Typischer Fall - DER SPIEGEL
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VERSICHERUNGEN Typischer Fall

Berufsgenossenschaft und Versicherungen verweigern einem Querschnittsgelähmten Rente und Schadenersatz.
• aus DER SPIEGEL 8/1980
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Bis zum 20. November 1978 fühlte sich Harry Höller, 27, »kerngesund«. Der gebürtige Österreicher hatte in der US-Army gedient, war als Einzelkämpfer ausgebildet, hatte eine kräftige Statur und war so »durchtrainiert«, daß er »mühelos schwere Lasten stemmen konnte«.

So packte der gelernte Kraftfahrzeugmechaniker, der es bei einer Maschinenbaufirma im württembergischen Calw zum Abteilungsleiter gebracht hatte, denn auch mit an, als eine hundert Kilo schwere Blechkiste mit Eisenplatten auf eine Transportkarre zu hieven war. Allerdings kam die Karre dabei ins Rutschen, so daß die Fracht ihm auf die Füße zu stürzen drohte.

Ruckartig drehte sich Höller in gebückter Haltung zur Seite -- da »durchzuckte« ihn »ein stechender Schmerz im Rücken«. Höller schleppte sich zu seinem Auto und fuhr ins Kreiskrankenhaus Calw -- im ersten Gang mit Standgas, weil das linke Bein gefühllos war.

Heute ist Harry Höller brustabwärts gelähmt. Harnblase und Darm reagieren bloß auf manuellen Druck, fortbewegen kann er sich nur mühsam, auf zwei Vier-Punkt-Krücken.

Und seither führt der einstige GI einen verzweifelten Existenzkampf gegen Ärzte und Versicherungen: Die Assekuranzen verweigern bislang Zahlungen, weil kein Mediziner bereit ist, den Arbeitsunfall als Ursache des körperlichen Gebrechens zu testieren.

Zwar notierte der chirurgische Chefarzt des Calwer Kreiskrankenhauses, Professor Wolfgang Mayer, den Höller sogleich konsultiert hatte, im »Durchgangsarztbericht«, daß nichts »gegen die Annahme eines Arbeitsunfalls« spreche. Aber Mayer stellte eine Fehldiagnose: Er tippte auf »akute Ischialgie«, verpaßte dem Patienten eine schmerzstillende Spritze und riet ihm, wie sich Höller erinnert, »wiederzukommen, wenn das nicht nachläßt«.

Am Abend desselben Tages suchte Höller seinen Hausarzt auf, der ratlos beim Krankenhaus rückfragte und daraufhin den Patienten mit Kurzwellen behandelte. Befund: »Akute Lumbago«, also ein gewöhnlicher Hexenschuß. Immerhin schrieb ihn der Hausarzt erst mal acht Tage krank.

Das vermeintliche Allerweltsleiden besserte sich indes nicht, weshalb Höller sich in der Calwer »Landesklinik Nordschwarzwald«, einer neurologischen Spezialklinik, untersuchen ließ. Wegen der »Verdachtsdiagnose eines akuten Bandscheibenvorfalls« wurde Höller in die neurochirurgische Universitätsklinik Tübingen eingeliefert, die ein »Zerrungstrauma« im Bereich der Lendenwirbel und »Verdacht auf Hämatomyelie«, eine Rückenmarksblutung, diagnostizierte. Das Südwestdeutsche Rehabilitationskrankenhaus Karlsbad bei Karlsruhe erkannte schließlich ein »inkomplettes motorisches Querschnittssyndrom«.

Für Höllers Rechtsanwalt Dietmar Donnerstag ist die Querschnittslähmung seines Mandanten »sozusagen der typische Invaliditätsfall«, an dessen »Irreversibilität« es nichts zu deuteln gibt. Gegen den Calwer Chefarzt Mayer meldete er daher Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche an, bei der süddeutschen Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft beantragte er Rente, und von der Volksfürsorge, Höllers privater Unfallversicherung, fordert er die Auszahlung der Versicherungssumme von 60 000 Mark.

Alle Versicherer sträuben sich indes, eine Leistungspflicht anzuerkennen:

* Der Württembergischen Gemeinde-Versicherung (WGV), Haftpflichtversicherer des Calwer Krankenhauses und seines Chefarztes, erscheint eine ärztliche Fehlbehandlung »keinesfalls ... schlüssig vorgetragen«.

* Die Berufsgenossenschaft beauftragte »zur Klärung der Zusammenhangsfrage« die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik in Tübingen mit einem Gutachten -doch diese erklärte sich für inkompetent: Der Sachverhalt könne »nicht von unfallchirurgischer Seite geklärt« werden, weil »die Störungen das neurologische Fachgebiet betreffen«.

* Die Volksfürsorge sieht sich »ohne gesicherten medizinischen Nachweis für den Kausalzusammenhang zwischen dem ... Unfall und dem Gesundheitsschaden ... nicht in der Lage, über unsere Leistungspflicht zu entscheiden« -- im übrigen liege es an Höller, »den notwendigen Beweis der Kausalität zu führen«.

Höllers Rechtsanwalt Donnerstag hält indes für seinen Mandanten »die Kette zumutbarer Darlegung und Beweisführung« für »geschlossen« und will sich nicht länger hinhalten lassen; er kündigte rundum Klagen an.

Ihn befremdet, daß die Klinikärzte zwar weitschweifig das Krankheitsbild beschreiben, sich zur zentralen Frage der Ursache aber nur andeutungsweise äußern. Ein »Verhebetrauma«, diagnostizierte die Calwer Landesklinik, für die Tübinger Uni-Ärzte sei »durch das Heben einer schweren Last wohl eine Schädigung der Lendenwirbelsäule und des Rückenmarks« eingetreten, die Reha-Klinik Karlsbad setzt das Wort »Unfall« hartnäckig in Anführungszeichen, und die Volksfürsorge tippt auf »degenerative Erkrankung«.

Als blanken Hohn empfindet Anwalt Donnerstag die Beteuerung der Volksfürsorge, sie habe sich »bisher bemüht, die Angelegenheit so zügig und kulant wie nur irgend möglich abzuwickeln«, zumal Höller bis zu seinem Unfall nebenberuflich als Versicherungsagent für die Volksfürsorge gearbeitet habe -- die gewerkschaftsnahe Gesellschaft kann es gar nicht fassen, daß sich ihr Ex-Mitarbeiter »bemüßigt fühlt, anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen«.

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