BayernLB-Affäre: Gribkowskys Vermögen soll eingefroren werden - DER SPIEGEL
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BayernLB-Affäre Gribkowskys Vermögen soll eingefroren werden

Der frühere BayernLB-Vorstand Gribkowsky soll nicht mehr über sein Vermögen in Österreich verfügen dürfen. Einem Zeitungsbericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft eine entsprechenden Bitte an die dortigen Behörden gesandt. Einen Teil seines Geldes hat der Ex-Banker aber auch in Berlin angelegt.
Bayerische Landesbank: Ex-Vorstand Gribkowsky soll nicht mehr über sein Vermögen in Österreich verfügen dürfen
Bayerische Landesbank: Ex-Vorstand Gribkowsky soll nicht mehr über sein Vermögen in Österreich verfügen dürfen

Bayerische Landesbank: Ex-Vorstand Gribkowsky soll nicht mehr über sein Vermögen in Österreich verfügen dürfen

Foto: Angelika Warmuth/ dpa
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München/Berlin - Die Stiftung des früheren BayernLB-Vorstands Gerhard Gribkowsky in Salzburg trägt den schönen Namen "Sonnenschein". In der Privatstiftung und den dazugehörigen Firmen liegen etwa 25 Millionen Euro. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft München soll Gribkowsky vorerst nicht mehr an dieses Geld herankommen. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet am Samstag, dass das Vermögen eingefroren werden soll. In dem Bericht heißt es unter Berufung auf Bankenkreise, ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen sei auf dem Weg an die österreichischen Behörden. Die Millionen soll der inzwischen inhaftierte Manager im Zusammenhang mit dem Formel-1-Verkauf erhalten haben.

Einen Teil seiner Einnahmen hat der Banker nach Informationen des SPIEGEL auch in Deutschland investiert. Demnach hat Gribkowsky Überweisungen aus Mauritius und den British Virgin Islands zwar in Österreich versteuert. Doch in Berlin, am Prenzlauer Berg, besitzt ein Unternehmen der "Privatstiftung Sonnenschein" einen Häuserblock mit mehr als 170 Wohnungen.

Der 52-jährige Gribkowsky war am Mittwoch in Grünwald verhaftet worden, weil er fünfzig Millionen Dollar verschwiegen hatte, von denen auch der deutsche Fiskus nichts wusste. Das Geld war 2006 und 2007 auf Konten Gribowskys in Österreich gelandet und da der dringende Tatverdacht besteht, dass das Geld aus dem Formel-1-Geschäft stammt, mit dem er als Landesbanker beruflich zu tun hatte, wird gegen ihn nicht nur wegen Verdachts der Steuerhinterziehung, sondern auch wegen Verdachts der Untreue und Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt.

Ecclestone bestreitet Zahlungen

Bernie Ecclestone

Formel-1-Boss wies alle Spekulationen zurück, dass er hinter den Millionenzahlungen stecken könnte. "Was die deutschen Zeitungen da spekulieren oder der Staatsanwalt vermutet, stimmt nicht. Das ist absoluter Blödsinn", sagte er der "Bild"-Zeitung. Er hätte auch keinen Grund gehabt, Gribkowsky Geld zu zahlen. "Er war doch bei den Verhandlungen auf meiner Seite. Ich brauchte ihn nicht zu überzeugen", sagte Ecclestone.

Er kenne Gribkowsky als Vorstand der BayernLB und habe ihn danach vielleicht viermal im Jahr gesehen, weil er zusammen mit ihm im Management der Formel-1-Firma Delta Topco gesessen habe, sagte der Formel-1-Chef. "Als Mitglied des Vorstands von Delta Topco hat er nur ein kleines Gehalt bekommen. Das weiß ich, weil ich der Vorstandschef war."

Ecclestone bestritt, dass er Konten oder Firmen auf Mauritius oder den Jungferninseln unterhalten habe, von wo aus die 50 Millionen Dollar in zwei Tranchen an Gribkowsky geflossen waren. Er kenne weder die Firma First Bridge Holding Ltd. auf Mauritius, noch wisse er etwas über Beraterverträge Gribkowskys, sagte Ecclestone.

Laut "Süddeutscher Zeitung" passiert es häufig, dass die Strafverfolgungsbehörden gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens bei verdächtigen Managern die vorhandenen Vermögenswerte beschlagnahmen. Diese sollen für den Fall sichergestellt werden, dass der Verdächtige später rechtskräftig verurteilt wird.

Im Falle einer solchen Verurteilung könne ein Gericht etwa die Villa oder Bankkonten oder Luxuslimousinen für "verfallen" erklären und dann der Staatskasse zuführen. Damit der mutmaßliche Täter die vermutete Beute nicht noch schnell beiseiteschaffen kann, ordneten Richter zumeist einen "dinglichen Arrest" an und verhängten Zwangshypotheken oder Pfändungsbeschlüsse, heißt es in dem "SZ"-Bericht.

ler/dpa