Herero ziehen Klage gegen Deutschland zurück
Nach einem gescheiterten Zustellversuch ist die Klage, die Angehörige des Herero-Volkes gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hatten, schon vor Monaten diskret zurückgezogen worden. Hintergrund des Rechtsstreits ist die brutale Niederschlagung des Herero-Aufstands durch Truppen des deutschen Kaiserreichs im Jahr 1904. Nachfahren der Opfer verklagten die Bundesrepublik wegen angeblichen Völkermordes vor einem Washingtoner Gericht auf Entschädigung in Höhe von zwei Milliarden Dollar. Wie sich aus einem erst jetzt bekannt gewordenen Schreiben ergibt, weigerte sich die zuständige Justizverwaltung des Landes Berlin im Februar 2002 unter Berufung auf "deutsche Hoheitsrechte", die Klage förmlich zuzustellen. Nachdem das US-Gericht den Herero eine Frist gesetzt hatte, zogen diese ihre Klage im Juni vergangenen Jahres "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zurück, so Herero-Anwalt Philip Musolino; die Kläger bemühten sich derzeit um "diplomatische Unterstützung". Über ein Parallelverfahren gegen beteiligte deutsche Unternehmen muss demnächst ein Berufungsgericht entscheiden; das zunächst angerufene Gericht in Washington hatte seine Zuständigkeit verneint und die Klagen zurückgewiesen.