Euro-Haftbefehle verletzen Bürgerrechte - DER SPIEGEL
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Euro-Haftbefehle verletzen Bürgerrechte

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Strafrechtslehrer üben scharfe Kritik am "Europäischen Haftbefehl", der am 1. Januar 2004 zwischen den EU-Staaten das bisher geltende Auslieferungsrecht ablösen soll. In Zukunft würden damit Haftbefehle, die von einem EU-Staat ausgestellt wurden, in Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität prinzipiell auch in anderen EU-Staaten anerkannt. Einschränkungen wie die, dass die Tat, wegen der ausgeliefert wird, auch im ausliefernden Staat strafbar sein muss, entfielen dann. Erstmals könnten auch Inländer - also beispielsweise Deutsche - zur Strafverfolgung oder Haftverbüßung ins Ausland ausgeliefert werden. Nach einer von mehr als 120 Strafrechtsprofessoren unterzeichneten Resolution läuft dies "auf eine Verletzung der Bürgerrechte hinaus". Wenn ausländisches Strafrecht exekutiert werde, heißt es darin, auf dessen Zustandekommen der Bürger keinen parlamentarischen Einfluss hatte, verstoße dies gegen eine "unverzichtbare Bedingung der Demokratie".