Reiserecht Wenn der Koffer verschwindet
Düsseldorf - Geht bei einem Flug das Reisegepäck verloren, haftet grundsätzlich die Fluggesellschaft für den Verlust. Dazu muss der Passagier laut der Reiserechtsjuristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen allerdings nachweisen, wie hoch der entstandene Schaden ist - und dies sei oft schwierig.
Da die wenigsten Verbraucher alle Kaufbelege für Kleidung aufbewahren, reiche es meist aus, den Wert des Kofferinhalts zu schätzen. Diese Schätzung müssten Geschädigte jedoch nachvollziehbar begründen können, etwa wenn sich auf einer Geschäftsreise teurere Kleidung im Koffer befindet als bei der Rückkehr von einem Strandurlaub.
Auch dann haftet die Fluggesellschaft jedoch nur bis zu einer Obergrenze, die derzeit bei rund 1700 Euro liegt. Wer wertvolleres Gepäck mit sich führt und sichergehen will, dass er den entstandenen Schaden erstattet bekommt, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen. In diesem Fall lohne sich dies, sagte die Verbraucherberaterin. Ansonsten riet sie von einer Reisegepäckversicherung ab, da die Bedingungen sehr eng gefasst seien.
Zwar sind auch in manchen Kreditkarten Reiseversicherungen inbegriffen. Diese träten allerdings meist nur dann in Kraft, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde, erläuterte ein Vertreter der Stiftung Warentest in Berlin. Diese Versicherungen hätten jedoch meist nur einen geringen Umfang und enthielten viele Beschränkungen.
har/gms