Schriftliche Urteilsbegründung im Pariser Elf-Aquitaine-Prozess
Die Pariser Justiz sieht es als erwiesen an, dass der umstrittene Geschäftsmann Dieter Holzer bei der Privatisierung der Raffinerie Leuna keine Vermittlerrolle gespielt hat - und dass seinen Millionenhonoraren keine entsprechende Leistung gegenüberstand. Dies geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung im so genannten Elf-Prozess hervor. Der Deutsche Holzer hatte beim Leuna-Deal 1992 rund 160 Millionen Francs Beraterhonorar vom französischen Mineralölkonzern Elf Aquitaine kassiert. Es gebe, so die Richter, jedoch "keine präzisen oder konkreten Angaben ... für eventuelle Lobbyarbeit". Holzer hatte zu seiner Verteidigung behauptet, er habe tatsächlich auch umfangreiche Dienste für Elf geleistet. Die Aussagen mehrerer deutscher Politiker im Prozess, vor allem von der CDU, zu Gunsten von Holzer empfanden die Richter wohl als Freundschaftsdienste, die nichts beweisen würden - außer "dass Dieter Holzer ein einflussreiches Mitglied der CDU war". Ob aus den Holzer-Millionen Gelder an deutsche Politiker geflossen sind, konnte das Gericht nicht klären. Vergangenen Mittwoch verurteilte es den Kaufmann wegen Beihilfe zur Veruntreuung und schwerem Missbrauch von Elf-Vermögen zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung, 1,5 Millionen Euro Strafe und Provisionsrückzahlung in Höhe von knapp 23,4 Millionen Euro. Holzer will gegen das Urteil in Berufung gehen.