Vermittlungsausschuss Union will Arbeitsmarktreformen rückgängig machen
So beabsichtigt die Union, die geänderten Schwellenwerte im Betriebsverfassungsgesetz, nach denen in vielen Unternehmen mehr Betriebsräte gewählt werden durften, wieder auf das frühere Niveau zurückzuführen. Auch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, den die Regierung vor knapp zwei Jahren eingeführt hat, will die Union beschneiden. Danach können nur noch solche Beschäftigte eine Arbeitszeitverkürzung verlangen, die Kinder unter zwölf Jahre erziehen oder Angehörige pflegen. Die Möglichkeiten, Arbeitnehmer befristet einzustellen, sollen dagegen deutlich ausgeweitet werden. So plant die Union, dass Arbeitgeber dieselben Beschäftigten künftig mehrfach hintereinander befristet einstellen dürfen, wenn zwischen den Job-Verträgen mindestens vier Monate liegen. Derzeit dürfen Arbeitnehmer nur einmal im Berufsleben beim selben Arbeitgeber befristet beschäftigt werden.