VOLKSABSTIMMUNG Treppeneinfall
Auch in der - vorläufig - letzten Runde des Pokerspiels, bei dem Kanzler Konrad Adenauer die Schuld an den absehbaren Folgen seiner eigenen Politik für Berlin schon im voraus loszuwerden sucht, hat Westberlins Regierender Bürgermeister Willy Brandt am Dienstag vergangener Woche wiederum den Joker gezogen, der alle Kanzler-Karten überbietet.
Adenauer bemühte sich mit etwas zu durchsichtiger Bauernschläue, dem Bürgermeister
die Entscheidung darüber aufzudrängen, ob die Westberliner ihre Gipfelkonferenz-Wünsche vor der Konferenz per Volksabstimmung kundtun sollten oder nicht: »Ich gebe Ihnen nur einen Rat ... es liegt im Ermessen der Bevölkerung.«
Brandt, von dem verläßlich bekannt war, daß er eben jenes Adenauersche Abstimmungs-Projekt rundweg verwirft, übertrumpfte ungerührt den alten Kanzler: Auch er - so kam der Bürgermeister dem Kanzler mit mehr Talent entgegen, als für Fernseh-Großaufnahmen vonnöten ist - erkläre sich mit einem Referendum durchaus einverstanden, falls Bundesregierung und Alliierte es wünschen.
Das Resultat: Beide, Adenauer und Brandt, stimmen einer Volksabstimmung zu, aus der dennoch nichts werden kann, weil die Alliierten sie nicht wollen und die Bundesregierung gegen die Alliierten schlechterdings nichts wollen kann.
Die Perspektive: Adenauer und Brandt demonstrieren immerfort - was Berlin anbelangt - vollkommene Eintracht, so daß es dem CDU-Kanzler im Wahlkampf des nächsten Jahres
schwerfallen wird, den SPD-Bürgermeister, den die Sozialdemokraten aller Schattierungen heute schon einhellig für ihren Kanzler-Kandidaten ausgeben, mit dem »Untergang Deutschlands« zu identifizieren.
Um dieses Gleichgewicht einander ebenbürtiger patriotischer Gesinnung mit Adenauer zu halten, mußte Brandt freilich am Dienstag vergangener Woche beim Volksabstimmungshandel im Palais Schaumburg sonderliche Anstrengungen unternehmen, nicht zuletzt deshalb, weil der stärkste seiner Berliner Kombattanten, der gesamtdeutsche Bundesminister Lemmer, auf dem Bonner Palais-Teppich im Angesicht des Kanzlers wieder einmal andere Töne anschlug als vorher im Kanzler-fernen Berlin.
Dank seiner Künste bei Skat und Bockbieranstich und als gesamtdeutscher Conferencier selbst in der Berliner SPD gern gelittener Mitspieler, war Lemmer bis dahin in der Berliner Frage kaum vom Kurs Brandts abgewichen. Auch von Adenauers Volksabstimmungsplan für Westberlin hatte er erklärtermaßen nicht mehr als Brandt selber gehalten.
In der Kabinettssitzung am Dienstag der letzten Woche, vor dem Empfang Brandts im Palais Schaumburg, erfuhr Lemmer nun, der Kanzler wolle alles, was mit Brandt besprochen werde, stenographisch protokollieren lassen.
Von der Dauerhaftigkeit des stenographierten Protokolls offenbar fasziniert, kippte Minister Lemmer beim Volksabstimmungs-Palaver prompt um
- justament so, wie er im Dezember vorigen Jahres seinen Rat, erforderlichenfalls die Farben Schwarz-Rot -Gold mit den fünf weißen Olympia -Ringen als Emblem der gesamtdeutschen Olympia-Mannschaft zu akzeptieren, nicht mehr wahrhaben wollte, nachdem Adenauer ihn ob seiner Kompromißbereitschaft einen »Kerl« geheißen hatte, den man besser aus dem Kabinett entfernen sollte.
