KRIMINALITÄT Radikal liberal
Er war irrsinnig wütend an diesem Dienstag im Januar - wie im Wahn von einem der Drogencocktails, die er seit Jahren schluckte. Seine Mutter und deren Freund hatten dem 19-jährigen Burschen aus Münster Vorwürfe wegen seiner Sucht gemacht, sie hatten geschrien, gezetert. Eigentlich wie immer. Doch diesmal holte der junge Mann das Brotmesser aus der Küche. Er könne nicht sagen warum, sagt er; aber er rammte die 20-Zentimeter-Klinge von hinten in den Hals des Mannes.
Die Richter, die den Heranwachsenden fünf Monate später, in diesem Juni, wegen schwerer Körperverletzung zu fast drei Jahren Jugendstrafe verurteilten, hörten vom Weg eines jungen Menschen aus zerrütteten Verhältnissen, der immer wieder Gesetze brach. Mit 12 Jahren kiffte er, mit 14 nahm er Ecstasy, mit 17 ließ er seine Sozialarbeiter so lange links liegen, bis sie ihn aufgaben.
Hätte ihn ein hartes Urteil schon früher stoppen können? Oder müsste er nicht - ganz im Gegenteil - auch heute noch eher therapiert als weggesperrt werden?
Das jetzige Jugendstrafrecht lässt so gut wie alles zu. Und deshalb wurschteln Gerichte und Sozialarbeiter - bislang noch je nach politischer Couleur, Bundesland und privater Weltanschauung - munter vor sich hin. Die einen stecken Jungs wie den 19jährigen Münsteraner immer wieder in den Knast, bis sie zu Komplett-Kriminellen reifen. Die anderen lassen sie rundum betreuen, bis den Jugendlichen ein Leben ohne Hilfe unmöglich scheint. »Wir müssen nun endlich bundesweit Rechtssicherheit schaffen«, fordert deshalb der Hamburger Strafrechtler Bernd-Rüdeger Sonnen.
Theoretisch könnte die Konzeptlosigkeit schon bald ein Ende haben: Eine von der Bundesregierung mitfinanzierte und hochrangig besetzte Experten-Kommission, zu der auch Sonnen gehört, wird beim Deutschen Juristentag im September ein Reformkonzept für das Jugendstrafrecht vorlegen. Das Problem: Es ist zwar konsequent, aber derart radikal liberal gegen den Zeitgeist, dass es vielen Politikern im Wahlkampf höchst ungelegen kommt.
Mehr als 80 Prozent aller jungen Häftlinge, schätzen Experten, werden rückfällig. Weil das Wegsperren also kaum nützt, fordert die Kommission, die von der als linksliberal geltenden Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen berufen wurde, weniger Strafe und mehr Hilfe. Vorwiegend »ambulante« Reaktionen, abgestuft in einem Katalog von sozialen Trainingskursen bis hin zu Arbeitsstunden, sollen künftig Jungkriminelle zu gesetzestreuen Bürgern reifen lassen.
Genau über solche Ideen, so ein SPD-Rechtsexperte, lasse sich vor der Wahl aber keinesfalls debattieren. Den Unions-Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber im Nacken, wollen sich die Regierungsparteien SPD und Grüne bei der Verbrechensbekämpfung keine lasche Haltung nachsagen lassen. Allenfalls nach der Wahl könnten sie das Papier wieder aus der Schublade holen.
Dabei sind es nicht irgendwelche verträumten Paradiesvögel, die fast anderthalb Jahre an dem Konzept gefeilt haben, sondern 30 Richter, Staatsanwälte, Sozialarbeiter und einige der angesehensten Kriminologen der Republik - der Kieler Professor Heribert Ostendorf etwa oder sein Kollege Sonnen. In ihrem 74-seitigen Papier empfehlen die Fachleute, dass
* künftig auch junge Erwachsene bis zu 24 Jahren nach Jugendrecht bestraft werden können. Bislang liegt die Grenze bei 21 Jahren, aber der Reifungsprozess habe sich verlängert;
* junge Täter bis 18 maximal zu fünf statt bisher zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt werden dürfen, weil Teenager noch große Entwicklungssprünge machten;
* 14- und 15-Jährige außer bei Tötungs- und schweren Gewaltdelikten gar nicht mehr ins Gefängnis sollen, weil die Haft gerade bei ihnen kontraproduktiv wirke;
* Jugendrichter und -staatsanwälte speziell ausgebildet werden sollen. Bisher wird ihnen keine zusätzliche fachliche Qualifikation für den schwierigen Job abverlangt;
* die Strafbarkeit von »jugendlicher Bagatellkriminalität« wie Schwarzfahren gestrichen werden soll, weil sich die meisten jungen Leute so etwas nur in Übergangsphasen zu Schulden kommen ließen.
Überhaupt will die Kommission die Hürden für Verurteilungen anheben: Staatsanwälte und Richter müssten nach dem Experten-Konzept detailliert begründen, dass ein jugendlicher Delinquent reif genug sei, um das Unrecht seiner Taten zu begreifen.
»Aber solche Vorschläge«, sagt Kriminologe Sonnen, »passen natürlich gerade nicht in die politische Landschaft.« Auch manche Sozialdemokraten, wie der niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer, sind der Meinung, das bestehende Recht reiche aus, weil es schon jetzt die Möglichkeit für die von der Kommission geforderte bessere Vorbeugung biete. Zu groß scheint dem Minister, der selbst als Kriminologe bekannt wurde, die Gefahr, dass es bei einer Debatte ums Jugendstrafrecht »nur um ideologische Fragen geht, bei denen sich am Ende die Theoretiker austoben«.
Widerstand erwarten die Kommissionsexperten vor allem aber aus der Union, denn die steuert präzise auf Gegenkurs. Im von CDU, FDP und Schill-Partei regierten Hamburg etwa plant der Senat 90 geschlossene Heimplätze. Und falls die Union im September die Bundestagswahl gewinnt, will sie die Höchststrafen für Jugendliche von 10 auf 15 Jahre anheben. Volljährige sollen sogar ganz nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden. Das publikumswirksame Argument dafür hat sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Norbert Geis, schon zurecht gelegt: »Sonst käme einer wie der Amokläufer Robert Steinhäuser, wenn er sich nicht umgebracht hätte, doch nach ein paar Jahren wieder frei.«
DOMINIK CZIESCHE, FRIEDERIKE FREIBURG