Wie umgehen mit islamistischen Gefährdern? - DER SPIEGEL
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Terrorverdächtige in Deutschland Staatsfeind Nr. 1 bis 602

Ein Führerschein, eine Axt - vom IS aufgestachelte Attentäter brauchen nicht mehr. In Deutschland zählt die Polizei 602 islamistische Gefährder. Was sind das für Menschen - und welche Mittel haben die Fahnder?
Tunesier Sami A. vor einer Polizeiwache in Bochum: Abschiebeverbot erwirkt
Tunesier Sami A. vor einer Polizeiwache in Bochum: Abschiebeverbot erwirkt

Tunesier Sami A. vor einer Polizeiwache in Bochum: Abschiebeverbot erwirkt

Foto: Matthias Graben/ WAZ FotoPool
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Mann, der einst den bekanntesten Terroristen der Welt beschützt haben soll, ist klein und untersetzt. Nur 1,65 Meter groß sei er, so erzählte es Sami A. im vergangenen Jahr in einem Interview und fragte den Journalisten: "Gefährlich soll ich sein?"

Genau das glauben die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Sie zeichnen ein düsteres Bild des 40-Jährigen. Demnach hat er sich in Afghanistan zum Terroristen ausbilden lassen und danach als Leibwächter Osama bin Ladens gedient. Er gilt als Mitglied der radikalen Missionsbewegung Tablighi Jamaat und als fundamentalistischer Prediger. Und er soll junge Männer davon überzeugt haben, sich dem Dschihad anzuschließen. Zwei von ihnen wurden in Deutschland deshalb verurteilt. Sami A. sei eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit", schrieben die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Münster 2015 in ihrem Urteil, mit dem sie seinen Antrag auf Asyl ablehnten. Trotzdem lebt der Tunesier weiterhin in Deutschland.

Der Generalbundesanwalt stellte ein Verfahren gegen ihn wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft bei al-Qaida ein. Der Verdacht ließ sich nicht erhärten. Auch die Ausländerbehörde war machtlos. Sie wies Sami A. schon 2006 aus, aber er kann nicht abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erwirkte 2009 ein Abschiebeverbot, das im Juni 2016 erneuert wurde. Der Grund: In seiner Heimat Tunesien drohe Sami A. als Terrorverdächtigem die Folter. In einem solchen Fall dürfen auch Islamisten in Deutschland bleiben. Selbst wenn sie hierzulande Terroranschläge ausüben könnten.

Jeden Tag muss sich Sami A. zwischen 10 und 12 Uhr bei der Polizei melden. Einmal wurde er verurteilt, weil er gegen die Meldeauflagen verstoßen hatte. 1997 kam er als Student ins Land, inzwischen wohnt er mit seiner deutschen Frau und vier Kindern in einer Bochumer Arbeitersiedlung.

Razzia in einem Berliner Moscheeverein: "Gefährder auf dem Schirm behalten"

Razzia in einem Berliner Moscheeverein: "Gefährder auf dem Schirm behalten"

Foto: Christian Mang

Sami A. ist ein gutes Beispiel dafür, wie schwer sich der deutsche Staat mit Menschen tut, die er als Bedrohung wahrnimmt, denen er aber vor Gericht Straftaten nicht nachweisen kann. 602 sogenannte islamistische Gefährder hat das Bundeskriminalamt (BKA) bis heute identifiziert.

Rund 300 von ihnen leben im Ausland, in Syrien zum Beispiel oder im Irak, oft als Kämpfer für Terrorgruppen wie den "Islamischen Staat" (IS). Etwa hundert sind in Deutschland inhaftiert. Von den übrigen 200 mutmaßlichen Staatsfeinden haben die meisten sich bislang nicht strafbar gemacht. Trotzdem trauen ihnen die Behörden zu, "politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung" zu begehen. So definieren seit 2004 BKA und die 16 Landeskriminalämter den Begriff des Gefährders. Übersetzt heißt das: Rund 200 namentlich bekannte Personen könnten demnach in Deutschland jederzeit Terroranschläge verüben.

