Brüssel vs. Bahn "Gau für die Verkehrspolitik"
Berlin/Frankfurt am Main - "Die Kommission hat ein Verfahren eingeleitet", bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag in Berlin. Deutschland sei eine Frist von sechs Wochen zur Änderung der betreffenden Gesetze eingeräumt worden.
Nach Auffassung der Kommission hat der Bund Aufträge im Wert von über zehn Milliarden Euro nicht rechtmäßig vergeben. Gibt es keine Einigung mit der Kommission, kommt es zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Ein Bahn-Sprecher erklärte: "Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass die bestehenden Verträge gesetzeskonform sind." In Kreisen der Bahn hieß es, man sei verwundert, dass ausgerechnet das Land mit der weitestgehenden Liberalisierung des Bahnverkehrs in Europa ins Visier der Kommission geraten sei.
Rückschlag für die Privatisierung
Nach Auffassung der US-Investmentbank Morgan Stanley, die im Auftrag des Bundes den Weg der Bahn AG zur Kapitalmarktfähigkeit verfolgt, ist ein für die Bahn positiver Ausgang des Streits entscheidend für eine Privatisierung des Konzerns.
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Morgan Stanley schrieb im Mai unter Hinweis auf den Streit, die positive Klärung der Beschwerde der EU stelle "eine Conditio bzw. im negativen Fall einen möglichen Hinderungsgrund für eine Privatisierung der DB dar." Der Bereich Regio gilt als profitabelster Teil des Bahn-Konzerns.
Der Verkehrsexperte der Grünen, Albert Schmidt, sprach von einer schwierigen Lage für die Bundesregierung. "Wenn es zu einer Klage vor dem Gerichtshof kommt, ist das der Gau für die Verkehrspolitik der Bundesregierung."
Der Streit schwelt seit Februar
Bereits Anfang 2004 hatte EU-Binnemarktkommissar Frits Bolkestein in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Brief an die Bundesregierung erklärt, die Vergabe ohne Ausschreibung verstoße offensichtlich gegen EU-Recht. Mehrere Länder hätten langfristige Verträge an die Bahn-Tochter ohne ein transparentes Vergabeverfahren an die Bahn-Tochter DB-Regio vergeben.
In dem Schreiben der Kommission mit Datum 18. Februar an den Bund hieß es: "Eine Beseitigung der (Vertrags-)Verletzung erfordert daher die Beendigung der gemeinschaftsrechtswidrig abgeschlossenen Verträge." Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird nun aber eine rückwirkende Auflösung geschlossener Verträge nicht mehr verlangt.
Die Bundesregierung hatte 2002 das Vergaberecht geändert, um langfristige Aufträge der Länder unter bestimmten Bedingungen auch ohne Ausschreibung möglich zu machen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte eine Klage gegen die Vergabe eines Auftrags unter Hinweis auf das Gesetz daher abgelehnt. Die Kommission teilte die Auffassung des Gerichts aber ausdrücklich nicht.
Keine Annäherung in Sachen Beschäftigungsbündnis
Die Verhandlungen über ein neues Beschäftigungsbündnis bei der Bahn sind derweil am Freitag ohne Annäherung vertagt worden. Die Vorstellungen von Konzernspitze und Gewerkschaften lägen noch weit auseinander, hieß es auf beiden Seiten nach einem Treffen in Frankfurt am Main.
Das bestehende Bündnis, mit dem betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden, läuft zum Jahresende aus. Der bundeseigene Verkehrskonzern hat insgesamt 230.000 Beschäftigte.
Bahnchef Hartmut Mehdorn erklärte sich nach dem Treffen mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA zu einer Verlängerung des laufenden Bündnisses bis 2008 bereit. Als Bedingung nannte er jedoch unter anderem eine Senkung der Arbeitskosten um zehn Prozent.
Die Gewerkschaftsvorsitzenden Norbert Hansen und Klaus-Dieter Hommel lehnten dies strikt ab. Sie forderten eine Verlängerung des Bündnisses bis 2010. Die Verhandlungen sollen am 1. November fortgesetzt werden.