Entschädigung bei Flugverspätung - DER SPIEGEL
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Entschädigung bei Verspätung Wie eine Biene den Heimflug vermieste

Die Biene war schuld. Für eine Verspätung, die ein Insekt verursacht hat, will eine Fluglinie keine Entschädigung zahlen. Das Gericht gibt dem Unternehmen prinzipiell recht, doch Geld bekommt der Kläger dennoch.
Biene: Wenn so ein Insekt in die Flugzeugtechnik gerät, kann das sogar die Gerichte beschäftign
Biene: Wenn so ein Insekt in die Flugzeugtechnik gerät, kann das sogar die Gerichte beschäftign

Biene: Wenn so ein Insekt in die Flugzeugtechnik gerät, kann das sogar die Gerichte beschäftign

Foto: Michael Reichel/ picture alliance / dpa
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Düsseldorf - Kommt es an einem Flugzeug zu einem Defekt, weil eine Biene in die Technik eingedrungen ist, handelt es sich dabei um einen außergewöhnlichen Umstand. Den Passagieren steht somit keine Ausgleichszahlung zu.

Allerdings muss die Airline beweisen, dass sie alles unternommen hat, um eine Verspätung zu verhindern. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Antalya nach Düsseldorf gebucht. Er hatte massiv Verspätung. Diese begründete die Airline damit, dass bei einem vorangegangenen Flug eine Biene in das sogenannte Pitot-Rohr geflogen war, das für die Geschwindigkeitsmessung zuständig ist. Deshalb habe man auf ein Ersatzflugzeug umsteigen müssen. Nach Ansicht der Airline handelte es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, eine Ausgleichszahlung stehe den Passagieren deshalb nicht zu.

Grundsätzlich sei die Biene im Pitot-Rohr ein außergewöhnlicher Umstand, entschied das Gericht. Da davon jedoch der vorherige Flug betroffen war, hätte die Airline darlegen müssen, was sie alles unternommen hat, um den Folgeflug pünktlich starten zu lassen. Das habe sie jedoch nicht gemacht. Den Passagieren stehe deshalb dennoch eine Ausgleichszahlung zu.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 36 C 6837/13

abl/dpa

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