Generalbundesanwalt Nehm weist Vorwürfe wegen seiner Ermittlungen im Fall Ermyas M. und in Sachen al-Qaida zurück
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat in einem SPIEGEL-Gespräch seine Ermittlungen im Fall des in Potsdam lebensgefährlich zusammengeschlagenen Deutsch-Äthiopiers Ermyas M. vehement verteidigt. Die in einer Mailbox-Aufzeichnung festgehaltenen "fremdenfeindlichen Äußerungen begründeten eindeutig den Anfangsverdacht für ein Staatsschutzdelikt", so Nehm. Damit seien die Bundesbehörden zuständig gewesen, "unabhängig vom späteren Ergebnis der Ermittlungen". Nehm erneuerte dabei seine Kritik am brandenburgischen Innenminister Jörg Schönbohm: Es sei "nicht Aufgabe eines Innenministers, sich aus den Ermittlungen unterrichten zu lassen, um uns dann zu kritisieren".
Nehm verteidigte auch sein Vorgehen in Sachen al-Qaida. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei das "Ermittlungsergebnis um die Hamburger Terrorzelle erstaunlich gut ausgefallen"; allerdings habe der Umstand, dass die USA die Vernehmung zweier inhaftierter wichtiger Qaida-Mitglieder nicht zuließen, "das Verfahren sehr erschwert". Den amerikanischen Geheimdiensten sei es leider "primär nicht um die juristische Aufarbeitung der Terroranschläge" gegangen. Zu Ermittlungen gegen al-Qaida habe vor 2002 in Deutschland keine Möglichkeit bestanden, weil damals die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland noch nicht strafbar gewesen sei. Auch den Vorwurf, Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Qaida-Unterstützer Mamoun Darkazanli zu spät übernommen zu haben, wies Nehm zurück. Er könne "seine Berufsehre nicht aufs Spiel setzen", nur weil "Politiker bestimmte Erwartungen an die Justiz haben".
Ausdrücklich sprach sich Nehm für die derzeit von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorbereitete Neuauflage der Kronzeugenregelung aus: Der Straferlass für kooperative Mittäter, der 1999 ausgelaufen war, habe zum Beispiel die Aufklärung der Strukturen der kurdischen PKK möglich gemacht. Viele Angeklagte seien "nur dann bereit zu reden, wenn man ihnen von vornherein verbindlich etwas anbieten kann".