STASI-AKTEN Verfahrene Lage
Wenn der Altkanzler, gut erholt, Ende nächster Woche aus seinem Dauerurlaubsort St. Gilgen am Wolfgangsee in die Hauptstadt zurückkehrt, steht ein lange vereinbarter Termin an. Helmut Kohl, 70, wird eine Behörde besuchen, um die er als Regierungschef acht Jahre lang konsequent einen Bogen gemacht hat - das Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.
Kohl hat sich strengste Diskretion erbeten. Kameras sind unerwünscht, wenn er in der Behörde von Joachim Gauck zu sehen bekommt, was der DDR-Geheimdienst über ihn so alles zusammengetragen hat. Hunderte Seiten liegen bereit: Minutiöse Berichte über seine DDR-Reisen, vor allem aber, was Kohl so alles am Telefon besprach. O-Ton vom Altkanzler ist dabei trotz aller Suche rar geblieben, es sind gerade mal ein Dutzend nicht sonderlich spannender Gespräche. Viel ergiebiger - und für Kohl interessanter - ist da schon, was andere über ihn zu sagen hatten. Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz darf er auch das lesen.
Im Frühjahr war eine heftige Debatte darüber entbrannt, ob die Protokolle der von der Stasi abgehörten Telefonate Kohls und Hunderter anderer westdeutscher Prominenter zur Aufklärung der CDU-Finanzaffäre an den Spenden-Untersuchungsausschuss herausgegeben und von den Medien veröffentlicht werden dürfen (SPIEGEL 14/2000). Das Problem wurde kurzerhand vertagt. Zu brisant sei das alles, entschied eine ganz große Koalition aus CDU, SPD und FDP.
Jetzt aber steht die Entscheidung an. Gauck hat stets erklärt, unmittelbar nach der Akteneinsicht Kohls mit der Herausgabe zu beginnen. Zwar sollen es nicht die Wortprotokolle selbst sein, die weitergegeben werden, aber die von der Stasi gefertigten Zusammenfassungen. Viel Zeit hat Gauck für den juristisch und politisch umstrittenen Beschluss nicht mehr. In knapp zwei Monaten läuft seine Amtszeit ab. Und Kohl ist der Präzedenzfall, an dem sich Gaucks Behörde orientieren soll, wenn der Chef nicht mehr da ist.
Die Zeit, das weiß Gauck, arbeitet für Kohl und alle anderen Lauschopfer. Denn die haben mächtige Verbündete. Das Kanzleramt und Innenminister Otto Schily (SPD) wollen die Abhörprotokolle am liebsten weiterhin weggeschlossen sehen. Nur öffentlichen Streit mit der Symbolfigur Gauck mag so kurz vor dessen Abschied niemand riskieren.
Die Strategie ist ganz einfach: Mit der bereits vom Kabinett vorgeschlagenen, aber noch nicht vom Bundestag gewählten Gauck-Nachfolgerin Marianne Birthler möchte die Regierung geräuschlos eine Lösung finden. Wenn es dennoch Ärger gibt, dann gilt Birthler der Regierung als nicht so gefährlich wie der wortgewaltige Gauck.
Die Diskussion vom Frühjahr hat in der Stasi-Akten-Behörde zu hektischer Betriebsamkeit geführt. Seit Monaten sichtet eine so genannte Projektgruppe Erschließung, mehr als ein Dutzend Experten, den in der Vergangenheit unbeachteten Bestand der für die Funkaufklärung zuständigen Stasi-Hauptabteilung III, dem Ohr des Ostens.
Mehrere hundert Anträge von Redaktionen auf Materialherausgabe, darunter einige vom SPIEGEL, liegen in der Behörde mittlerweile vor. Auch etliche der Betroffenen haben reagiert. Kohls frühere Minister Theo Waigel (CSU) und Hans-Dietrich Genscher (FDP) etwa wollen ebenso ihre Akten einsehen wie Polit-Prominenz von heute. So hat beispielsweise Finanzminister Hans Eichel (SPD) schon einen Antrag ausgefüllt.
Wenn Waigel, Genscher oder Eichel ihre Unterlagen gelesen haben, müssen sie wie Kohl damit rechnen, dass die Zusammenfassungen ihrer Telefonate herausgegeben und veröffentlicht werden - es sei denn, diese enthalten nur Privates. Waigel hält das für »unmöglich«. Da habe er »eine dezidiert andere Rechtsauffassung als Herr Gauck«. Schon als junger Assessor bei der Staatsanwaltschaft in München, argumentiert der einstige CSU-Chef, habe er gelernt: »Alles, was ich unerlaubt bekommen habe, darf ich nicht verwenden.« Gaucks Rechtsauffassung stehe »nicht im Einklang mit dem Grundgesetz«.
