Passagierrechte: EU-Ministerrat will drastische Verschlechterungen - DER SPIEGEL
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Bei Verspätungen EU-Ministerrat will Rechte von Flugreisenden verschlechtern

Flugreisende in der EU müssen sich auf weniger Rechte einstellen: Nach SPIEGEL-Informationen plant der Ministerrat, dass es Entschädigungen erst bei deutlich größeren Verspätungen geben soll als bislang. Kritiker warnen vor einer "Bauchlandung".
Flugzeuglandung in Berlin-Schönefeld: Verschlechterte Passagierrechte
Flugzeuglandung in Berlin-Schönefeld: Verschlechterte Passagierrechte

Flugzeuglandung in Berlin-Schönefeld: Verschlechterte Passagierrechte

Foto: Bernd Settnik/ dpa
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Hamburg - Der EU-Ministerrat plant bei Flugverspätungen eine drastische Verschlechterung für Passagiere. Nach dem Entwurf eines gemeinsamen Standpunkts, der dem SPIEGEL vorliegt, müssten Airlines künftig auf Flügen bis 3500 Kilometern erst ab fünf, bis 6000 Kilometern erst ab neun und bei noch längeren Flügen erst ab zwölf Stunden Verspätung Entschädigungen zahlen. Heute haben Passagiere bereits ab drei Stunden Anspruch auf Kompensation.

Wenn Flüge annulliert werden, sollen Passagiere künftig erst nach fünf Stunden Kompensation erhalten. Heute dagegen gilt: Wird eine Verbindung gestrichen, haben Passagiere schon Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn sie mit zwei Stunden Verspätung am Ziel ankommen. Verbraucherschützer beklagen, dass die Bundesregierung sich bislang nicht mit eigenen Ideen für den Schutz von Fluggästen eingesetzt hat.

Nun könnte der EU-Ministerrat bis Ostern Fakten schaffen. "Das gibt eine Bauchlandung", sagte Holger Krawinkel, Verkehrsexperte des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, dem SPIEGEL. Auch die Opposition im Bundestag kritisiert die Entwicklung in dem europäischen Gesetzesverfahren. "Die Lobbyverbände der Fluggesellschaften haben ganze Arbeit geleistet", sagte der Grünen-Parlamentarier Markus Tressel dem SPIEGEL.

Das EU-Parlament hatte zwar kürzlich einen deutlich verbraucherfreundlicheren Entwurf vorgelegt. Doch der droht in den Verhandlungen mit der Kommission und dem EU-Ministerrat unterzugehen. Für diesen Fall warnt Verbraucherschützer Krawinkel: "Solange die Schwelle für die Entschädigungszahlungen nicht erheblich nach unten korrigiert wird, kann ich nur raten, das Gesetzesvorhaben einfach ganz scheitern zu lassen."

Erst vor einem Jahr hatte die EU-Kommission sich noch für die Stärkung von Passagierrechten im Flugverkehr eingesetzt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte damals mit einem Urteil die Rechte von Reisenden gestärkt. Bislang können Reisende bis zu 600 Euro einfordern, wenn ihr Flug verspätet ist.