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JUSTIZ Vertrackte Lage

Union und SPD ringen um die Besetzung der Chefposten von drei Bundesgerichten. Zwar gäbe es Kandidaten - doch diese passen nicht in die politische Farbenlehre.
• aus DER SPIEGEL 45/2007
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wer wissen will, nach welchen Kriterien höchste deutsche Richterämter vergeben werden, sollte besser nicht ins Grundgesetz schauen.

»Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte« steht dort in Artikel 33.

Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Seit Jahrzehnten teilen die großen Volksparteien, SPD und CDU/CSU, bis auf wenige Ausnahmen die Posten an den obersten Bundesgerichten unter sich auf. Auf ein Parteibuch kommt es nicht unbedingt an - doch wer der falschen Seite zugerechnet wird, hat keine Chance.

Wie das Postengeschacher abläuft, kann man dieser Tage mal wieder besichtigen. Wohl selten stand sich bei der Richterkür aber eine Partei so sehr selbst im Wege wie jetzt die SPD.

Die Richtermacher - bei den Sozialdemokraten vor allem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, bei der Union der CDU-Abgeordnete Hermann Gröhe - arbeiten derzeit an einem »Mosaik« (Gröhe), in dem es um die Besetzung dreier Präsidentenposten geht: beim Bundessozialgericht, beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht. Doch das Kunstwerk will nicht so recht gelingen: Es gibt zwar Steine, die das richtige Format hätten - diese haben aber die falsche Farbe.

So sucht die SPD einen Nachfolger für den Ende Februar ausscheidenden Verfassungsgerichtsvize Winfried Hassemer. Absprachegemäß haben die Sozialdemokraten für diesen Posten das Vorschlagsrecht. Nach dem Ausscheiden des amtierenden Präsidenten Hans-Jürgen Papier Anfang 2010 soll der Vize auf den Chefsessel rücken. Schon deshalb, aber auch aus Gründen der Senatszuständigkeit, wird jemand gesucht, der nicht nur juristisch in der ersten Liga spielt, sondern möglichst auch politische Erfahrung mitbringt.

Nachdem sich die SPD - aus Proporzgründen - für eine Frau entschieden, die lange als Favoritin gehandelte Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, aber abgesagt hatte, musste die Suche im Sommer von neuem beginnen.

Zwar gäbe es eine weitere Kandidatin: die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die einst ihr Amt aufgegeben hatte, weil sie die Einführung des Großen Lauschangriffs politisch nicht mittragen wollte. Ins Spiel gebracht hat diesen Namen immerhin die ehemalige SPD-Politikerin und Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach. Ihr gilt Leutheusser-Schnarrenberger geradezu als Inkarnation linksliberaler Rechtspolitik: Mit einer Klage in Karlsruhe hat sie den Großen Lauschangriff schließlich doch noch zu Fall gebracht, auch das jetzt dort anhängige Verfahren zur Online-Durchsuchung geht mit auf ihre Initiative zurück.

Doch die Juristin mit »einzigartiger Reputation« (Limbach) ist bekanntlich in der FDP. Zudem müsste die Union besänftigt werden, denn die Positionen der kämpferischen Liberalen vertragen sich so ganz und gar nicht mit den Anti-Terror-Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) - und die Union hat de facto ein Vetorecht bei der Richterbesetzung.

Dass die SPD aus den eigenen Reihen keine weibliche Alternative hat, die auch nur annähernd dasselbe Format aufweisen würde, ist längst kein Geheimnis mehr. Limbach gibt - durchaus selbstkritisch - zu, dass es ihre Partei versäumt habe, ge-

eignete Kandidatinnen aufzubauen: »Wir sind zu leichtfertig davon ausgegangen, dass das ein Selbstläufer wird.«

Inzwischen wird sogar in Karlsruhe die Besorgnis laut, »je länger die Diskussion dauert«, umso mehr könne die »Strahlkraft« neuer Kandidaten abnehmen - und damit auch das höchste Gericht selbst einen Imageverlust erleiden.

Zwar käme sogar Zypries selbst für den Posten in Frage; doch die Bundesjustizministerin hat - nachdem sie lange damit geliebäugelt hatte - im März eingesehen, dass ein solcher Wechsel das Verfassungsgericht beschädigen würde: Schließlich müsste sie dann gleich reihenweise über Gesetze entscheiden, die alle ihren eigenen Unbedenklichkeitsstempel tragen.

Noch vertrackter ist die Lage derzeit beim Bundesgerichtshof: Dort hatten sich Union und SPD verständigt, einen neutralen Kandidaten zu suchen. Aber der vom amtierenden BGH-Präsidenten Günter Hirsch favorisierte - parteilose - Klaus Tolksdorf, Vorsitzender des 3. Strafsenats, wird derzeit von der Union als zu links abgelehnt. Zypries scheint der Wahl Tolksdorfs nicht abgeneigt; doch auf Unionsseite heißt es, Tolksdorf habe sich als Richter in spektakulären Fällen - etwa im Ackermann-Verfahren oder in Beschlüssen zu Lasten der Bundesanwaltschaft - »zu wenig konziliant« gezeigt (SPIEGEL 38/2007).

Dennoch würde die Union Tolksdorf akzeptieren - wenn die SPD ihn, wie es im Politikerjargon heißt, auf ihr »Ticket« nimmt und der Union dafür den Chefposten beim Bundessozialgericht (BSG) überlässt; dort hätte zwar gemäß der ursprünglichen Absprache die SPD das Vorschlagsrecht - aber offenbar keinen Kandidaten, der sich fachlich aufdrängt. Es gibt zwar einen hervorragenden Bewerber, den BSG-Richter Rainer Schlegel - doch der ist CDU-Mitglied.

Die für die Gerichte beste Lösung dürfte am ehesten gelingen, wenn alle Beteiligten, wie Limbach rät, »über die Grenzen der eigenen Partei hinausschauen«. Dann könnte sogar dieser Handel zustande kommen: Die CDU darf den BSG-Chef benennen, die SPD bekommt dafür Tolksdorf und Leutheusser-Schnarrenberger.

Die SPD hätte damit Persönlichkeiten unterstützt, die trotz fehlender Parteinähe politisch durchaus auf ihrer Linie liegen - und würde, wie Limbach formuliert, die »Botschaft an die republikanische Öffentlichkeit« aussenden, »dass es doch nicht allein auf die Parteinähe ankommt«.

DIETMAR HIPP, HORAND KNAUP

* Wolfgang Hoffmann-Riem, Wilhelm Schluckebier, Hans-JürgenPapier, Michael Eichberger und Udo Steiner am 11. September.

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