Reiserecht: Mitreisende dürfen schnarchen - DER SPIEGEL
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Reiserecht Mitreisende dürfen schnarchen

Schnarchende Passagiere im Flugzeug müssen von den Mitreisenden hingenommen werden. Ein Reisemangel ist ein solches Geräusch jedenfalls nicht, entschied das Amtsgericht Frankfurt.
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Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin. Demnach kam das Gericht auf die Klage eines Betroffenen hin zu dem Schluss, dass das Schlafen während eines Langstreckenfluges nachts "völlig normal" und "klassenunabhängig" ist. Dass einzelne Personen dabei schnarchen, sei nur eine Unannehmlichkeit. (Az.: 31 C 842/01-83)

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