Miles & More BGH prüft Vielfliegerprogramm der Lufthansa
Miles & More: BGH prüft Lufthansa-Vielfliegerprogramm
Foto: Jens Büttner / dpaKarlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft zurzeit das Vielflieger-und Prämienprogramm der Lufthansa. Dabei geht es um die Frage, ob Kunden Bonusmeilen und Prämien an Dritte übertragen und verkaufen dürfen. Außerdem will das Gericht klären, ob Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen dürfen. Wann die Richter des BGH ihr Urteil verkünden, ist noch nicht bekannt.
Geklagt hatte ein Kunde, der am Vielflieger-und Prämienprogramm der Lufthansa beteiligt war und dort den höchsten Vielfliegerstatus erhalten hatte. Das Unternehmen kündigte ihm 2011 wegen Missbrauchs des Programms. Die Lufthansa wirft dem Mann vor, entgegen der Teilnahmebedingungen Flugtickets im Wert von 3000 Euro gegen Bonusmeilen eingetauscht und dann verkauft zu haben.
Dagegen wehrt sich der Kläger. Die Kündigung sei unwirksam und das Unternehmen zu Schadenersatz verpflichtet. Er wehrt sich auch dagegen, dass die Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen. Der Fall war im Juni 2013 bereits vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt worden. Damals entschieden die Richter zu Gunsten des Klägers . Dieser sei berechtigt gewesen, die Tickets zu verkaufen, damit habe Lufthansa ihm nicht die Mitgliedschaft im Vielfliegerprogramm entziehen dürfen.
Die Lufthansa hatte argumentiert, dass der Kunde das Ticket aus ihrem Meilenprogramm zwar an Freunde oder Verwandte hätte verschenken, nicht aber verkaufen dürfen. Das Bonusmeilen-Ticket bekomme der einzelne Kunde als Lohn für seine Treue, sagte ein Lufthansa-Sprecher.