Während SPD-Bürgermeister Brandt und sogar CDU-Vizebürgermeister Amrehn mannhaft dem Kanzler ihre Bedenken gegen eine Volksabstimmung der Westberliner noch vor der Gipfelkonferenz vortrugen, tönte Lemmer mit trainiertem Radio-Pathos: »Es ist gut, daß hier Protokoll geführt wird, so daß später niemand sagen kann, der Bundeskanzler habe die Berliner in dieser historischen Stunde nicht gewarnt.«
Dem Kanzler scheint sich die historische Größe der Stunde schon Mitte März in Washington gleich nach seinem »fruchtbaren und angenehmen Meinungsaustausch« mit Präsident Eisenhower und Außenminister Herter erschlossen zu haben. Bei der Lektüre des Kommuniqués über diese »ihrer Natur nach völlig zwanglosen Gespräche« war er darauf gestoßen, daß die Amerikaner ein »zukünftiges Abkommen« ins Auge fassen, wohingegen Adenauer keineswegs neue, wie immer auch geartete Vereinbarungen wünscht, weil jederlei rechtliche Veränderungen den Status Westberlins beeinträchtigen müßten.
Im selben Satz fand Adenauer allerdings auch den Trost, daß die »Grundlage« eines neuen Berliner Vertrags »die Erhaltung der Freiheit« und »das Recht auf Selbstbestimmung« der Westberliner »sein müssen«. Und frühmorgens
»auf der Treppe« fiel dem Kanzler denn schließlich ein, wie man dieses Selbstbestimmungsrecht rasch realisieren könne: durch Volksabstimmung der Westberliner vor der Gipfelkonferenz für oder wider den Status Westberlins.
Bei diesem Gedanken, der dem Kanzler nach eigenem Zeugnis sozusagen von allein beigekommen ist, hat Adenauer offensichtlich fünferlei Rechtssätze beziehungsweise Rechtsfaktoren nicht recht bedacht:
- den staatsrechtlichen Status Westberlins,
- das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts,
- das bundesdeutsche Grundgesetz,
- das Strafgesetz und
- den völkerrechtlichen Status der Okkupanten in Westberlin.
Westberlin - Bundesaußenminister von Brentano: »Ein integraler Bestandteil des Bundes« - gehört zum Bundesgebiet. Eine Westberliner Volksabstimmung für oder gegen den geltenden Status Westberlins schließt infolgedessen nolens volens die Alternativ-Entscheidung ein, ob Westberlin weiterhin Teil des Bundesgebiets bleiben soll oder - wie beispielsweise nach dem Sowjetplan »Freie Stadt« nicht.
Eine Entscheidung der Westberliner für oder gegen die Zugehörigkeit Westberlins zum Bund aber wird durch den Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts keinesfalls gerechtfertigt. Denn das Selbstbestimmungsrecht ist seinem Ursprung und seiner historischen Entwicklung nach ein Recht der Völker, nicht der Wilmersdorfer.
Einer Volksabstimmung der Westberliner - wie auch aller Deutschen - über
die Zugehörigkeit Westberlins zum Bund steht außerdem die bundesdeutsche Verfassung entgegen, die das Referendum nicht kennt.
Dieses Hindernis könnte in Westberlin auch nicht dadurch beseitigt werden, daß der Westberliner Senat seinen Landesgesetz-Entwurf über Volksabstimmung, den er auf Adenauers Geheiß verabschiedungsreif in der Schublade parat hält, durch das Westberliner Abgeordnetenhaus in Kraft setzen ließe. Denn Volksabstimmungen oder Volksbefragungen sind in den Ländern der Bundesrepublik
- so hat das Bundesverfassungsgericht
am 30. Juli 1958 auf Antrag der Bundesregierung gegen das hamburgische und bremische Landesgesetz »betr. Volksbefragung über Atomwaffen« erkannt - nur dann verfassungsgemäß, wenn »der Gegenstand der Volksbefragung zur Zuständigkeit des Landes gehört«.
Verfassungswidrig hingegen ist solch ein Landesgesetz über Volksabstimmungen oder Volksbefragungen regelmäßig, sobald es »in eine ausschließliche Gesetzgebungs-, Regierungs- und Verwaltungskompetenz übergreift«.
Überdies bleibt zu prüfen, inwieweit ein Westberliner Volksabstimmungs -Gesetz, das den Westberlinern die freie Wahl zwischen Bundestreue und Separatismus böte, einer legalisierten Abart des Gebietshochverrats gleichkäme*.
