Musterklage Gericht stoppt Sicherheitsgebühr
Leipzig/Stuttgart - Lufthansa und LTU hatten eine Musterklage gegen die Sicherheitsgebühr am Flughafen Stuttgart angestrengt. Die Zahlungen werden seit Ende 2000 erhoben und auf die Fluggesellschaften umgelegt. Grundlage des Rechtsstreits waren die Gebühren für den Monat November 2000. Damals wurden allein der Lufthansa umgerechnet rund 416.000 Euro berechnet.
Zu unrecht, wie die Leipziger Richter heute entschieden. Nach ihrer Auffassung dienen die Kontrollen, die mit der so genannten Luftsicherheitsgebühr II berechnet werden, der allgemeinen Gefahrenabwehr. Der Bundesgrenzschutz (BGS) handle nicht als Luftfahrtbehörde, sondern als Polizeikraft, wenn er den bewaffneten Schutz der Kontrollstellen auf Flughäfen, die Streifengänge in Sicherheitsbereichen und bewaffnete Standposten ausführe. Dafür sehe das Gesetz keine Gebühr vor, und die Kosten könnten daher nicht auf die Fluggesellschaften umgelegt werden, so das Gericht. Mit seinem Urteil bestätigte es die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg.
Auch im Streit um den "Fummel-Fünfer" hatten die Bundesrichter - anders als die Vorinstanzen - Bedenken. Die Gebühr verdankt ihren Namen den früher erhobenen fünf D-Mark für das Abtasten der Fluggäste. Grundsätzlich gibt es nach der Rechtsprechung gegen die Zahlung zwar keine Einwände. Der Senat äußerte jedoch Bedenken zu der Berechnungsgrundlage und verlangte eine genaue Gebührenkalkulation. Aus diesem Grund hob er ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom April 2003 auf und verwies den Fall zurück. Das Gericht muss nun erneut verhandeln.