LADENSCHLUSS So ein Gerede
Vor halbleerem Bundestagsgestühl wetterte der Möbelfabrikant Dr. Karl Atzenroth (FDP): »Dieses Gesetz ist nach unserer Meinung eines der schlechtesten Gesetze, die dieser Bundestag verabschiedet hat.« Dann bezweifelte er, daß der Bundestag überhaupt beschlußfähig sei.
Doch Atzenroth hatte sich verschätzt. Von 509 Abgeordneten waren zur dritten Lesung immerhin 282 erschienen. Und mit einer knappen Mehrheit (30 Stimmen) wurde das Ladenschlußgesetz angenommen, das vorschreibt, die Geschäfte montags bis freitags von 18.30 bis 07.00 Uhr und samstags ab 14 Uhr geschlossen zu halten. Das war am 9. November 1956.
Die voraufgegangenen Plenardebatten hatten, wie das amtliche »Bulletin« meldete, das »Bild einer Materie« gezeigt, »bei der die Fronten quer durch nahezu sämtliche Fraktionen gingen«.
Seither haben sich die Fronten nicht verschoben: Verbraucher und Industrie greifen an, Einzelhandel, Handwerk und Gewerkschaften verteidigen. Nur der Versandhandel blieb neutral und profitierte.
Den bisher letzten Vorstoß unternahm Anfang Mai der Verbraucherpolitische Ausschuß der CDU/CSU, angeführt von der medizinisch-technischen Assistentin Irma Blohm aus Hamburg-Rahlstedt und dem Fabrikdirektor Dr. Alexander Elbrächter aus Hameln. Die beiden CDU -Abgeordneten schlugen vor, dem Einzelhandel am Freitag zu gestatten, die Läden erst um 21.00 Uhr zu schließen, damit alle Berufstätigen wöchentlich einmal geruhsam einkaufen könnten.
Um die Arbeitgeber zur Kapitulation zu bewegen, hielten ihnen die Verbraucherpolitiker einen Köder vor: Ein langer Verkaufsabend in der Woche könnte unterbinden, daß die Angestellten, wie bisher weithin üblich, in der Arbeitszeit zu Einkäufen ausschwärmen.
Kaum hatte der Unions-Ausschuß derart behutsam am Ladenschlußgesetz gerüttelt, da grollte auch schon an der ganzen Ladenfront das Sperrfeuer des stets alarmbereiten Einzelhandels:
Hans Schmitz, der Präsident der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels in Köln, erklärte »vorweg einmal ganz klar«, das Ladenschlußgesetz habe sich bewährt und sei keineswegs reformbedürftig.
Der späte Ladenschluß am Freitag - so Schmitz in einem Interview mit der Kölner »Rundschau am Sonntag« - sei wegen Personalmangels einfach nicht durchführbar. Den Hinweis des Interviewers auf die liberaleren Ladenschluß -Regelungen im westlichen Ausland wies Präsident Schmitz von sich: »Ja, ja, das ist aber so ein Gerede. Es ist langsam zur Gewohnheit geworden, die ausländischen Regelungen als ein leuchtendes Beispiel hinzustellen ...« Schmitz empfahl, man solle endlich »dieses Thema ad acta legen«.
Der Präsident weiß starke Bataillone auf seiner Seite,
- Der Vorsitzende des Diskussionskreises Mittelstand in der CDU/CSU -Fraktion, Alfred Burgemeister, Einzelhändler und Oberst außer Diensten, versicherte öffentlich, er
»werde sich bei den bevorstehenden Fraktionsberatungen strikt gegen die Forderungen des Verbraucherpolitischen Ausschusses aussprechen.
- Die Gewerkschaften sind gegen längere Öffnungszeiten. Sie halten das Ladenschlußgesetz für »kostbaren sozialen Besitz«, der das Verkaufspersonal vor Ausbeutung schütze.
- Der SPD-Mittelstandssprecher Erwin
Lange will das Gesetz - im Gegensatz zu einigen Wirtschaftspolitikern seiner Partei - beibehalten wissen.
- Die FDP-Fraktion, anders als an jenem 9. November 1956 - möchte nunmehr gleichfalls das Gesetz so lassen, wie es ist.
Orakelte die »Süddeutsche Zeitung": »Da es angesichts der sozialpolitisch bedingten Abstinenz des DGB keine Organisation gibt, die sich ... zum Anwalt der Verbraucher machen- könnte, rechnet man in Bonn damit, daß auch CDU/CSU und SPD schließlich 'kalte Füße' bekommen könnten, schon um die FDP nicht allein als Verteidiger des um seine Existenz ringenden kleinen Einzelhändlers erscheinen zu lassen.«
Die Deklamationen der in einer Arbeitsgemeinschaft vereinten Verbraucherverbände bleiben derweil von der Mehrheit der Abgeordneten unbeachtet, ebenso eine Repräsentativerhebung des Instituts für Demoskopie in Allensbach.
Acht Tage nach dem Vorprellen der Abgeordneten Blohm und Elbrächter hatten die Allensbacher Meinungsforscher ein Ermittlungsergebnis veröffentlicht:
- Die Mehrheit der Bevölkerung hält
eine gesetzliche Regelung des Ladenschlusses für schlecht;
- 55 Prozent der Arbeitnehmer (und
52 Prozent der Bevölkerung) begrüßten den Vorschlag, die Geschäftsinhaber selber entscheiden zu lassen, ob sie abends länger offenhalten wollen;
- jeder dritte Berufstätige klagte darüber, daß die Läden zu früh schließen.
Gleichwohl zweifeln die Verteidiger der Rolladenfront nicht an ihrem Endsieg. Noch bevor der Initiativantrag der CDU-Abgeordneten Blohm und Elbrächter auch nur in der Fraktion beredet worden war, tat CDU-Mittelständler Burgemeister kund: »Ich bin überzeugt, daß sich für die geplante Änderung im Bundestag keine Mehrheit finden wird.«
Stern
»... Nehmen Sie einfach eine Taxe zum Bahnhof, lösen Fahrkarte und kaufen Sie sich ein paar belegte Brötchen - wie's heutzutage viele Berufstätige machen müssen!«