Willkür der Behörden
Nr. 32/2001, Familie: Partner aus binationalen Ehen kämpfen um ihre entführten Kinder
Wo zwei sich trennen und sich noch als Eltern verstehen, ist Fairness möglich, und überall dort, wo das Gesetz jetzt Gemeinsamkeiten verlangt, die es nicht gibt, werden Rachefeldzüge geführt und die jahrelangen Demütigungen und Verletzungen heimgezahlt.
KAPELLEN (RHEINLAND-PFALZ) SIGRID WISSING
Nicht nur Partner von nach Deutschland entführten Kindern haben mit der Willkür der Mutter zu kämpfen, auch in Deutschland lebende Väter, deren Kinder mit der Mutter zusammen ebenfalls in Deutschland leben, bekommen zwar vom Gericht eine Umgangsregelung, jedoch obliegt es der Mutter, dieses Umgangsrecht einzuhalten. Ich lebe mit einem Partner zusammen, dessen Kinder (7 und 13 Jahre alt) bei der Mutter (alleiniges Sorgerecht) in der Nähe von Hamburg leben. Die Zeiten, die die Kinder beim Vater in München verbringen dürfen, wurden zwar gerichtlich festgelegt, es geht aber weit über die Phantasie eines normal denkenden Menschen hinaus, welche Horrorszenarien, und zwar im Beisein der Kinder, inszeniert werden können, um den Umgang zu einem Alptraum für die Kinder wie auch für den Vater werden zu lassen.
PENZBERG (BAYERN) SIMONE PREUSSER
Nicht nur Väter, die im Ausland leben, können und dürfen ihre Kinder nicht sehen, auch in Deutschland lebende Kinder haben häufig wenig oder kaum Kontakt zu ihren Vätern. Schuld an dieser Misere sind neben einigen RechtsanwältInnen, die mit Begeisterung Lügen verbreiten, einigen JugendamtsmitarbeiterInnen, die nicht nur völlig unfähig sind, sondern teilweise sogar bösartig, hauptsächlich RichterInnen, die sich nicht einmal die Mühe machen, sich auch nur den Anschein zu geben, zum Wohle der Kinder gesetzeskonform zu entscheiden.
EGGSTEDT (SCHLESW.-HOLST.) KLAUS MARTENS
Ich bin Vietnamesin französischer Nationalität und lebe seit 30 Jahren in Deutschland. Ich gehöre vielleicht zu den wenigen berufstätigen Frauen, die im Scheidungsfall die eigenen Kinder verlieren. Vor dem deutschen Gericht habe ich kein Besuchsrecht bekommen, weil meine Kinder es nicht wollen. Über die Psychologie und die einseitige Manipulation der Scheidungskinder und das Leiden der Kinder kann man lange diskutieren, das ist das eine. Das andere ist, dass wir »Ausländer« vor dem deutschen Gericht kein Recht haben. Die deutschen Richter entscheiden nicht nach dem für uns Ausländer geltenden Recht, sondern einfach wie sie es gewohnt sind. Ihnen ist es gleichgültig, ob ein Vater oder eine Mutter kein Besuchsrecht bekommt. Die Hauptsache ist, die »Sache« wird schnell abgeschlossen und verursacht keine weitere unnötige Arbeit.
KÖLN TUYET TRAN
Die Problemlösung kann nur durch Aufwertung der Kinder zu Subjekten erfolgen: Die Kinder erhalten endlich ihre Grund-rechte - damit gleichwertige Umgangsrechte zu beiden Eltern, die Eltern gleiche Kindschaftspflichten, und eine Behörde überwacht deren Einhaltung. Wo das Kind montags bis freitags wohnt, ist dann von untergeordneter Bedeutung, wenn der andere Elternteil grundsätzlich immer danach das Kind übernehmen muss. Der gegen die Kinderrechte verstoßende Elternteil ist mit Sanktionen zu belegen. Die strafrechtliche Elternverfolgung als »Entführer« der eigenen Kinder ist zu beenden; dieser Unfug dient nicht dem Wohl des Kindes, sondern dem der Beamtenbörsen.
KEHL (BADEN-WÜRTTEMBERG) RAINER GAST