PRÄMIENSPAREN Teure Konten
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages erleichterten am Dienstag vergangener Woche ihr vom Preisauftrieb belastetes Gewissen durch eine Art Inflationszuschlag für die Sparer. Sie wurden sich darüber einig, das sogenannte Prämiensparen nicht mit dem 31. Dezember dieses Jahres enden zu lassen, sondern weiter zu gestatten. Mehr noch: Der Staatszuschuß für Festsparkonten soll erhöht werden; im günstigsten Fall bis auf 550 Mark pro Jahr.
Den Abgeordneten war nicht entgangen, daß sich das prämiierte langfristige Kontensparen immer größerer Beliebtheit erfreut. Nachdem der CDUEntwurf am 5. Mai 1959 Gesetz geworden war - als jährliche Höchstprämie durften Ledige 120 Mark, Verheiratete mit mehreren Kindern 360 Mark kassieren - hatte ein Sturm auf die Bankschalter eingesetzt.
Bis zum Jahresende 1961 wurden allein bei den westdeutschen Sparkassen 2,13 Millionen prämienbegünstigte Sparverträge über rund 1,8 Milliarden Mark abgeschlossen. Im vergangenen Jahr landeten 20 Prozent aller westdeutschen Spargroschen auf den staatlich bezuschußten Konten. Der Bund zahlte 1961 rund 260 Millionen Mark Prämien zu den auf fünf Jahre festgelegten Spargeldern hinzu.
Die Bonner Sparförderer beeindruckte es offenbar nicht, daß die prämienbegünstigten Konten jährlich um 18 bis 22 Prozent anwuchsen, während die allgemeinen Sparkonten nur um acht Prozent zunahmen. Für Eingeweihte war das hingegen ein Indiz dafür, daß mehr und mehr Sparer ihre normalen
Sparkonten in Festkonten umwandelten, das heißt, für ohnehin gespartes Geld den Staatszuschuß kassierten.
Der CDU-Abgeordnete und Bankier Hugo Scharnberg, der Initiator des Gesetzes von 1959, hatte dieses Risiko gesehen. Um wenigstens zu verhindern, daß zum Schluß - für einfache Festkonten sollte das der 31. Dezember 1963, für Konten mit festen Sparraten der 31. Dezember 1962 sein - die Prämiensparer dieselben Beträge wieder prämienbegünstigs anlegten, sollte die staatliche Sparaktion befristet sein.
Inzwischen aber erfreut sich das Prämiensparen so großen Zuspruchs, daß die SPD am 20. März 1962 die einst von ihr als Wahlschlager der CDU bekrittelte Idee aufgriff und dem Bundestag einen eigenen Gesetzentwurf vorlegte. Demzufolge sollte die Sparförderung vorerst verlängert werden.
Einmal am Zuge, machte sich die SPD sogar daran, Hugo Scharnbergs Regeln kritisch zu durchleuchten und Verbesserungen vorzuschlagen. Der Bankier hatte die jährliche Höchstprämie nach dem Familienstand gestaffelt, nicht aber die erforderliche Sparleistung selbst. Auf diese Weise hat eine Familie mit vielen Kindern zwar die Möglichkeit, eine höhere Jahresprämie zu ergattern als etwa Junggesellen oder kinderlose Ehegatten. Dafür bedarf es aber Sparleistungen, die gerade kinderreichen Familien oft nicht möglich sind.
Die Sozialdemokraten merzten diesen Schönheitsfehler aus: Anstelle des CDUPrämiensatzes von 20 Prozent für alle Sparer erhöhten sie in ihrem Entwurf die Prämiensätze und veranschlagten sie mit 25 Prozent für Sparer ohne Kinder, 27 Prozent beim ersten und zweiten Kind, 30 Prozent für Familien mit drei bis fünf Kindern und 35 Prozent für Familien mit noch mehr Nachwuchs. Bei Familieneinkommen unter 14 400 Mark jährlich soll die Prämie um weitere fünf Prozent höher liegen.
Nun fühlte sich die CDU veranlaßt, ihr Erstgeburtsrecht an der Sparprämie zu verteidigen; sie nahm die Verfolgungsjagd auf. Nach Anleitung ihres Eigentum-Spezialisten Fritz Burgbacher arbeitete der Arbeitskreis Eigentum der Fraktion einen neuen Gesetzentwurf aus.
Burgbachers Prämienstaffel blieb nur wenig hinter den SPD-Sätzen zurück. Sie bietet je nach Kinderzahl künftig Prämien zwischen 20 und 30 Prozent. Gegenüber 360 Mark jährlicher Höchstprämie im alten Gesetz sieht die CDUFraktion im neuen Entwurf eine Maximalprämie von 550 Mark (für Familien mit mehr als fünf Kindern) vor.
FDP-Bundesfinanzminister Dr. Heinz Starke indes, der sich von dem Auslaufen der Sparförderung eine Entlastung des Haushalts versprochen hatte, protestierte. Er prophezeite, die Kosten des CDU-Entwurfs würden sich wegen der steigenden Sparraten und der kumulierenden Wirkung in den folgenden Jahren bald auf eine Milliarde Mark pro Jahr stellen, und das sei für den Haushalt untragbar. Im Koalitionsausschuß trat die FDP dafür ein, das Gesetz zwar mit Burgbachers neuer Prämienstaffel um vier Jahre zu verlängern, Höchstprämien aber möglichst nur bis 390 Mark zuzulassen.
Nach Überweisung des Koalitions-Entwurfs und der Sparvorschläge der
SPD durch den Bundestag am Dienstag vergangenerWoche beraten nun die Bonner Ausschüsse für Finanzen und für Eigentumspolitik über die endgültige Höhe der staatlichen Sparzuschüsse. Von einem Auslaufen des Förderungsgesetzes ist nicht mehr die Rede.
Eigentum-Förderer Burgbacher
Prämien ohne Ende