Hartz-IV-Urteil: Regelsätze verfassungswidrig - DER SPIEGEL
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Hartz-IV-Urteil Regelsätze verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig. Die Richter fordern bis zum Jahresende von der Bundesregierung eine klarere Berechnung, die besonders auf die Bedürfnisse von Kindern eingeht.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?