Hartz-Kommission schlägt Erhöhung der Verdienstgrenze für Mini-Jobs vor
Zur Reform des Arbeitsmarktes will die Regierungskommission unter Leitung von VW-Personalvorstand Peter Hartz das 325-Euro-Gesetz reformieren. Das geht aus dem jüngsten Zwischenbericht des Gremiums hervor. Danach soll die Verdienstgrenze für "geringfügige Beschäftigungsverhältnisse" auf 500 Euro angehoben werden. Zugleich will die Kommission die pauschalen Sozialabgaben für Minijobs von heute 22 auf 10 Prozent senken. Im Gegenzug soll künftig nur noch eine Stelle pro Person erlaubt sein. Zudem hat sich die Kommission auf ein neues Modell zur so genannten Ich AG verständigt. Wer sich als Arbeitsloser selbständig macht, soll danach drei Jahre lang Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommen. Anfangs soll sich die Hilfe auf 50 Prozent des vorherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich der Sozialabgaben belaufen. Danach sänke der Zuschuss von Jahr zu Jahr. Zugleich sollen Privatleute ihre Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen können. Dies solle zu einer "Reduzierung der Schwarzarbeit"und zu einer "Stimulierung der Nachfrage" für niedrig entlohnte Dienstleistungen führen, heißt es in dem Papier.