Innenminister Schily stellt Abschuss-Erlaubnis nach dem Luftsicherheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Frage
Bundesinnenminister Otto Schily schließt den möglichen Abschuss eines entführten Verkehrsflugzeugs, den das von seinem Haus entworfene Luftsicherheitsgesetz regelt, nun doch aus. Das geht aus einer Passage hervor, die Schily im Schriftsatz für die am kommenden Mittwoch anstehende Verhandlung über das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingefügt hat. In dieser "Vorbemerkung" heißt es, die "strengen Voraussetzungen" des Luftsicherheitsgesetzes "schließen die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt gegen ein Luftfahrzeug, in dem sich unbeteiligte Passagiere befinden, unter Zugrundelegung aller denkbaren Geschehensabläufe aus". Im Klartext bedeutet dies, dass der Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs gar nicht erlaubt sei. Der Minister soll die entsprechenden Sätze gegen den Willen seines eigenen Hauses diktiert haben. Unklar ist, was Schily zur Kehrtwende bewog: Noch im Januar hatte er die Option eines Abschusses im äußersten Fall für möglich gehalten.