Reiserecht: Gepäck muss pünktlich sein - DER SPIEGEL
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Reiserecht Gepäck muss pünktlich sein

Urlauber haben ein Recht darauf, dass ihr Gepäck nicht deutlich später ankommt als sie selbst. Unannehmlichkeiten müssen sonst entschädigt werden.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Frankfurt/Main - Werden die Koffer nach einer Reise mit einer anderen Maschine erst Tage später geliefert und muss der Reisende sie selbst vom Flughafen abholen, so kann er für die dafür erforderliche Zeit Verdienstausfall geltend machen. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-21 O 616/00), wie Fachzeitschrift "Reiserecht aktuell" berichtete.

Im verhandelten Fall ging es um einen der Kläger, der von einem Urlaub in der Türkei zurück nach München geflogen war. Das Gepäck der Familie war erst fünf Tage später eingetroffen. Dies sei als Reisemangel zu werten, urteilte das Gericht. Dem Kläger stehe Schadenersatz zu in Höhe der Fahrtkosten zum Flughafen und für den Verdienstausfall.

Die Kosten für Toilettenartikel, die der Kläger gleichfalls erstattet haben wollte, müsse der Reiseveranstalter dagegen nicht tragen, so die Richter.

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