Justizminister Mertin gegen generelle Telefondatenspeicherung
Im Streit um die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Terrorfahndung macht der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) jetzt einen Kompromissvorschlag: Nur in "konkreten Einzelfällen" sollten Telefonfirmen und Internetprovider die Verbindungsdaten ihrer Kunden länger als drei Monate einfrieren müssen. Für die Anordnung dieses gezielten "Quick Freeze" brauche die Staatsanwaltschaft einen konkreten Anhaltspunkt für einen Verdacht. "Bei einer uferlosen Speicherung, wie sie jetzt geplant ist", sagt Mertin, "drohen unter dem Deckmantel einer vermeintlich besseren Kriminalitätsbekämpfung gläserne Surfer und Telefonnutzer." Zudem sei die längere Archivierung für die Wirtschaft sehr teuer. Mertin hofft, dass sich die FDP bei einer Regierungsübernahme im Bund diesen Vorschlag zu Eigen machen wird. Die Innen- und Justizminister der EU haben vorige Woche im englischen Newcastle darüber debattiert, ob auch der Standort der Gesprächspartner sowie nicht entgegengenommene Anrufe von den Firmen gespeichert werden sollen. Bisher wollten sie die Wirtschaft nur verpflichten, Zeitpunkt und Teilnehmer aller Telefongespräche zu speichern. Diskutiert wird über einen Speicherzeitraum zwischen sechs Monaten und vier Jahren.