"Gefährder" ist ein schwammiger Arbeitsbegriff. Wer ein Gefährder ist, weiß es häufig selbst nicht. Die Landeskriminalämter bestimmen es, das BKA führt sie auf einer Liste zusammen. Laut Definition ist man Gefährder "aufgrund bestimmter Tatsachen", die aber keine Straftaten sind. Deshalb kann der Staat einen Gefährder nicht bestrafen. Er kann ihn nur so gut wie möglich im Auge behalten.

Bei Anis Amri, dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, ist das nicht gelungen. Auch er war ein Gefährder, auch ihm konnten die Behörden keine Terrortaten nachweisen, auch er konnte nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Ein freier Mann, der seine Freiheit dazu missbrauchte, einen Lkw-Fahrer zu erschießen und mit dem Sattelschlepper elf Menschen totzufahren.

In den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, Gefährder besser unter Kontrolle zu halten. Mit einer elektronischen Fußfessel zum Beispiel, die günstiger ist als ein Überwachungsteam der Polizei. Ausländer, die sich strafbar gemacht haben, können außerdem einfacher und schneller ausgewiesen werden. Und speziell für ausländische Gefährder ist ein eigener Grund für Abschiebehaft vorgesehen.

Die verschärften Regeln sollen den Bürgern signalisieren: Der Staat erkämpft sich seine Souveränität zurück. In Wahrheit aber sind viele dieser Regeln unzureichend. Ein Anschlag wie der vom Breitscheidplatz ist damit immer noch möglich. Und ein amtsbekannter Gefährder wie Sami A. ist trotz dieser Verschärfungen weiter vor einer Abschiebung geschützt.

Die Bundesregierung steht deshalb vor einem Dilemma: Würde sie versuchen, sich all der Menschen zu entledigen, die den Staat mutmaßlich bedrohen, müsste sie Grundsätze des deutschen Rechtsstaats infrage stellen. Schnell wäre sie bei denen, die für Gefahren eine einfache Lösung zu haben glauben: bei den Populisten von rechts. AfD-Politiker fordern, ausländische Gefährder grundsätzlich abzuschieben und "alle Migranten biometrisch zu erfassen".

Eine ähnlich radikale Lösung hat gerade die Bayerische Staatsregierung präsentiert. Sie hat ein Gesetz entworfen, das es Richtern ermöglicht, einen Gefährder für unbegrenzte Zeit in Vorbeugehaft zu nehmen.

Gefängnis als Präventivmaßnahme, möglicherweise jahrelang? Juristen halten den Vorstoß für bedenklich. Das sei Symbolpolitik, sagt Thomas Feltes, Kriminologieprofessor an der Ruhr-Universität Bochum. "Wollen wir alle Gefährder unbegrenzt einsperren? Dann begeben wir uns auf eine Stufe mit der Türkei und schaffen viele kleine Guantanamos."

Vorschläge wie der aus Bayern zeigen, wie unsicher der Staat im Umgang mit seinen mutmaßlichen Feinden ist. Schärfere Gesetze sollen die Anschlagsgefahr mindern; gleichzeitig haben es die Behörden von Bund und Ländern immer noch nicht geschafft, sich auf ein einheitliches Vorgehen gegen Gefährder zu verständigen.

Wie schwer es die Ermittler bisweilen mit ihrer Klientel haben, zeigt das Beispiel von Emre A. aus Hildesheim. Der Mann, der nach Ansicht der Polizei die Sicherheit in Deutschland bedroht, sitzt, als der SPIEGEL ihn besucht, in einem weiß gekachelten Raum, 150 Kilometer südlich von Budapest. Drei ungarische Aufseher bewachen das Gespräch. Sie tragen blaue Uniform, Schlagstock und Handschellen.

Emre A. hat ein schmales graues Gesicht mit einem Vollbart. Er trägt schwarze, zu einem Zopf zusammengebundene Haare. "Ich leide an Depressionen", sagt der in Deutschland geborene Türke, "und an Panikattacken." 20 Kilo habe er abgenommen, seit er vor einem Jahr mit gefälschten belgischen Papieren an der ungarisch-rumänischen Grenze festgenommen wurde.

Wolltest du in den Krieg? Wolltest du zum Terrorregime des "Islamischen Staats" nach Syrien? Immer wieder stellten ihm die ungarischen Sicherheitsbehörden diese Fragen. "Polizei, Nachrichtendienste, alle haben mich befragt", sagt Emre A. Die längste Vernehmung habe 72 Stunden gedauert. Schließlich landete er für neuneinhalb Monate im Gefängnis, "wegen der gefälschten Papiere". Im Dezember kam der 25-Jährige schließlich in die Abschiebehaftanstalt von Kiskunhalas.

