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OSTVERTRÄGE So oder anders

• aus DER SPIEGEL 5/1971
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Wer der CDU/CSU wohl will«, so urteilte der Kölner Staatsrechts-Professor und Sozialdemokrat Martin Kriele, »warnt sie vor dem Weg nach Karlsruhe.«

Weil auch CDU-Außenpolitiker Werner Marx Gefahren für die Union sieht, falls sie Brandts Ostverträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzufechten versucht, hatte er den Brandt-Anhänger Kriele samt dessen Professoren-Kollegen Fritz Münch, Friedrich Klein, Boris Meissner und Peter Lerche vorletzte Woche zu einem internen Experten-Kränzchen mit ausgewählten Parlamentariern der Bonner Christen-Fraktion geladen.

Im Auftrag des Fraktionschefs Rainer Barzel versuchte Marx als Moderator des Gelehrten-Hearings, die juristisch drapierten Emotionen seiner Parteifreunde unter Kontrolle zu bringen.

Denn die Fraktionsführung der Parlamentschristen bekämpft zwar das Pakt-Paket der SPD/FDP-Koalition politisch, scheut aber das juristische Showdown. Barzel und Marx fürchten, die Fraktion könne in Zugzwang geraten, wenn eifernde Parteifreunde der Regierung weiterhin öffentlich Verfassungsbruch vorwerfen.

Nach einer Ratifizierung wäre die Opposition dann genötigt, die angedrohte Klage auch einzureichen, obwohl die Aussichten in Karlsruhe gering sind, Eine abgewiesene Klage aber hätte für die Union einen Bumerang-Effekt: Die Opposition würde der Bundesregierung so zu einer höchstrichterlichen Legitimation für ihre Ostpolitik verhelfen.

Drei Tage lang hörten sich die Abgeordneten Karl Theodor von Guttenberg, Heinrich Windelen, Herbert Czaja, Georg Kliesing, Karl Miltner, Paul Mikat, Walter Hallstein, Felix von Eckardt und Friedrich Vogel die Argumente der Professoren an.

In Vorlesung und Diskussion stritten die Wissenschaftler über Deutschlands Größe. Die einen, wie Münch, Klein und Meissner, die schon als Berater von Vertriebenen-Verbänden über Brandts Ostpolitik den Stab gebrochen hatten, schwärmten von einem großen deutschen Reich, das vom Grundgesetz in den Grenzen von 1937 verbürgt werde; die anderen, wie Kriele und Lerche, fanden an solcher Fiktion keinen Gefallen.

Die Vertriebenen-Advokaten sahen durch die Ostverträge den Gebietsstand des ehemaligen Reichs geschmälert. Münch, der unverdrossen an Reichsidee und Alleinvertretungsdogma festhält: »Wir haben uns in der Bundesrepublik immer so verhalten, als ob wir Deutsches Reich seien, nur mit anderem Namen.

Kriele erinnerte die Unionschristen daran, daß sie mit ihrer Politik die deutsche Spaltung gefördert haben: »Wenn eine Wiedervereinigungspolitik, die zu Mauer, Hundegräben, Minengürtel und Todesschützen geführt hat, mit dem Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist, dann erst recht eine Politik, die versucht, von Deutschland zu retten, was zu retten ist.«

Der Kölner Professor berief sich auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Schon 1956, so erläuterte er den versammelten Vertragsgegnern, hätten die Karlsruher Richter entschieden, es bleibe der Bundesregierung überlassen »zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig« ansieht.

Auch der gemäßigt liberale Lerche stimmte in der Tendenz mit seinem Kölner Kollegen überein, obwohl die bayrische CSU-Regierung von ihm ein Gutachten zum Verfassungsstreit erbeten hat. Lerche: »Über Einzelheiten läßt sich sehr streiten, aber auf keinen Fall ist die Verfassungswidrigkeit evident.« Und eben darauf kommt es an: Eine Klage in Karlsruhe hat nur dann Aussicht auf Erfolg, »wenn die Verletzung des Verfassungsgebots der Wiedervereinigung ... evident ... wäre« (Bundesverfassungsgericht am 17. 8.1956).

Das Marx-Kolleg, das Anfang Februar fortgesetzt werden soll, verhalf den Parteichristen vorerst nicht zu klarer Sicht -- entgegen den Intentionen des Kolleg-Leiters. Denn die ratsuchenden Abgeordneten nahmen nur das zur Kenntnis, was sie gerne hören wollten. Sie ließen sich ihre Vorurteile bestätigen.

Rechtspolitiker Vogel: »Ich komme immer mehr zu der Ansicht, daß Karlsruhe die Verträge prüfen muß.« Der CDU-Jurist meint, Brandts Ostpolitik mache die Teilung perfekt. Damit sei die Bundesrepublik kein Provisorium mehr. Das Grundgesetz habe seine Basis verloren, da es nur für einen Übergangsstaat gelten sollte.

Aber auch der Bochumer Rechtsprofessor Mikat, der als Fraktionsjustitiar seit Monaten dringend von einer Verfassungsklage abrät, ließ sich von seiner Meinung nicht abbringen. Mikat: »Es gab keine neuen Gesichtspunkte. Man darf das Grundgesetz nicht überinterpretieren.«

Als Marx die Vogel-Perspektiven am Mittwoch letzter Woche in der »Kölnischen Rundschau« entdeckte, ließ er sogleich dementieren. Das CDU-nahe Blatt hatte gemeldet, in der Opposition breite sich die Meinung aus, »daß die Verfassungsmäßigkeit zumindest höchst zweifelhaft ist«.

Den Interpretations-Wirrwarr komplettierte CDU-MdB Carl Otto Lenz. Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, der beim Aufklärungsunterricht der Professoren gefehlt hatte, machte die Verfassungsmäßigkeit der Ostverträge schlicht davon abhängig, daß sie den Maximalforderungen der CDU zur Berlin- und Deutschlandpolitik genügen: Die Sowjet-Union müsse einer für die Opposition annehmbaren Berlin-Regelung zustimmen und SED-Chef Walter Ulbricht in der DDR »menschliche Erleichterungen« einführen, dann lasse sich über die Verfassungsmäßigkeit reden.

Die juristische Absicherung für dieses Junktim meint Lenz aus dem Saar-Urteil des Verfassungsgerichts von 1955 beziehen zu können. Damals hatten die Karlsruher Richter Adenauers Saar-Vertrag trotz Bedenken akzeptiert, weil der durch ihn geschaffene Zustand »näher beim Grundgesetz steht«. Lenz heute über Brandts Moskauer und Warschauer Abkommen: »Die Verfassungswidrigkeit der Verträge wird geheilt, wenn man Fortschritte bei der Herstellung verfassungsmäßiger Zustände macht.«

Vertragsgegner Boris Meissner zeigte beim Expertengespräch Verständnis für solche Auslegungs-Kunststücke. Einem Kollegen vertraute er an: »Man kann das so oder auch anders drehen.«

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