Ehemaliger Top-Spion der DDR vor dem Finanzgericht
13 Jahre nach der Wiedervereinigung muss sich das Finanzgericht Köln mit einem der prominentesten Spione der deutsch-deutschen Geschichte befassen: Klaus Kuron, Mitarbeiter in der westdeutschen Spionageabwehr und acht Jahre lang Agent der Stasi-Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), hatte insgesamt 692 000 Mark Agentenlohn von der HVA kassiert. Die Finanzverwaltung verlangt von Kuron 270 000 Euro Steuern und Säumniszuschläge. Sie behauptet, er habe als Spion für die DDR eine "selbständige Tätigkeit" ausgeübt und sei deshalb einkommensteuerpflichtig. Kuron klagt gegen eine entsprechende Vollstreckungsankündigung. Sein Steuerberater Achim Lintermann argumentiert, Kuron sei "Arbeitnehmer im reinsten Sinne" gewesen, selbstverständlich habe die HVA die fällige Lohnsteuer in der DDR abgeführt. Dafür hafte der Arbeitgeber. Falls was im Argen liege, müsste konsequenterweise die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin der DDR für etwaige Schulden aufkommen.