BGH: Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug - DER SPIEGEL
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BGH-Urteil Passagiere erhalten Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

Die Ankunftszeit am Zielort ist entscheidend: Der Bundesgerichtshof hat Klägern recht gegeben, die wegen eines verspäteten Zubringerflugs mit viel Verspätung ankamen. Damit wurde eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in deutsches Recht umgesetzt.
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Karlsruhe - Verpassen Fluggäste einen Anschlussflug und erreichen daher ihren Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.

Der BGH bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Danach kommt es für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach einem BGH-Urteil vom Mai nur auf die letztendliche Verspätung am Zielort an und nicht auf die eines der Teilflüge. Der BGH hatte damit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg umgesetzt.

Im konkreten Fall gaben die BGH-Richter mehreren Reisenden recht, die bei der spanischen Fluglinie Iberia einen Flug von Miami über Madrid nach Düsseldorf gebucht hatten. Da sich der Abflug in Miami um fast eineinhalb Stunden verspätete, verpassten sie ihren Anschlussflug in Madrid und kamen mit insgesamt siebeneinhalb Stunden Verspätung in Düsseldorf an. Die Kläger verlangten von Iberia dafür 600 Euro Entschädigung pro Person.

Aktenzeichen: X ZR 123/10

sto/dpa/AFP

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