Bundesfinanzhof-Richterin für Senkung der Körperschaftsteuer
Die Richterin am Bundesfinanzhof Karin Heger hat sich für eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes ausgesprochen. Nur so würde man international aufgestellten Unternehmen einen "Anreiz bieten, ihre Gewinne wieder verstärkt in Deutschland zu versteuern", so die Bundesrichterin. Gleichzeitig sollte die Bemessungsgrundlage verbreitert werden, so dass insgesamt "das Körperschaftsteueraufkommen wieder steigt". Nach Ansicht der Juristin sind dabei auch "kleinere Ungerechtigkeiten im Einzelfall hinzunehmen", denn mit "fein ziselierten" Steuervorschriften komme "auch nicht mehr Gerechtigkeit heraus". Zur Begründung führte die Richterin an, dass sich internationale Investoren stärker an "nominalen Steuersätzen" als an der tatsächlich veranschlagten Quote orientierten. Zudem werde es für die nationale Politik "immer schwieriger", auf Steuerflucht zu reagieren, bedingt durch das Europarecht und einen "messianisch gesinnten" Europäischen Gerichtshof. So habe dieser ein Gesetz gekippt, das die steuerliche Absetzbarkeit von Krediten ausländischer Muttergesellschaften begrenzen sollte.