Bevor Emre A. aus der Hildesheimer Salafistenszene verschwand, besuchte er täglich die berüchtigte Moschee des "Deutschsprachigen Islamkreises" in der Nordstadt. Dort predigte der selbst ernannte Scheich Abu Walaa, der im vergangenen November verhaftet wurde. Als IS-Statthalter soll Abu Walaa junge Muslime radikalisiert und als Kämpfer nach Syrien und in den Irak geschleust haben. Auch Anis Amri, der Attentäter von Berlin, hatte die Moschee in Hildesheim besucht.

Im Dezember 2015 erhielt Emre A. eine "Ausreiseuntersagung" aus Deutschland. Dem Landeskriminalamt Niedersachsen lagen Informationen vor, wonach er "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nach Syrien ausreisen wolle. Seine Teilnahme an Kampfhandlungen würde die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik "in erheblichem Maße gefährden", hieß es. Er musste seinen Reisepass abgeben und sich jeden Tag bei der Polizei melden. "Außerdem wurde ich ständig von Zivilbeamten verfolgt", sagt er, "ihre Autos kannte ich schon."

Rund fünf Wochen später machte sich Emre A. trotzdem auf den Weg. Nachmittags ging er noch einmal zur Polizei, um sich zu melden. Um 16 Uhr war sein Handy an diesem 6. Februar 2016 zuletzt online. Dann war er weg.

Anschlags-Lkw des Terroristen Amri in Berlin: Attentat "eher unwahrscheinlich"

Anschlags-Lkw des Terroristen Amri in Berlin: Attentat "eher unwahrscheinlich"

Foto: TOBIAS SCHWARZ/ AFP

Die Besuchszeit in der Abschiebehaft von Kiskunhalas beträgt 45 Minuten. Emre A. senkt die Stimme. Er will wieder nach Deutschland. "Warum lassen sie mich nicht zurück?", fragt er. Emre A. ist zwar in der Bundesrepublik geboren, hat aber keine deutsche Staatsangehörigkeit, sondern nur die türkische. Ein türkischer Botschaftsmitarbeiter aus Budapest besuchte ihn und bot Hilfe an. "Was soll ich in der Türkei?", fragt Emre A. "Ich habe zwei Kinder in Hildesheim. Ich möchte nach Hause." Seine jüngste Tochter habe er noch gar nicht gesehen. Sie ist erst ein paar Monate alt.

Aber warum ist er denn ausgereist? Wohin wollte er? "Ich habe die Überwachung nicht mehr ausgehalten. Ich wollte in die Türkei zu Verwandten und nicht zum IS." Über die Details seiner Flucht, die gefälschten Pässe und die beiden Reisegefährten, die mit ihm unterwegs waren, möchte er nicht reden. Nur so viel: "Ich habe nichts verbrochen und mir nichts vorzuwerfen."

Die Ermittler haben nicht viel gegen Emre A. in der Hand. Ein anonymer Hinweisgeber hatte ihnen sechs Namen von jungen Männern aus der Hildesheimer Moschee gesteckt, die nach Syrien ausreisen wollten. Emre A. war dabei, die Behörden stuften ihn fortan als Gefährder ein. Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag in Deutschland fand die Polizei bei der Gruppe allerdings nicht.

Insofern hat Emre A. recht: Er hat wohl nichts verbrochen. Trotzdem müssen die Ermittlungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Aussage darüber treffen, wer eine Tat begehen könnte. Aufgrund solcher Annahmen werden überall Observationsteams losgeschickt.

"Wir können uns nur bemühen, die einzelnen Gefährder auf dem Schirm zu behalten", sagt André Schulz, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Eine Garantie gebe es nicht. Die Einstufung der Islamisten in mehr oder wenig gefährlich ist allein Sache der Landeskriminalämter. "Es fehlt allerdings ein Kriterienkatalog, nach dem Gefährder als solche einzuordnen sind", sagt Schulz.

In den Datenbanken der Polizei gibt es zwei Kategorien: die der Gefährder und die der "relevanten Personen". Letztere sind etwa Kontaktleute und Unterstützer, die selbst nicht als akut gefährlich gelten.

