Reiserecht Wenn Kakerlaken im Hotel Flamenco tanzen
Baden-Baden/Wiesbaden - Ameisen und Kakerlaken in größerer Zahl müssen sich Urlauber im Hotelzimmer nicht gefallen lassen. Gelingt es der Hotelleitung nicht, das Ungeziefer beseitigen zu lassen, liegt ein Reisemangel vor. Gerechtfertigt sei es dann, den Reisepreis um 15 Prozent zu mindern, entschied das Amtsgericht Baden-Baden. Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise nach Málaga gebucht. In ihren beiden Hotelzimmern gab es "eine erhebliche Zahl" von Ameisen und Kakerlaken. Auch nach einer Beschwerde bei der Reiseleitung gelang es nicht, die Insekten zu entfernen. Die Familie klagte auf 25 Prozent Minderung des Reisepreises. Das Gericht gab den Klägern prinzipiell Recht, hielt diese Forderung allerdings für zu hoch gegriffen.
Amtsgericht Baden-Baden, Aktenzeichen 16 C 89/04
abl/gms