EUROPA »Wild entschlossen«
Der Bundeskanzler ermunterte seinen sanften Parteifreund Henning Scherf zur Härte: »Ihr könnt in Brüssel gar nicht radikal genug auftreten«, heizte er dem Bremer Bürgermeister ein.
Denn EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, so Gerhard Schröders Eindruck, hält den deutschen Föderalismus offenbar für ein Auslaufmodell. Der Kanzler dagegen will und kann am deutschen System der regionalen Machtbalance nicht rütteln lassen: »Davon hat Monti keine Ahnung«, sagte er zu Scherf. Der versprach: »Wir sind wild entschlossen.«
Wir - das sind die 16 deutschen Ministerpräsidenten von Heide Simonis (SPD) im Norden bis zu Edmund Stoiber (CSU) im Süden. Scherf aus dem kleinen Bremen ist gegenwärtig ihr Sprecher. Deshalb stand er an der Spitze einer Delegation der Landesfürsten, die sich Ende Januar auf den Weg nach Brüssel machte.
Das Ziel des Ausflugs: Dem Wettbewerbskommissar sollte eingehämmert werden, dass die deutsche politische Klasse, vom Bundeskanzler bis zum letzten Bürgermeister, nicht bereit ist, auf ihr öffentlich-rechtliches System zu verzichten.
Brüssel betrachtet seit jeher alle Unternehmen mit Argwohn, die von der Politik finanziell unterstützt werden. Die EU-Vertragsklauseln, die einen Subventionswettlauf verhindern und für freie
Marktwirtschaft sorgen sollen, bringen all jene Einrichtungen, die in Deutschland öffentlich-rechtlich organisiert sind und mit Privatem konkurrieren, ins Zwielicht.
Es begann mit den Landesbanken und Sparkassen. Es könnte aber, so die schlimmen Befürchtungen der deutschen Politiker, das TV-System, die kommunalen Wasserwerke und die Vielzahl sozialer Einrichtungen, Krankenhäuser und Pflegedienste etwa, erwischen. Auch sie stehen heute im Wettbewerb mit kommerziellen Anbietern, die versucht sein werden, gegen die staatliche Hilfe vorzugehen.
Die Landesherren versuchten Monti klarzumachen, dass es um ein Stück deutscher Wirtschafts- und Sozialordnung geht, das sich bewährt hat. Da wurde argumentiert und gedroht, auch mit deutscher Totalblockade jeder europäischen Entwicklung. »Bedenken Sie bitte«, so Scherf mit Anspielung auf das deutsche Grundgesetz, »dass für alle europäischen Prozesse die Mitwirkung der deutschen Länder notwendig ist.«
Wenn die Länderchefs ihre Drohung wahr machen, zieht ein Grundsatzkonflikt innerhalb der Europäischen Union herauf, mit Auswirkungen auf nahezu alle Großprojekte, etwa die Reform der Kommission und des Rates oder den Plan der Osterweiterung. Juristische Verstrickungen zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem auf seine Kompetenzen bedachten Karlsruher Verfassungsgericht wären unabwendbar. Der Streit um Macht und Moneten könnte Europa auf Jahre lähmen.
Begonnen hat der Konflikt mit einer Aufstockung des Eigenkapitals der WestLB in Düsseldorf, die später in ähnlicher Form bei NordLB und fünf anderen Landesbanken angewandt wurde. Um der Forderung einer neuen europäischen Richtlinie nach höheren Sicherheiten nachzukommen, gliederte das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) seine Wohnungsbauförderungsanstalt in die öffentlich-rechtliche Bank ein, und über Nacht war das haftende Kapital vier Milliarden Mark höher. Dafür überwies die Bank dem Eigentümer Land nur einen mäßigen Zins.
Zu mäßig, meinten die deutschen Privatbanken. Sie selbst hätten für die vorgeschriebene Kapitalbeschaffung höhere Preise zu zahlen. Der großzügige Verzicht der staatlichen Eigner auf eine Rendite, wie ein privater Investor sie verlange, sei ein Wettbewerbsvorteil, unvereinbar mit den Konkurrenzklauseln des EU-Vertrages.
Im vergangenen Jahr gab Karel Van Miert, Montis Vorgänger, ihnen Recht und verdonnerte die WestLB für die Zeit von 1992 bis 1998 zu einer nachträglichen Ausschüttung von 1,6 Milliarden Mark an das Land NRW. Der Zinsvorteil der Landesbank war in den Augen der Wettbewerbshüter eine unerlaubte staatliche Beihilfe.
Die Einmalzahlung der Bank an das Land reichte der Kommission nicht aus. Auch künftig muss die Bank eine höhere Rendite für das übertrage ne Wohnungsvermögen auswerfen. Und: Auch die sechs anderen Landesbanken, die dem Beispiel der WestLB-Kapitalerhöhung nachgeeifert hatten, stehen nun auf dem Brüsseler Prüfstand.
Weil der Vorstoß aus Sicht der privaten Banken so schön erfolgreich war, wird jetzt munter weiter attackiert. Am 21. Dezember reichte deren europäischer Verband erneut eine Beschwerde bei Monti ein. Stellvertretend für alle öffentlichen Banken im Staatsbesitz, die mit Privatinstituten konkurrieren, sollen erneut vermeintliche Privilegien der WestLB, der Stadtsparkasse Köln und der Westdeutschen Immobilienbank in Mainz gestrichen werden.
Die Argumentation ist simpel: Weil der Staat gegenüber den Gläubigern für die Schulden seiner Bank einsteht, können sie nicht Pleite gehen. Deshalb gäben die großen Bewertungsunternehmen, Rating-Institute wie Moody''s etwa, den Landesbanken und auch der international tätigen Sparkasse Köln beste Noten.