Ganz anders wiederum arbeitet der Verfassungsschutz in Bund und Ländern. Er führt in seinen Akten 10.000 Personen, die bestrebt seien, ihre auf der islamistischen Ideologie basierende Vorstellung des gesellschaftlichen Lebens auf legalem Weg durchzusetzen. Legalisten heißen sie beim Verfassungsschutz. Eine weitere Kategorie ist die der zurzeit 9700 Salafisten, die eine wörtliche Auslegung des Koran verfolgen und häufig gewaltbereit sind. Die wichtigste Gruppe für die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes ist das sogenannte extremistisch-terroristische Personenpotenzial mit derzeit rund 1600 Menschen. Sie hält der Verfassungsschutz am ehesten für fähig, in Deutschland terroristische Strukturen aufzubauen und auch Anschläge zu verüben.

Als wäre das Chaos an Begriffen nicht schon groß genug, entscheidet beim Verfassungsschutz jedes Landesamt individuell, wen es in welche Kategorie einordnet. Es gibt seit 2011 zwar immerhin eine bundesweite Vereinbarung, wer zur salafistischen Szene zu zählen ist. Die Kriterien dafür sind jedoch sehr vage und erfassen nur einen Teil der gefährlichen Personen.

So lauten die Fragen zum Beispiel: Nimmt die Person an salafistischen Veranstaltungen teil? Spendet sie für entsprechende Organisationen? Dass sich Attentäter nicht religiös verhalten und zum Beispiel mit Drogen dealen wie Anis Amri, darauf seien die Kriterien gar nicht ausgerichtet, gibt ein Verfassungsschützer zu. "Eigentlich müssten wir künftig jedes unverdächtige Verhalten bewusst als verdächtig betrachten." Wo aber verläuft dann die Grenze zwischen rechtsstaatlichem Handeln und Willkür?

Gerade weil die Grundlage ihrer Entscheidung oft schwer zu fassen ist, fordern die Beamten bei Polizei und Verfassungsschutz klare Vorgaben, wer als Gefährder oder als extremistisch-terroristisch einzustufen ist und welche Maßnahmen der Behörden daraus folgen. "Wir brauchen hier dringend ein bundeseinheitliches Vorgehen", sagt ein Verfassungsschützer. "Sonst blickt keiner mehr durch."

Die Polizei hat zumindest ihren Austausch von Informationen klarer strukturiert. Sobald eine Person als Gefährder identifiziert wurde, wird die Entscheidung allen Landeskriminalämtern und dem BKA mitgeteilt. Die zentrale Übersichtsliste führt das BKA, etwa alle vier Wochen wird sie aktualisiert. Zuständig bleiben jedoch die Länder, in denen sich die Gefährder aufhalten.

Über jeden von ihnen legen die Landeskriminalämter ein sogenanntes Personagramm an. Darin tragen sie neben Lichtbildern alle Erkenntnisse in Tabellen ein: unter anderem über die Staatsangehörigkeit, den Familienstand, Kontaktpersonen, Kampfsport-, Sprachen- oder Computerkenntnisse. Reichen die Informationen irgendwann für ein Strafverfahren, wird die Staatsanwaltschaft informiert.

Einer der jüngsten Zugänge auf der Gefährderliste ist Kevin T. aus Neuss. Unter dem Pseudonym "Sayfullah" gab er im Internet seine Kommentare zu Berichten über den IS zum Besten. Die Meldung, ein 15-Jähriger sei geköpft worden, weil er westliche Musik hörte, hielt er für falsch. "Peitschenhiebe wären wennschon richtig gewesen", kommentierte ein Mahmud. "Denke ich auch", schrieb Kevin T.

Der deutsche Konvertit kam auf die Liste, weil er in Kontakt mit einem 17-Jährigen aus Wien stand, der einen Anschlag geplant haben soll. Vor wenigen Wochen durchsuchte die Polizei seine Wohnung und nahm ihn vorübergehend fest.

