Reiserecht Airline zahlt Schmerzensgeld bei verschüttetem Kaffee
Düsseldorf/Frankfurt/Main - Eine Fluggesellschaft muss Schmerzensgeld zahlen, wenn eine ihrer Stewardessen einen Passagier aus Versehen mit heißem Kaffee überschüttet. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" hinweist.
Im verhandelten Fall hatte eine Stewardess versehentlich eine Kaffeekanne vom Servierwagen gestoßen und eine Frau mit dem heißen Getränk getroffen. Nach Auffassung des Gerichts war dabei reine "Schusseligkeit" der Flugbegleiterin die Ursache. Dass der Kaffee nur wegen der räumlichen Enge im Flugzeug verschüttet wurde, sei dagegen nicht nachvollziehbar: Auch am Boden und ohne räumliche Einschränkung könne es zu solch einem Vorfall kommen, befand das Gericht. Es hielt ein Schmerzensgeld von rund 920 Euro in diesem Fall für angemessen.
Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 22 S 266/03