Und schließlich ist Adenauers Westberliner Volksabstimmungsplan nur schwer mit dem völkerrechtlichen Status der Besatzer Westberlins in Einklang zu bringen. Der Kanzler selber hat erst vor vier Wochen im »Nationalen Presseclub« zu Washington die im Westen allgemein anerkannte Rechtstheorie der Besatzer verbindlich umschrieben: »Die drei westlichen Besatzungsmächte haben Berlin im Kriege besetzt, sie haben infolgedessen ein Recht, das sie nicht etwa einem mit der Sowjet-Union geschlossenen Vertrage verdanken, sondern das ihnen nach den Grundsätzen des Völkerrechts aus Eigenem erwachsen ist, ein sogenanntes originäres Recht, das ihnen niemand, ich wiederhole: niemand nehmen kann, auf das sie nur selbst verzichten könnten.«
Daß sich diesem stabilen Herrschaftsanspruch gegenüber jedes Ergebnis einer Volksabstimmung, dem die rechtliche Relevanz ohnehin fehlte, wie ein gleichermaßen unangemessener und untauglicher Versuch der Einflußnahme durch Pression ausnehmen würde, war mit der Zeit allerdings selbst Adenauer nicht verborgen geblieben.
Der letzte Vorschlag für eine Volksabstimmung der Westberliner vor der Gipfelkonferenz, den der Bonner Kanzler dem Berliner Bürgermeister am Dienstag vergangener Woche unterbreitete, sah denn auch nur noch die bescheidene Alternativ-Frage vor, ob die Westalliierten in Westberlin auch künftig auf ihrem »originären Recht« beharren sollten oder nicht.
Mit anderen Worten: Die Westberliner sollen per Selbstbestimmungsrecht auf ihr Selbstbestimmungsrecht verzichten, indem sie die Okkupanten bitten, in uneingeschränkter Selbstherrlichkeit zu bleiben - was die Alliierten ihrerseits ermächtigen würde, von ihrem »originären Recht«, durch Westberliner Akklamation verstärkt, auch beim freien Vertragshandel mit den Sowjets über eine »Freie Stadt« Westberlin Gebrauch zu machen.
Damit verglichen, hatte sich der erste Adenauer-Vorschlag für eine Westberliner Volksabstimmung noch vergleichsweise harmlos angelassen. Bundespressechef von Eckardt: »Sie (die Volksabstimmung) ist durchaus durchführbar auf der Basis einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Denn jede Partei oder alle Parteien zusammen können natürlich die Bevölkerung fragen, was sie wollen, daran kann sie niemand hindern.«
Nach diesem Rezept hatte der Kanzler den Willy Brandt,in dessen Eigenschaft als Berliner SPD-Landesvorsitzenden, dazu den Bundesminister Lemmer, als Berliner CDU-Chef zu sich nach Bonn gebeten. Aber Brandt hatte die ungleiche Partie zwischen Regierungschef und lokalem Parteiboß abgelehnt, woraufhin Adenauer seine Einladung nunmehr an den Regierenden Bürgermeister adressierte, gegen den er zugleich den Außenminister von Brentano, den gesamtdeutschen Minister Lemmer, den Staatssekretär Globke, den Bonner Berlin-Bevollmächtigten Vockel und zwei stenographierende Damen als Verstärkung ins Palais Schaumburg beorderte.
Brandt zog gleich, er brachte seinen CDU-Stellvertreter Amrehn, den SPD -Senatsdirektor Albertz und den CDU -Senatsdirektor Berning mit.
Beide Deckungsmannschaften mußten indes für eine Stunde im Kanzler-Vorzimmer Warteposten beziehen, nachdem sich Adenauer und Brandt zunächst zum Tete-à-tete zurückgezogen hatten. Alsdann wurde es Ernst; die Verstärkungen rückten ein, die beiden Damen des Kanzleramtes griffen zum Stift, und Adenauer bot den Berlinern mit der Eindringlichkeit eines Panikers, der seine Politik scheitern sieht, seinen verfänglichen Volksabstimmungs-»Rat« an.
Lemmer zeigte sich ungeniert davon angetan. Brentano, Globke und Vockel schwiegen, wohingegen der CDU-Vizebürgermeister Amrehn, beim Partei -Patriarchen Adenauer ohnedies schlecht angeschrieben, dem Kanzler keck ins Wort fiel.
Brandt blieb bei seinen Bedenken: Das »originäre Recht« der Alliierten und eine Volksabstimmung der Westberliner darüber paßten nicht zusammen, und der - zu erwartende - Eindruck des Mißtrauens gegen die Alliierten verschlechtere eher noch die Berliner Lage. Nutzen könnten hingegen eindeutige, verpflichtende Freundschaftskundgebungen stiften - nach jener Methode, die Brandts noch berühmterer Amtsvorgänger Ernst Reuter entwikkelte, als die Westalliierten zur Zeit der Berliner Blockade nach der westdeutschen Währungsreform mit den Sowjets allen Ernstes über die Einführung der Ost-Mark in Westberlin verhandelten.