Er soll in Neuss sehr provokant als Salafist aufgetreten sein. Unter anderem sei er mit einer IS-Fahne auf der Straße aufgefallen, heißt es im Düsseldorfer Innenministerium. Kevin T. sei allerdings keine wirkliche Größe in der Salafistenszene. Er selbst bestritt bei seiner Vernehmung, ein IS-Sympathisant zu sein. Ist einer wie Kevin T. also gefährlich? Bedroht er den Staat, in dem er lebt? Oder ist er nur ein spätpubertierender Maulheld?

Die Gefährder von heute, so scheint es, sind meist keine akademisch gebildeten Attentäter wie die 9/11-Terroristen um Mohammed Atta. In einer jahrelang geplanten Terroroperation hatten sie sich auf den Anschlag vom 11. September vorbereitet. Den heutigen vom IS aufgestachelten Attentätern reicht ein Führerschein, ein Messer oder eine Axt.

Gefährder Emre A.

Gefährder Emre A.

Foto: Hubert Gude / DER SPIEGEL

In der jüngsten Islamistengeneration fallen immer wieder unberechenbare, psychisch labile Charaktere auf. So wie Sascha L. aus Northeim bei Göttingen. Der 26-Jährige war vorvergangene Woche festgenommen worden, weil er einen Anschlag auf Soldaten und Polizisten geplant haben soll. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden Chemikalien und elektronische Bauteile zur Herstellung eines Sprengsatzes gefunden. Vor drei Jahren noch schwärmte Sascha L. für andere Extremisten. Auf YouTube veröffentlichte er rechtsextremistische Videos. Ein Verwirrter auf der Suche nach der eigenen Identität? Oder tatsächlich ein Feind des Staates?

"Es gibt keine Blaupause für den Umgang mit gefährlichen Islamisten", sagt Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), "wir müssen uns jeden Einzelfall genau ansehen."

Deshalb müssen die Terrorexperten jeden Gefährder immer wieder aufs Neue analysieren. Welche Risiken gehen von ihm aus? Sollen die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder reduziert werden? Darüber diskutieren sie jeden Tag in einer ehemaligen Kaserne in Berlin-Treptow.

Die Vertreter von mehr als 40 Polizei- und Verfassungsschutzbehörden sitzen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zusammen. Ein Projektor wirft Präsentationen und Bilder auf eine Leinwand. An den Wänden hängen vergilbte Landkarten und eine Uhr, die verschiedene Weltzeiten anzeigt.

Im GTAZ wird jeder Islamist diskutiert, der erstmals als Gefährder eingestuft wird. Auch wenn ein Verdächtiger wieder von der Liste verschwinden soll, beraten die Beamten. Zuständig ist die Arbeitsgemeinschaft Operativer Informationsaustausch, die das BKA federführend organisiert. Sie kam 2015 rund 250-mal zusammen, im Jahr zuvor waren es nur 140 Treffen. Die Arbeitsbelastung der Beamten steigt von Tag zu Tag. "Mit weniger als zwölf Stunden Arbeit am Tag geht hier kaum einer raus", sagt ein führender Ermittler.

Allein die neu angekommenen Flüchtlinge sorgen für mehr Arbeit: Beim BKA wurden im vergangenen Jahr rund 400 Verdachtsfälle gemeldet, dass Flüchtlinge von Islamisten angeworben werden. Die meisten dieser Warnungen allerdings stellten sich als harmlos heraus, oft waren es nur Denunziationen anderer Flüchtlinge. Derzeit haben die Geheimdienste in Deutschland nach Auskunft eines hochrangigen Beamten rund zwei Dutzend Menschen im Blick, bei denen es deutliche Anhaltspunkte gab, dass sie möglicherweise terroristische Absichten hegen.

Auch haben die Meldungen ausländischer Nachrichtendienste rasant zugenommen. Seit Sommer 2015 laufen beim Bundesnachrichtendienst jeden Tag zwei bis drei Meldungen zu angeblichen terroristischen Aktivitäten in Deutschland auf. Häufig sind die Informationen nur oberflächlich. Das Überprüfen macht viel Arbeit.

Bei den Treffen im GTAZ gibt es mitunter unterschiedliche Meinungen zur Bewertung einzelner Akteure. Als Daniel S., einst Mitglied der 2007 aufgeflogenen Sauerland-Gruppe, aus der Haft entlassen wurde, empfahl das BKA, ihn herabzustufen. Er habe sich glaubhaft vom Islamismus distanziert. Doch das Landeskriminalamt im Saarland entschied anders und setzte ihn auf die Liste der Gefährder. Nun wird er regelmäßig überwacht, fast zehn Jahre nach seiner Festnahme.