Das bedeutet, dass sie sich allein wegen dieser Staatsgarantie im Schnitt um 0,1 Prozent billiger am Kapitalmarkt refinanzieren können als Konkurrenten. Die Kommission bezifferte den Vorteil bei der Geldbeschaffung 1994 auf 0,25 Prozent. »Berücksichtigt man, dass die durchschnittliche Zinsspanne aller deutschen Banken bei 1,8 Prozent liegt«, ließ Wettbewerbsdirektor Alexander Schaub damals analysieren, »so ist dies bereits ein beachtlicher Vorteil.«
WestLB, NRW-Landesregierung und Bund haben inzwischen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Entscheidung der Kommission in Sachen Wohnungsübertragung Klage eingereicht. In der Klageschrift machen sie die gleichen Gründe geltend, mit denen sie bei der Kommission nicht durchgekommen sind: Es müsse der öffentlichen Hand erlaubt sein, sich mit geringeren Renditen als private Investoren zu begnügen. Staatliche Eigentümer verfolgten mit einer Investition andere Zwecke als die der Profitmaximierung.
Selbst wenn der Renditeverzicht nach EU-Recht eine Beihilfe ist, sei er zu rechtfertigen, weil diese Banken zum Wohle des Landes wirkten. Sparkassen etwa unterhielten nicht kostendeckende Konten auch für Sozialhilfeempfänger, sie vermittelten Kredite für Handwerker, die den Großbanken nicht lukrativ genug sind, und finanzierten den Strukturwandel auf dem Lande.
Eindringlich bat die Bundesregierung im Dezember die Kommission, die restlichen Landesbanken wenigstens so lange rechtlich zu schonen, bis der Streit vor dem Luxemburger Gericht entschieden sei. Doch Monti geht auf Konfrontationskurs. Nach einem Gespräch mit dem Kommissar erkannte NRW-Regierungschef Wolfgang Clement: »Die wollen das öffentlich-rechtliche System komplett beseitigen. Monti gibt keinen Millimeter nach. Ich weiß nicht, wie das aufzuhalten sein könnte.«
Scherf ist sich sicher, dass selbst mit Zugeständnissen im Bankenstreit das Problem nicht zu lösen ist. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten profitierten genauso von Staatsgarantien. Wenn ein Privatsender wie RTL in Brüssel klage, das gebührenfinanzierte Staatsfernsehen jage ihm die Zuschauer ab, könne die EU auch ZDF und ARD das Leben schwer machen.
Aus Sicht der Deutschen geht es um einen wichtigen Teil ihrer Wirtschaftsverfassung - und das politische Kräfteverhältnis im Land. Die Gewaltenteilung zwischen Zentralstaat in Berlin, den Ländern und Kommunen ist Teil der Nachkriegsordnung.
Angesichts der Risiken haben sich die Ministerpräsidenten zu einem gewagten Abwehrplan aufgerafft. Sie wollen die 15 europäischen Staats- und Regierungschefs zwingen, einstimmig den EU-Vertrag zu ändern und einen rechtlich verbindlichen Schutzzaun um deutsche Länder- und Kommunalkompetenzen zu errichten.
Ihr Instrument ist Artikel 23 des Grundgesetzes. Ohne Zustimmung der Länder kann weder die Zahl der Kommissare in Brüssel verändert werden noch die Stimmen-Gewichtung im EU-Rat. Ohne diese Veränderungen im Abstimmungsprozess ist wiederum eine Osterweiterung der EU undenkbar. Auch wenn alle 15 Staats- und Regierungschefs sich bis Ende des Jahres über die europäischen Großtaten einigen, sollen sie an der deutschen Länderfront scheitern - es sei denn, Sparkassen und Caritas würden gleichzeitig abgesichert. Die Drohung versuchten die Länderchefs Monti glaubhaft zu machen. Der verwies sie kühl an seinen Kollegen Michel Barnier, in dessen Ressort die Reform der EU-Institutionen falle.
Die Ministerpräsidenten halten an ihrer Drohung fest. Zusätzlich basteln die Juristen des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber bereits an einer juristischen Waffe. Wenn die Kommission bei den Landesbanken durchmarschiert, wollen die Länder ihr Recht nicht mehr beim »Hausgericht der Kommission« in Luxemburg suchen, sondern in Karlsruhe.
Ansatzpunkt ist das Maastricht-Urteil der deutschen Verfassungshüter. In Artikel 5 heißt es, eine Übertragung staatlicher Souveränität auf EU-Institutionen dürfe nur durch ein Bundesgesetz erfolgen. Die Auslegung der Wettbewerbsklauseln sei keine hinreichende Grundlage, argumentieren die Länderjuristen, um so tief in die Länderkompetenz des Sparkassen- oder Rundfunkrechts einzugreifen.
Teilen die Karlsruher Richter diese Sicht, kommt es zur juristischen Blockade in der EU. EuGH gegen Verfassungsgericht - dieser Konflikt wäre nicht auflösbar.
Daran ist auch dem Kanzler nicht gelegen. Unter vier Augen hat Schröders Beauftragter, Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser, in Brüssel vorige Woche erste Kompromissideen präsentiert. Dazu gehört ein verbindlicher Abgrenzungsvorschlag zwischen gemeinnützigen Aktivitäten und dem Profit-Geschäft. Im Gegenzug müsste festgeschrieben werden, was die Kommission künftig nichts angehen darf - etwa das öffentlich-rechtliche System.
Die Länder und der Kanzler sind in Entschlossenheit vereint. »Gott sei Dank«, sagt Verhandlungsführer Scherf, »ist Schröder voll auf unserer Seite.« WINFRIED DIDZOLEIT
* 1997 in New York.