Breitband-Internet: Deutschland bricht EU-Recht - DER SPIEGEL
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Breitband-Internet Deutschland bricht EU-Recht

Die Bundesregierung hat es versäumt, eine EU-Verordnung zur Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes durchzusetzen. Jetzt droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren.
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Brüssel - Die Europäische Kommission wird vermutlich am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten, berichtet die Nachrichtenagentur vwd unter Berufung auf Kreise der Behörde. Der für Telekommunikation zuständige Kommissar Erkki Liikanen wirft Berlin vor, im deutschen Ortsnetz hätten Konkurrenten gegen die übermächtige Telekom immer noch keine Chance. Damit verstoße die Bundesregierung gegen die EU-Verordnung zur Öffnung der so genannten "letzten Meile", die am 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft getreten war.

Die Verordnung, Ende 2000 im Rekordtempo vom Ministerrat verabschiedet, soll sicherstellen, dass alle Anbieter mit Marktmacht ihre Kupferleitungen, welche die Geräte der Kunden mit den Hauptverteilern verbinden, auch anderen Anbietern zur Verfügung stellen. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums zeigte sich angesichts des drohenden Mahnschreibens aus Brüssel gelassen. Die Bundesregierung stehe weiter zu ihrem Angebot, die EU-Verordnung bis Ende 2002 umzusetzen. Dies solle im Rahmen der im kommenden Jahr anstehenden Modernisierung des Telekom-Sektors geschehen. Darüber sei die Kommission vor wenigen Wochen schriftlich informiert worden.

Die Bundesregierung ist mit der Umsetzung stark im Verzug und verletzt dadurch europäisches Recht. EU-Verordnungen müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden; sie gelten unmittelbar ab dem Tag, an dem sie in Kraft treten. Deutschland hat es bisher versäumt, die seit Anfang des Jahres geltende Verordnung durchzusetzen.

Ende November hatte Liikanen Verfahren gegen einige EU-Staaten angekündigt, die nach seiner Auffassung ihren Telekom-Markt bisher nur unzureichend liberalisiert haben. Seine Kritik richtet sich vor allem gegen mangelhafte Entbündelung des Ortsnetzzugangs. Als "Unbundling" bezeichnet man die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Trennung von Festnetz und breitbandigem Internetzugang. Laut Liikanen haben sich in der Angelegenheit bereits mehrere Neueinsteiger am Markt beschwert. Im Jahresbericht der Kommission über die Liberalisierung des Telekom-Sektors sind Hinweise darauf enthalten, dass es sich bei den kritisierten Staaten neben Deutschland vermutlich um Portugal, Griechenland, Italien, Frankreich und Luxemburg handelt.

Wettbewerbsbedingungen für die Teilnehmeranschlüsse zu schaffen ist eine Vorgabe der Staats- und Regierungschefs vom März 2000. Die Lage sei insgesamt aber noch enttäuschend, heißt es im Kommissionsbericht von Ende November. Trotz der entsprechenden Verordnung seien erst rund 640.000 Anschlussleitungen tatsächlich entbündelt worden. Auf Grund der fehlenden Konkurrenz entwickelten die etablierten Netzbetreiber weiter ihre eigenen Breitbanddienste. Die nationalen Regulierungsbehörden müssten die Situation daher sorgfältiger überwachen und verbindliche Fristen mit glaubwürdigen Strafen festsetzen.