Hessische Finanzbeamte schützten Steuersünder / Mögliche Millionenverluste für das Land / Fahnder kaltgestellt
Mit einer internen Dienstanweisung haben hessische Spitzenbeamte in Abstimmung mit der Landesregierung Ermittlungen gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher blockiert. Dabei geht es nach Angaben von Steuerfahndern um dreistellige Millionenbeträge, die dem Fiskus durch die Lappen gegangen sein sollen, und um viele tausend mutmaßliche Steuerhinterzieher. Hintergrund ist die Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993. Damals hatten viele deutsche Anleger mit Hilfe der Banken am Fiskus vorbei Vermögenswerte ins Ausland transferiert. Experten taxierten den Geldstrom auf etwa 300 Milliarden Mark. Nach spektakulären Durchsuchungen zahlreicher Kreditinstitute wie etwa der Deutschen Bank in Frankfurt ermittelten Frankfurter Steuerfahnder - bis sie gestoppt wurden von der internen Amtsverfügung 2001/18 des Finanzamts Frankfurt V. Darin ordnete der Amtschef an, ein Anfangsverdacht sei auch dann nicht automatisch gerechtfertigt, "wenn Kapitalerträge gegenüber der Finanzbehörde möglicherweise verschwiegen wurden". Ohne Anfangsverdacht aber dürfen Steuerfahnder in der Regel nicht ermitteln. So wurden massenhaft Konto-Unterlagen nicht mehr oder nur zu einem kleinen Teil ausgewertet. Auch drei Konten einer Privatbank in Liechtenstein, über die nach Angaben von Fahndern Prominente Transfers abgewickelt haben sollen, wurden nicht mehr erfasst. Der damals zuständige Bankenkoordinator derSteuerfahndung lief gegen die Anordnung Sturm - und wurde kurz darauf nach Darmstadt versetzt. Das sei eine "ganz normale Versetzung, die mit dem Fall in keinem Zusammenhang steht", behauptet der hessische Finanzstaatssekretär Bernd Abeln. Im Übrigen sei alles rechtmäßig gelaufen.