Berater haften bei Fondspolicen - DER SPIEGEL
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VERSICHERUNG Berater haften bei Fondspolicen

• aus DER SPIEGEL 9/2003
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Versicherungskunden stehen neue Möglichkeiten offen, die Vermittler wegen falscher Beratung haftbar zu machen. Die Beamten von Jochen Sanio, dem Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), stuften in einer aktuellen Stellungnahme an die Verbraucher-Zentrale Bremen fondsgebundene Lebensversicherungen als Wertpapierdienstleistung ein, wenn sie im Rahmen einer Immobilien-Finanzierung verkauft werden. Dann gelten wie bei Banken schärfere Aufklärungsvorschriften. Danach müssen nicht nur Kreditinstitute, sondern auch diese Versicherungsvermittler das Wissen des Kunden zwingend berücksichtigen und sachgerecht beraten, wenn sie solche von der Entwicklung an den Aktienmärkten abhängigen Produkte verkaufen. Tatsächlich wurden viele Versicherungskunden nicht über die spezifischen Risiken solcher Fondspolicen aufgeklärt. Diese Lebensversicherungen investieren vornehmlich in Aktienfonds und wurden beispielsweise gern an Eigenheimkäufer verkauft, die mit den vom Aktienmarkt abhängigen Renditen ihre Immobilienkredite ablösen wollten.

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