Ähnlich urteilt ein eigens von Schily beauftragter Gutachter, der Berliner Staatsrechtler Philip Kunig. Und so sehen es auch die Verfassungsexperten des Ministeriums. Das für Gauck zuständige Fachreferat im Hause Schily dagegen stützt den Kurs Gaucks - eine verfahrene Situation.
Hindern an der Herausgabe, darauf legt Gauck Wert, kann ihn das Innenministerium nicht. Denn nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz ist er »in Ausübung seines Amtes unabhängig«. Die Rechtsaufsicht über ihn liegt bei der gesamten Bundesregierung und nicht wie sonst bei Behörden üblich bei einem einzelnen Ministerium. Nur per Kabinettsbeschluss, so sieht es der oberste Aktenverwalter, könnte er gebremst werden. »Das machen die doch nicht«, hat der einstige Rostocker Pfarrer seine Juristen schon mal beruhigt.
Damit wird er wohl Recht behalten. Doch weil der Wunsch, die Unterlagen weggesperrt zu lassen, in der Regierung schier übermächtig ist, sucht diese nach weiteren, ganz staatsmännisch klingenden Argumenten. Nicht um den Schutz einzelner Politiker gehe es ihr, sondern um den Schutz der Geheimnisse der Republik. Was Kohl beispielsweise am Telefon den Präsidenten der USA, Frankreichs oder Russlands anvertraut habe, könne - auch wenn gar nichts Privates dabei sei - trotzdem keinesfalls veröffentlicht werden. Kohl habe schließlich als »Funktionsträger« telefoniert und nicht als normale Person der Zeitgeschichte. Die Stasi habe nicht Kohl, sondern mit ihm die Regierung der alten Republik ausspionieren wollen.
Zum Schutz der Betriebsgeheimnisse der Oberen der Republik würden Innenministerium und Kanzleramt hieraus gern eine Art »Funktionsprivileg« etwa auch für Minister ableiten, von dem freilich - wie Gauck anmerkt - »im Gesetz nichts steht«. Schilys Experten verweisen darauf, dass im schlimmsten Fall sogar der Verrat von Staatsgeheimnissen der früheren Bundesrepublik drohe, wenn Gauck sich mit seiner Haltung durchsetzt. Denn Gaucks Beamte sähen die Unterlagen ja nur daraufhin durch, ob bei einer Herausgabe die Privat- oder Intimsphäre der Abgehörten verletzt werde.
Gauck hält all das für nicht stichhaltig. Wenn es in den Telefonaten um Staatsgeheimnisse gegangen sei, seien diese ohnehin vor über zehn Jahren der Stasi und damit auch der Führung des früheren Ostblocks bekannt geworden. Ein Schutzbedürfnis gebe es da heute nicht mehr. Er hält dagegen, das Stasi-Unterlagen-Gesetz sei 1991 bewusst als »Veröffentlichungsgesetz« entwickelt worden. Daran müsse man sich nun auch halten, wenn es für West-Politiker unangenehm werde.
Zu denen, deren belauschte Telefonate schon bald herausgegeben werden könnten, zählen neben Kohl, Waigel und Genscher auch Brigitte Seebacher, Witwe von Willy Brandt, sowie die einstigen Kohl-Gegner Heiner Geißler und Rita Süssmuth. Allein im Berliner Zentralarchiv der Gauck-Behörde füllt der Bestand der Hauptabteilung III 170 Regalmeter.
Zu einem der schärfsten Kritiker Gaucks hat sich mittlerweile der frühere Präsident des Bundesverfassungsgericht, Ernst Benda (CDU), entwickelt. Wie Ex-Finanzminister Waigel argumentiert er, es gebe für abgehörte Telefonate »ein absolutes, klares und ganz eindeutiges Verbot im Grundgesetz, Telefonbänder, Wortübertragungen oder zusammenfassende Protokolle« herauszugeben, die »unter Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses« zu Stande gekommen seien. Kohl, so sieht es Benda, sei zudem Opfer der Stasi und ihrer illegalen Machenschaften und damit »ohne Zweifel ein Betroffener« im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Sollte Kohl den Streit bis nach Karlsruhe tragen, ist Benda sicher, dass der Altkanzler dort Recht bekommt.
Ob er das tun soll, daran hat Kohl inzwischen aber wieder Zweifel. Schließlich habe er ja selbst das Gesetz damals mit beschlossen. Da mache es sich schlecht, wenn er nun klage.
Chancen, in Karlsruhe zu landen, hat der Streit dennoch. Notfalls werde er sich »juristisch wehren und das Verfassungsgericht anrufen«, wenn Gauck seine Telefonate öffentlich machen wolle, kündigt Waigel an. Wer ihn in Karlsruhe vertreten könnte, hat sich der frühere Finanzminister auch schon überlegt: die Kanzlei Gassner, Stockmann & Kollegen in München - deren prominentester Sozius heißt seit März vergangenen Jahres Theo Waigel.
WOLFGANG KRACH, GEORG MASCOLO