Kompromissvorschlag zur Anti-Terror-Datei
Eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus sechs Bundesländern hat den Innenministern der Länder einen neuen Kompromissvorschlag zur Anti-Terror-Datei vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Auskunft gebende Behörde selbst entscheidet, wie viel Informationen sie in der Datei ablegt, etwa weil sie besondere Geheimhaltungsinteressen sieht. Die Anti-Terror-Datei soll vor allem die Erkenntnisse von Polizei, Verfassungsschützern und Bundesnachrichtendienst über gewaltbereite Islamisten bündeln. Seit Jahren gibt es Streit um die Einrichtung eines solchen Systems: Union und Bundesrat forderten eine Volltextdatei, Schily wollte es bei einer Indexdatei belassen, die hauptsächlich das Auffinden einer Information erleichtert. Nach der Vorlage der Länderarbeitsgruppe sollen die Informationen grundsätzlich als Volltext eingegeben werden. Nur bei Bedenken soll auf die Indexlösung zurückgegriffen werden. In besonderen Fällen kann das zuliefernde Amt Daten auch verdeckt speichern - dann würde der Polizei nicht angezeigt, dass sie mit einer Anfrage einen Treffer gelandet hat, sondern stattdessen die Behörde alarmiert. Sie kann dann unbemerkt entscheiden, ob sie diese weitergibt.