Damals hatte Reuter die Parole ausgegeben: »Die Westalliierten sind unsere Freunde. Wir müssen sie fest an unsere Brust drücken, auch wenn sie blaue Flecken dabei kriegen.« Reuter war mit den Westberlinern auf die Straße gezogen, hatte die Westalliierten so lange und so laut hochleben lassen, bis die Ost-Mark-Gefahr von Westberlin endgültig abgewendet war.
Adenauer verspricht sich von solchen Mitteln der Einflußnahme heute nichts mehr. Nachdem er mehr als zehn Jahre lang unbeirrt Westkurs gehalten, den Alliierten jeden Wunsch von den Augen abgelesen hat, gab er seinem SPD -Konkurrenten Brandt unumwunden zu erkennen, daß er den Volksabstimmungsplan ausgeheckt habe, weil er seinen atlantischen Bundesgenossen mißtraut: »Ich sage Ihnen, Herr Brandt, auf die Engländer ist kein Verlaß.«
Bürgermeister Brandt packte seine Siebensachen, Kanzler Adenauer resignierte: »Ich sehe, Herr Brandt will gehen. Dann brauchen wir wohl nicht mehr weiterzureden.«
Vierundzwanzig Stunden später demonstrierte Brandt dem Kanzler am
praktischen Exempel, wie man nach Berliner Erfahrungen die Schutzherren Westberlins fester »an die Brust drückt« als mit Volksabstimmungen. Lauthals schmeichelte er auf einer Gewerkschaftskundgebung in Westberlin den von Adenauer tags zuvor verdächtigten Briten: »Die Berliner Bevölkerung weiß, wie treu und opferbereit die englischen Freunde während der Blockade für ihre Stadt eingetreten sind. Nichts berechtigt zu dem Mißtrauen, daß England nicht bereit ist, genauso treu und opferbereit wie bisher für die Freiheit Berlins einzutreten.«
Die wesentliche Differenz aber zwischen Adenauer und Brandt in der Berliner Frage blieb auch bei der letzten Pokerpartie zwischen den beiden Kanzleramt-Rivalen am Dienstag vergangener Woche unausgesprochen.
Brandt wünscht, daß Westberlins Verbindung mit dem Rechts-, Währungs- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik
für unauflösbar erklärt wird, Adenauer dagegen hat in der letzten Woche den Ministerialdirektor Carstens, Leiter der Abteilung »West« im Bonner Außenamt, nach Washington zur interalliierten Arbeitsgruppe »Deutsche Frage und Berlin« mit einem Diskussionsvorschlag geschickt, nach dem eben jene Verbindungslinien zwischen Westberlin und dem Bund gekappt werden sollen, und zwar zugunsten Gesamtberlins, das sich, von Westdeutschland und der Sowjetzone losgelöst, unter dem Protektorat der vier Besatzermächte selbst regieren soll.
In Bonn glaubt niemand, daß dieses Gesamtberliner Danzig-Projekt jemals ernstlich geprüft werden wird. Man rechnet damit, daß die Gipfelkonferenz das Thema Berlin alsbald wiederum an die Außenminister abtreten und die zweite Gipfelkonferenz, die sich mit dem Arbeitsresultat der Außenminister befassen könnte, erst mit weitem Abstand den amerikanischen Präsidentschaftswahlen im Herbst dieses Jahres folgen wird: Bis zu dem Zeitpunkt werde in Berlin nichts passieren.
In Berlin hofft man unterdes, daß die Westmächte mit dem Programm, den Status quo beizubehalten, die Serie der Konferenzen zumindest beginnen werden. Aber niemand glaubt, daß der Status quo aus den Konferenzen unversehrt herauskommen wird.
* Nach dem Hochverrats-Paragraphen 80 des auch in Westberlin geltenden Strafgesetzbuches wird mit Zuchthaus bestraft, »wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt... einen Teil des Bundesgebiets loszureißen« - wobei »Gewalt« laut Lehre und Rechtsprechung nicht nur durch körperliche Kraftentfaltung«, sondern auch durch »Zwangseinwirkung« ausgeübt werden kann.
Kanzleramt-Rivalen Brandt, Adenauer: Kein Verlaß auf die Engländer
Adenauer-Gehilfe Lemmer
Umgefallen
Brandt-Gehilfe Amrehn
Aufgemuckt