SEK-Einsatz in Hildesheim: Regelmäßig überwachen

SEK-Einsatz in Hildesheim: Regelmäßig überwachen

Foto: Chris Gossmann

Heikel ist auch der Umgang mit Adnan V. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte den ehemaligen Chemiestudenten 2011 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren auf Bewährung. Über das Internet hatte der Mann Werbung für al-Qaida gemacht und Anleitungen zum Bombenbau weitergegeben. Allerdings hatte er sich später mehrfach öffentlich vom Islamismus distanziert und war vor Gericht geständig. "Wir wollen Ihnen daher eine Chance geben", sagte der Vorsitzende Richter zu V. am Tag des Urteils.

Doch allen Beteuerungen zum Trotz wandte sich V. offenbar nie ganz von der Szene ab. Als hessische Ermittler im Frühjahr 2015 die Wohnung des Islamisten Halil D. in Oberursel durchsuchten, fanden sie Korrespondenz mit Adnan V. Damals stand Halil D. im Verdacht, einen Bombenanschlag auf ein Radrennen geplant zu haben, was sich aber vor Gericht nicht beweisen ließ.

Mit dem Verdacht gegen seinen Gesinnungsgenossen rückte V. wieder in den Fokus der Staatsorgane. Beamte vom Staatsschutz besuchten ihn daraufhin regelmäßig und warnten ihn davor, rückfällig zu werden. V. beklagte sich bitterlich bei den Beamten, dass sie ihn wieder überwachten.

"Gefährder zu sein ist ein Stigma", sagt der Berliner Rechtsanwalt Tarig Elobied. Einige seiner Mandanten erzählten von Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, seitdem sie auf der Überwachungsliste der Behörden stehen. Andere behaupten, unschuldig zu sein, und fühlen sich von ihren Bewachern bedrängt. Rechtlich können sie dagegen wenig tun.

Selbst Islamisten, deren Tod in Syrien gemeldet wurde, bleiben häufig auf dem Radar der Fahnder. "Die Sorge ist groß, dass einer von ihnen doch wieder auftaucht und wir uns von einer falschen Todesmeldung haben täuschen lassen", sagt ein Hauptkommissar. Ausstufungen seien selten, im Zweifel gingen alle Kollegen lieber auf Nummer sicher. "Niemand möchte am Ende derjenige sein, der einen Gefährder unterschätzt hat." So wie Anis Amri, den Attentäter von Berlin.

Amri beschäftigte die Runde im GTAZ siebenmal. Die Wahrscheinlichkeit, dass er einen Anschlag verüben könnte, bewerteten die Teilnehmer als relativ gering. Auf einer Skala von eins ("Mit einem gefährdenden Ereignis ist zu rechnen") bis acht (keine Gefahr) ordneten sie ihm eine Fünf (Anschlag "eher unwahrscheinlich") zu.

Unter anderem prüften die Beamten die Behauptung eines V-Mannes aus Nordrhein-Westfalen, Amri wolle sich Maschinenpistolen und Sprengstoff besorgen, um "was zu machen". Dafür aber fanden sie keine Bestätigung, weshalb sie das Szenario als eher unwahrscheinlich bewerteten. Die Einschätzung war nicht ganz falsch: Eine Maschinenpistole hatte sich Amri nicht besorgt. Dass er trotzdem gefährlich war, vermochten die Ermittler nicht zu erkennen.

BKA und die Landeskriminalämter wollen nun die Persönlichkeit des Gefährders in den Mittelpunkt ihrer Bewertung rücken und nicht mehr nur mögliche Szenarien. Die Ermittler hoffen, so ihre Ressourcen besser einsetzen zu können: Hochgefährliche Personen müssen intensiv überwacht werden, bei weniger gefährlichen geht das nur sporadisch.

Dafür hat das BKA gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz ein neues Instrument entwickelt. Radar-iTE ist eine Methode, mit der ein Sachbearbeiter bei der Polizei anhand aller verfügbaren Informationen zu einer Person analysieren kann, welches Risiko von ihr ausgeht.

