einer Million Mark an die DDR und läßt sich die Überweisung der Million in Verrechnungseinheiten vertraglich zusichern;

* anschließend verkauft die DDR diese Ware zu einem ähnlichen Preis an einen im westlichen Ausland -etwa Belgien -- residierenden Geschäftsfreund des westdeutschen Lieferanten

* dieser Geschäftsfreund, der nur als Strohmann fungiert, erklärt die Ware für schlecht, verweigert die Zahlung des Kaufpreises und macht die DDR für den Schaden regreßpflichtig;

* die DDR verweist auf eine bis dahin geheimgehaltene Klausel des Kaufvertrages mit ihrem westdeutschen Lieferanten, wonach dieser den Schaden zu tragen habe;

* der westdeutsche Kaufmann, der hierauf nur gewartet hat, überweist den vereinbarten Schadenersatz an seinen belgischen Strohmann den dieser sogleich -- in harten Devisen -- an die DDR weiterleitet;

* anschließend erfüllt auch die DDR ihren Vertrag und überweist die zugesicherte Million per Verrechnungskonto an den westdeutschen Kaufmann, dem die Bundesbank den Betrag in West-Mark gutschreibt.

Nach genau diesem Muster, so argumentierte vorletzte Woche die Staatsanwaltschaft, habe auch der Hamburger Kaufmann Stähr gehandelt, als er die reichlich 300 Tonnen Käse zum »stark überhöhten Preis von 3,09 Mark« an die Ost-Berliner Zentral-Kommerz veräußerte. Für diese Annahme spreche nicht allein die für derartige Geschäfte »typische« Geheimklausel, die Stähr zum Schadenersatz verpflichtete, sondern auch die Tatsache, daß Ost-Berlins Abnehmer, die belgische Firma Ecoval, den Käse plangemäß beanstandete, noch bevor er auch nur eine Dose überprüft hatte. Denn kaum war der Käse nach seiner Stippvisite in Ost-Berlin auf dem belgischen Grenzbahnhof Montzen angekommen, wurde er sogleich umgeladen und wieder nach Westdeutschland dirigiert. Hier sollte er über den zur Tarnung eingeschalteten Wuppertaler Rentner Thiele an den Allgäuer Kaufmann Immler laufen, der ursprünglich die Ware für Stährs Agrimex eingekauft hatte.

Als aber der Käse über das Zollamt Aachen-Köpfchen in die Bundesrepublik zurückrollte, stutzten die Zöllner. Ihnen wollte es nicht in den Kopf, daß westdeutscher Käse via Ostdeutschland und Belgien nach Westdeutschland importiert werden sollte. Sie beschlagnahmten fürs erste die Ware. Der Prozeß konnte beginnen.

Wann er endet, ist bis heute noch nicht abzusehen. Stähr, der von den Geschäften seiner Partner nichts gewollt haben will, ist sich keiner Schuld bewußt. Und das Gericht, das sich außerstande sah, die Frage zu beantworten, ob Stähr die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik geschädigt habe, forderte hierüber zunächst ein Gutachten an und setzte sodann die Verhandlung auf unbestimmte Zeit aus.

Lediglich über die Qualität des von Stähr gehandelten Käses waren sich im Verhandlungsraum 297 des Hamburger Landgerichts alle einig: »Wenn es ganz still war«, so sagte der Sachverständige August Heinemeier als Zeuge aus, »konnte man es in den Dosen knacken hören.«

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