Streiks bei der Deutschen Bahn: Das sind die Rechte von Reisenden - DER SPIEGEL
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Streiks bei der Deutschen Bahn Das sind die Rechte von Reisenden

Millionen Bahnpendler müssen sich am Montagmorgen auf Verspätungen und Ausfälle einstellen. Das müssen Sie jetzt wissen.
Hauptbahnhof in Hannover
Hauptbahnhof in Hannover

Hauptbahnhof in Hannover

Foto: Peter Steffen/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Im Fernverkehr sollen alle für Montag gekauften Tickets bis zum Sonntag gültig bleiben, wie die Bahn mitteilte. Für bestimmte Spartickets werde zudem die Zugbindung aufgehoben. Wer wegen des Streiks von der Bahn auf andere Verkehrsmittel umsteigen will, kann sich Zugticket und Reservierung in jedem DB-Reisezentrum ohne weitere Kosten erstatten lassen.

Bei Verspätungen können Kunden oft eine Entschädigung oder Erstattung fordern:

  • ab einer Stunde Verspätung am Zielort gibt es 25 Prozent vom Ticketpreis zurück
  • bei mehr als zwei Stunden erhalten Kunden die Hälfte des Preises
  • Inhaber einer Bahncard 100 für die zweite Klasse bekommen ab 60 Minuten Verspätung zehn Euro erstattet. Für Bahncard-100-Inhaber der ersten Klasse werden pauschal 15 Euro erstattet.

Obwohl auch der Nahverkehr betroffen sein kann, stehen S-Bahn-Kunden schlechter da. Lediglich 1,50 Euro gibt es in der zweiten Klasse ab 60 Minuten Verspätung. Und: Die Beträge werden erst ab vier Euro ausgezahlt. Auch wer in der ersten Klasse S-Bahn fährt, erreicht diese Marke nicht: Dort erhalten Kunden 2,25 Euro für 60 Minuten Verspätung. De facto gilt die Entschädigung also fast nur für Kunden mit Zeitkarten, die mehrfach in Streiks geraten.

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Einfach so bekommen Bahnkunden die Entschädigung nicht. Sie müssen sie im Servicecenter für Fahrgastrechte beantragen. Dafür gibt es entweder im Zug, am Bahnhof oder online zum Ausdrucken ein Formular. Auf digitalem Weg nimmt der Konzern die Anträge nicht entgegen. Es sei verständlich, dass viele Kunden das als nicht mehr zeitgemäß empfinden, sagt ein Bahn-Sprecher. Die Deutsche Bahn wolle das Prozedere auf lange Sicht ändern.

Das Papierformular müssen Kunden mit der Fahrkarte oder der Bahncard-Nummer in einem Reisezentrum abgeben oder per Post senden. Erst dann bearbeitet die Bahn mögliche Ansprüche.

Dienstleister übernehmen gegen Gebühr das Eintreiben

Wem das zu mühsam ist, der kann sich der Hilfe von Anbietern im Internet bedienen. Das Prinzip: Das Ticket ist hochzuladen, das System liest die Daten aus und bereitet auf deren Basis den Antrag vor. Man selbst fügt diesem noch Anschrift und Kontoverbindung hinzu. Das Verschicken an die Bahn übernimmt der Anbieter. Beim Anbieter Zug-Erstattung.de kostet das ab dem zweiten Antrag 0,99 Euro Gebühr. Refundrebel.com ist bis Ende Januar 2019 noch gebührenfrei.

Bahn-Buddy.de geht noch weiter: Das Portal prüft die Ansprüche und macht Kunden ein Angebot für eine Sofortauszahlung der Entschädigung. Dafür erhebt der Anbieter eine Gebühr, deren Höhe sich an den Erfolgsaussichten des Antrags orientieren soll. Maximal seien 20 Prozent der potenziellen Entschädigungssumme möglich, nach Unternehmensangaben würden im Schnitt zwölf Prozent erhoben.

Das heißt konkret: Steht dem Kunden eine Summe von 50 Euro zu, erhält er bei zwölf Prozent Gebühr noch 44 Euro. Aber das innerhalb kurzer Zeit und unabhängig davon, ob Bahn-Buddy.de die Summe erfolgreich von der Bahn eintreibt.

In Härtefällen hilft die Schlichtungsstelle söp

Ansonsten kann es länger dauern: Anfang November betrug die durchschnittliche Wartezeit etwa zehn Tage. Die Bahn ist verpflichtet, die Anträge innerhalb eines Monats zu bearbeiten. Anders als bei mancher Airline, die sich bei Entschädigungsforderungen querstellen, ließen sich Ansprüche gegenüber der Bahn in der Regel ohne Probleme durchsetzen, sagt Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn.

Falls dem nicht so ist, können Verbraucher die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) rufen. Sie schlichte in 60 bis 70 Prozent der Fälle im Kundensinne. Wer es also nicht allzu eilig hat, kann die längere Wartezeit in Kauf nehmen, um dafür den vollen Anspruch zu erhalten.

Für Ansprüche spielt laut Bahn der Grund für die Verspätung keine Rolle. Auf höhere Gewalt kann sich der Konzern - anders als Fluggesellschaften - nicht berufen. Egal ob der Zug wegen Warnstreik, Sturmschäden oder gefluteter Strecken zu spät kommt - Kunden haben Anspruch auf Entschädigung oder Kostenerstattung.

Mitunter verteilen Zugbegleiter während der Fahrt die Formulare und bestätigen die Verspätung durch einen Zangenabdruck. Findet das nicht statt, besteht kein Grund zur Sorge: Ob eine Verspätung vorlag, lasse sich bei der Antragsprüfung im System nachvollziehen, so der Bahn-Sprecher.