Grundlage ist ein standardisierter Fragebogen: Wie ist die Person aufgewachsen, wie sehr ist sie in ein soziales Umfeld außerhalb der islamistischen Szene eingebunden? Wurde sie schon straffällig, mit welchen Delikten? Welche Einstellung zu Gewalt hat sie? Hat sie militärische Erfahrung? Hat sie Zugang zu Waffen? Wie war ihr Umgang mit Behörden? Für die Auswertung der Daten legten die Wissenschaftler die Erkenntnisse über 30 Attentäter sowie 30 Gefährder und "relevante Personen" zusammen.

Am Ende signalisiert die Analyse eine von drei Ampelfarben: Grün, wenn das Risiko "moderat", Gelb, wenn es "auffällig", Rot, wenn es "hoch" ist. Als die Ermittler Anis Amri im Nachhinein testweise mit dem neuen Instrument bewerteten, fiel er in die Kategorie Rot. Künftig ist das ein Hinweis, dass dieser Gefährder am ehesten einen Anschlag begehen könnte und deshalb intensiv überwacht werden muss.

Das neue Programm wird nun nach und nach in den Ländern eingeführt. Zuerst dort, wo die meisten Islamisten leben: Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, allen voran aber Nordrhein-Westfalen. Hier hat sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Gefährder vervielfacht. Lag sie 2007 noch bei 10 Personen, waren es 2016 bereits 211, hinzu kamen 105 "relevante Personen".

In einem nächsten Schritt sollen die Länder versuchen, ihr Vorgehen gegen gefährliche Islamisten abzustimmen und zu vereinheitlichen.

Ein schwieriges Unterfangen, regelt jedes Land doch selbst, welche Methoden in der Gefahrenabwehr erlaubt sind. Während ein Gefährder in Bayern abgehört werden darf, geht das in Nordrhein-Westfalen oder in Berlin nicht. Die Onlinedurchsuchung ist in nur zwei Ländern erlaubt. Es sei ein Flickenteppich an Methoden, sagt ein Ermittler aus dem GTAZ.

Trotz all dieser Verbesserungen ist es eine Illusion zu glauben, der Staat könne alle, die ihm schaden wollen, unter Kontrolle haben. Er wird potenzielle Attentäter übersehen oder falsch einschätzen, er wird manchmal über das Ziel hinausschießen. Wie im November 2015, als das Fußballländerspiel Deutschland gegen die Niederlande in Hannover wegen einer Terrorwarnung abgesagt wurde.

Fast bis zum Anpfiff hielten die Polizeiexperten im GTAZ es für vertretbar, das Spiel trotz der Warnung eines ausländischen Nachrichtendienstes stattfinden zu lassen. Als nach und nach weitere Hinweise dazukamen, musste das Flugzeug mit Bundeskanzlerin Angela Merkel an Bord wieder zurückfliegen. Die Fußballfans wurden nach Hause geschickt. Später stellte sich heraus, dass an den Hinweisen offenbar nichts dran war.

Am Nachmittag jenes 17. November 2015 überprüften die Ermittler etliche Gefährder in Deutschland, denen sie eine Verbindung zum befürchteten HannoverAttentat zutrauten. Auch in Hildesheim wurde ein Auto gestoppt.

"Wir waren gerade einkaufen", berichtet Emre A. in seiner ungarischen Haftanstalt. "Softdrinks und etwas zum Essen." Als die jungen Moscheegänger wieder in ihr Auto eingestiegen waren und losfuhren, "waren plötzlich von allen Seiten Maschinenpistolen auf uns gerichtet. Ich hatte mehrere rote Punkte auf meinem Körper". Vier Männer wurden aus dem Auto gezerrt, mussten sich flach auf die Straße legen. "Ein Zivilbeamter hielt mir die Maschinenpistole direkt an den Kopf", sagt Emre A.

An diesem Abend kam Emre A. wieder frei. Ob er trotzdem gefährlich ist, wissen die Behörden bis heute nicht. Sie vermuten es nur. Im vergangenen Dezember teilte die Hildesheimer Stadtverwaltung seinem Anwalt schriftlich mit, dass die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erloschen sei. Der Anwalt klagte gegen die Einbehaltung des türkischen Passes.

Vor Kurzem schoben die ungarischen Behörden Emre A. ab - nicht zu seiner Familie nach Deutschland, sondern in die Türkei.

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