Reiserücktritt: Schwanger in den Urlaub? – Bedenkzeit ist erlaubt - DER SPIEGEL
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Reiserücktritt Schwanger in den Urlaub? – Bedenkzeit ist erlaubt

Die Fernreise ist längst gebucht, da kündigt sich Nachwuchs an. Statt gleich ins Reisebüro zu laufen und den Seychellen-Urlaub abzusagen, ließ sich eine schwangere Kundin Zeit. Die Reiserücktrittsversicherung weigerte sich, bei der kurzfristigen Stornierung voll zu zahlen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Köln/Wiesbaden - Nach Feststellung einer Schwangerschaft müssen Frauen nicht gleich am nächsten Werktag die Buchung einer Fernreise stornieren. Ihre Reiserücktrittskostenversicherung muss ihnen stattdessen einige Tage Bedenkzeit zugestehen - in dieser Zeit könne "das Für und Wider eines nicht alltäglichen Urlaubs vor dem Hintergrund der [...] Schwangerschaft in Ruhe bedacht werden". Das hat das Landgericht Köln entschieden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem Fall ging es um eine Seychellen-Reise, die vier Tage vor dem geplanten Abflug storniert wurde. Bei der Frau war eine Zwillingsschwangerschaft festgestellt worden - allerdings schon zwölf Tage vor dem Tag der Attestausstellung, an dem dann auch die Reise abgesagt wurde. Die Versicherung übernahm deshalb nur einen Teil der vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Sie argumentierte, der Reiseveranstalter hätte aufgrund seiner Stornostaffel weniger Geld verlangt, wenn die werdende Mutter gleich einen Tag nach der Feststellung der Schwangerschaft von der Reise zurückgetreten wäre.

Dieses Argument ließ das Gericht aber nicht gelten. Zwar hätte das Paar die Reise nicht so knapp vor dem Abflug absagen dürfen. Den Gang ins Reisebüro gleich am Tag nach dem positiven Schwangerschaftstest beim Arzt zu fordern, ging den Richtern aber zu weit. Es sprach den werdenden Eltern eine "gewisse Bedenkzeit" zu. In ihr hätte es sich dem Paar "aufdrängen müssen, dass das Risiko einer langen Flugreise angesichts der Schwangerschaft nicht eingegangen werden kann."

Landgericht Köln, Aktenzeichen 24 S 40/06

abl/gms

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