PARTEIEN Wasser marsch
Zwei Männer, Schweißperlen auf der Stirn, tasten sich durch ein bedrohlich wirkendes Kabelgewirr. Das zuckende Grün eines Oszillographen steigert die Spannung, ein zermürbendes Ticken signalisiert Gefahr. Dreimal knackt der Seitenschneider, der große Knall bleibt aus, und über ein jubelndes Schluß-Crescendo schiebt sich das schwarzrotgoldene Emblem der CDU.
Die beiden Herren, die da in einem 30-Sekunden-Spot, nachempfunden dem Hochsee-Thriller »18 Stunden bis zur Ewigkeit«, zum Wohl der Christenunion ein rotes, ein grünes und ein braunes Kabel kappen (O-Ton: »Zukunft und Wohlstand sind in Gefahr, bedroht von Radikalen und SPD"), haben vorletzte Woche den lahmen Europa-Wahlkampfauftakt belebt.
Zum ersten Mal hat sich eine Partei zwischen Waschmittel und Käse in die deutsche Fernsehwerbung gewagt - zur besten Sendezeit nach 19 Uhr und für 17 372 Mark die halbe Minute.
Mit ihrem Sekunden-Drama hofft die von Wahlschlappen heimgesuchte Union auf einen neuen Mobilisierungsschub. Was bislang als Parteienwerbung über Bildschirme flimmerte, verbreitete vor allem Langeweile. Laut Gesetz bekommen alle Parteien, die sich an Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen beteiligen, »angemessene Sendezeiten«, die sie frei gestalten können.
Die TV-Politwerbung läuft unter »Parteien zur Wahl« und wird außerhalb der kommerziellen Werbeblocks gesendet. In den meist aufdringlichen Clips, so spannend wie ein verfilmtes Adreßbuch, rühmen mit Vorliebe fröhliche Senioren und strahlende Mütter ihre Partei. Nach einer Untersuchung der SPD erreichen die langatmigen Parteienspots in Nordrhein-Westfalen eine Einschaltquote von fünf Prozent, rund 650 000 Zuschauer.
»Die Ausstrahlung der Parteienspots«, höhnt Erik Bettermann, stellvertretender SPD-Geschäftsführer, »wird vor allem bei den Wasserwerken registriert.« Wenn sich die Politiker ungestört rühmen dürfen, tritt das Fernsehvolk aus.
Über die so vergeudeten Gelegenheiten war sich Bettermann noch im November, bei einem Gespräch über kommerzielle TV-Werbung, mit seinem CDU-Kollegen Peter Radunski einig. Den Sozis schwebten kurze prägnante Zehn-Sekunden-Spots a la »SPD, find' ich gut« vor.
Schnell kamen die Wahlkampfplaner überein, die TV-Werbung nicht in einen finanziell ruinösen Wettbewerb ausarten zu lassen. Der Plan schien erledigt.
Erstaunt und verärgert reagierten deshalb die Genossen, als ihnen Radunski vorletzten Freitag das Vorpreschen der Union signalisierte. Generalsekretär Heiner Geißler, meldete Radunski, werde bei der Vorstellung des Europa-Wahlkampfkonzeptes auch einen Werbespot zeigen, der am gleichen Abend über den Bildschirm flimmern solle.
Die TV-Attacke der Christenunion endete mit einer verpatzten Premiere. Zwar lief die dramatische Kabel-Story im Mainzer Privatsender Sat 1, doch die Kölner Konkurrenz RTL plus lehnte eine Ausstrahlung ab.
Während die CDU-Strategen von »Zensur« sprachen, begründeten die rheinischen Luxemburger ihre Verweigerung mit Formalien. Im Werbevertrag, rechtfertigte sich Geschäftsführer Helmut Thoma, sei ausdrücklich festgelegt, daß zumindest ein Wortprotokoll des Spots fünf Tage vor Ausstrahlung beim Sender vorliegen müsse.
Das hatten die CDU-Werber, angetan von ihrem Überraschungscoup, bewußt nicht riskieren wollen.
Künftig will jedoch auch Thoma die CDU-Kurzfilme - geplant sind mindestens zehn weitere Schaltungen zu verschiedenen Themen - senden: »Da das Landesrundfunkgesetz Parteienspots in der kommerziellen Werbung nicht ausdrücklich ausschließt, müssen sie erlaubt sein.«
Die kommerzielle Parteienwerbung ist grundsätzlich nur den öffentlich-rechtlichen Anstalten untersagt. In den meisten Landesrundfunkgesetzen sind die Privaten nur zur Ausstrahlung der nichtkommerziellen Wahlspots verpflichtet.
Doch die Interpretation von Thoma billigen Experten der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Rundfunk (LfR) nicht. Es gebe, so LfR-Jurist Hans-Henning Arnold, »eine Menge guter Argumente dafür, daß mit den Pflichtspots die Werbung von Parteien im Fernsehen abschließend geregelt ist« - kommerzielle Werbung sei also unzulässig.
Mit dieser Streitfrage befassen sich jetzt die Gremien der LfR. Zur Diskussion über das gleiche Thema wurden die Direktoren der Privaten auch von der rheinland-pfälzischen Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter zu Montag dieser Woche nach Mainz gebeten.
Eindeutig geklärt ist die Sachlage in Hamburg. Dort werden den Anstalten die Pflichtspots vor Wahlen abverlangt, im übrigen schreibt das Landesmediengesetz vor, daß »andere Sendungen einschließlich Werbesendungen« nicht der »Wahlvorbereitung oder Öffentlichkeitsarbeit einzelner Parteien oder Vereinigungen dienen« dürfen.
Unbeeindruckt vom aufziehenden Konflikt, gab die Union derweil die nächsten Spots bei der Solinger Agentur Coordt von Mannstein in Auftrag. Geplant sind weitere dramatisch aufbereitete Werbefilme, unter anderem über EG-Binnenmarkt, Umwelt und Briefwahl.
Einen Auftritt bekommt auch der Kanzler - Helmut Kohl plötzlich und unerwartet zwischen Autolimousinen und Haarsprays, damit ihm die Zuschauer nicht zur Toilette entwischen.