JUSTIZ Gewisse Straflust
Als das Tor der Hamburger Haftanstalt Santa Fu am 21. März 2000 hinter ihm geschlossen wurde, ahnte der Gefangene noch nicht, dass sein Aufenthalt ein Fall für das höchste deutsche Gericht werden würde.
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel II pferchte den verurteilten Straftäter an diesem Tag mit einem weiteren Gefangenen in eine nur acht Quadratmeter große Einzelzelle; sie war mit einem Etagenbett, zwei Stühlen, einem Esstisch und einem Schrank voll gestellt. Gleich daneben gab es, in Sicht- und Riechweite und ohne Trennwand, ein Waschbecken und ein Klosett.
Die Behandlung des Häftlings sollte keine Schikane sein. Santa Fu ist, wie die meisten deutschen Haftanstalten, überbelegt. Seine wenig artgerechte Haltung wollte der Kriminelle gleichwohl nicht hinnehmen. Eine Beschwerde wies das Hanseatische Oberlandesgericht zurück - aber das Bundesverfassungsgericht gab dem Häftling in einer vorvergangene Woche veröffentlichten Entscheidung nun Recht: Gefangene dürfen jetzt nicht einmal mehr vorübergehend unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt werden.
Das Karlsruher Votum könnte die mehr als 200 deutschen Haftanstalten in erhebliche Schwierigkeiten bringen. »Tausende Gefangene werden zumindest vorübergehend zu zweit in einer Einzelzelle und damit rechtswidrig untergebracht«, sagt Klaus Winchenbach, Leiter der JVA im mittelhessischen Rockenberg und Bundesvorsitzender der Vereinigung der Anstaltsleiter.
Besserung ist kaum in Sicht. Ende des Monats wollen sich die Vertreter der Bundesländer während einer Tagung des Strafvollzugsausschusses zwar mit den Folgen des Verfassungsgerichtsbeschlusses beschäftigen - aber auf die Schnelle »kann niemand neue Haftplätze aus dem Hut zaubern« (Winchenbach).
Der bundesweit übliche Verstoß gegen das Grundrecht auf Menschenwürde könnte die Länder noch teuer zu stehen kommen. Wolfgang Schröder, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, rechnet damit, dass Straftäter »zuhauf Schadensersatzprozesse führen und Schmerzensgeld fordern« werden.
Denn eigentlich haben die rund 60 000 Strafgefangenen laut Vollzuggesetz grundsätzlich einen Anspruch auf Einzelunterbringung, Ausnahmen sind allenfalls in vor 1977 gebauten Knästen oder nur vorübergehend erlaubt, keinesfalls bei chronischer Überbelegung - nur konnte das bis zum Karlsruher Spruch kaum ein Gefangener durchsetzen, obwohl etwa das Celler Oberlandesgericht 1998 schon so zu Gunsten der Häftlinge entschieden hatte.
Weil Strafrichter zunehmend härtere Urteile sprechen und zudem immer weniger Gefangene trotz guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen werden, herrscht seit Jahren Wohnungsnot in den Knästen - die Folge »einer gewissen Straflust«, die Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ausgemacht hat: In den neuen Bundesländern müssen sich acht von zehn Gefangenen ihre Zelle mit einem oder mehreren Häftlingen teilen, in den alten Ländern vier von zehn (siehe Grafik).
Praktiker warnen seit langem vor den Folgen der Überbelegung. Die Anstalten, sorgt sich Verbandsvorsitzender Schröder, seien »zu tickenden Zeitbomben« geworden. »Je mehr wir die Gefangenen zusammenpferchen müssen, desto leichter bilden sich subkulturelle Milieus«, meint auch Klaus Lange-Lehnguth, Leiter des mit fast 1700 Insassen größten Gefängnisses der Republik in Berlin-Tegel.
Im Osten soll die Zahl der Haftplätze in den nächsten Jahren um 39, im Westen um 12 Prozent steigen. Doch Neubauprogramme sind nach Ansicht des Greifswalder Kriminologen Frieder Dünkel »der schlechteste und teuerste Weg«, um das Problem der übervollen Knäste zu lösen.
Eine noch von der Regierung Helmut Kohls eingesetzte Kommission empfahl im März 2000 unter anderem, die gemeinnützige Arbeit als Regelsanktion zu nutzen. Die rot-grüne Bundesregierung will sogar noch weiter gehen und Strafen häufiger zur Bewährung aussetzen - geschehen ist bislang jedoch nichts.
Auch die so genannte elektronische Fußfessel, in einem Modellversuch in Hessen erprobt, wird die Belegungszahlen kaum nennenswert senken. Obwohl Kriminalpädagogen fast ausnahmslos von Kurzstrafen wenig halten, sitzen nach wie vor Tausende notorische Schwarzfahrer oder säumige Unterhaltszahler in den Gefängnissen.
Dabei hat Schleswig-Holstein mit den so genannten ambulanten Maßnahmen, in denen Straftätern gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafen auferlegt werden, gute Erfahrungen gemacht. Die Gefangenenrate, die Zahl der Inhaftierten pro 100 000 der Wohnbevölkerung, ist in Schleswig-Holstein mit knapp 60 die niedrigste der Republik. »Es macht einfach keinen Sinn, kleine Fische einzusperren«, sagt Bernd Maelicke, Leiter der Abteilung Strafvollzug im Kieler Justizministerium. CARSTEN HOLM