Verblüffende Antwort
Nr. 45/2000, Freiwillige: Die gemeinnützigen Helfer
Vor einigen Monaten suchte das Kinder-Sorgentelefon in Köln Helfer. Ich bewarb mich - schrieb aber, dass ich als im Schichtdienst berufstätige Mutter nicht einen festen Tag in der Woche machen könnte, sondern eher als Notfallhilfe bei Ausfällen oder Ähnlichem. Etwas später erhielt ich einen Fragebogen, den ich ausfüllte. Da niemand auf mein erstes Schreiben eingegangen war, bekundete ich auch meine Bereitschaft, als Gesprächspartnerin kranker Kinder in Kliniken tätig zu werden. Die Antwort, die ich erhielt, war verblüffend: Die Bewerbungsfrist sei abgelaufen, ich möchte es das nächste Mal erneut versuchen. Da kann ich nur staunen!
KÖLN KARIN KAYS
Es ist leider nicht gut bestellt um die Förderung des Ehrenamtes und gemeinnütziger Arbeit in »diesem unseren Lande«, weil Parteien, Lobbys und Bürokraten zeitgemäße Gemeinnützigkeit be- oder verhindern. Laut Abgabenordnung gilt eine Tätigkeit als gemeinnützig, wenn damit Menschen geholfen wird, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes darauf angewiesen sind. Aber nur bei Personen, die älter als 75 Jahre sind, nimmt mein Finanzamt die Hilfsbedürftigkeit ohne weitere Prüfung an. Wenn Menschen sich gegenseitig beispielsweise durch »Zeittausch« helfen, wittert das Finanzamt gleich einen nicht versteuerten Wertevorteil, oder Firmen meinen, hier würde Schwarzarbeit gefördert.
OBERURSEL (HESSEN) DR. WOLFRAM HELMER