EU Brüsseler Prinzipien
Der grüne Ratsherr Wolfgang Janßen aus der Gemeinde Bockhorn in der niedersächsischen Provinz griff zum letzten Mittel: Er verpetzte seine Ratskollegen aus den anderen Parteien bei der EU-Kommission in der Europa-Kapitale Brüssel.
Das Delikt: Die Kläranlage der Gemeinde hatte ihre Kapazitätsgrenze erreicht, also entschloss man sich 1997, sie samt Kanalnetz für fünf Millionen Mark an die EWE (Energieversorgung Weser-Ems) zu verkaufen. Das Unternehmen verpflichtete sich, die Bockhornschen Abwässer künftig über eine Druckwasserleitung zur benachbarten Kläranlage in Varel zu schaffen, dafür bekommt die EWE zwei Millionen Mark jährlich. Auf 30 Jahre banden sich Gemeinde und Versorger mit einem Dienstleistungsvertrag aneinander.
In Bockhorn seien bindende europäische Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge missachtet worden, klagte der Grüne Janßen.
Nicht weit entfernt, in Braunschweig, hat sich die Stadt verpflichtet, 30 Jahre lang 120 000 Tonnen Müll per annum an die Braunschweigischen Kohle-Bergwerke zu liefern und dafür 300 Mark pro Tonne zu überweisen. Das Unternehmen versprach, den Unrat in einer neu errichteten Müllverbrennungsanlage zu verfeuern und die Überreste anschließend in leeren Kohlestollen zu verstauen. Der Auftragswert insgesamt: reichlich eine Milliarde Mark.
Auch hier gefiel einem Öko-Politiker die ganze Richtung nicht. Er meldete den Vorgang der EU-Kommission.
Jahre vergingen, jetzt zeigt der Grünen-Aufstand Wirkung. Auf Antrag des niederländischen Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein zerrt die Kommission die Bundesregierung, die sich völlig unschuldig fühlt und von den Gesetzesverstößen lange Zeit nichts wusste, vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH).
Welche Folgen das für die föderale Struktur der Bundesrepublik, für die Budgets und für das deutsche Zivilrecht haben wird, mögen sich die Experten von Finanzminister Hans Eichel und Wirtschaftsminister Werner Müller noch gar nicht ausmalen. Nur eines glauben sie schon zu wissen: Es wird schrecklich.
Verklagt wird die Bundesregierung, weil sie alleiniger Ansprechpartner der Kommission in allen juristischen Querelen zwischen Union und Deutschland ist, egal, auf welcher föderalen Ebene der Rechtsverstoß stattfand. Sowohl Eichel als auch Müller gestanden eilfertig den Gesetzesbruch.
Es blieb ihnen keine Wahl. Aufträge mit einem Wert von über 139 312 Euro, so die EU-Vorschrift, müssen europaweit ausgeschrieben werden. Sowohl Braunschweig als auch Bockhorn aber haben nur mit einem Partner verhandelt. Die örtlichen Rechtfertigungsgründe, alles habe schnell gehen müssen, und die Konditionen seien so einzigartig günstig gewesen, wurden in Berlin wie in Brüssel beiseite geschoben - es geht ums Prinzip.
Ob die Kommunen gute Argumente haben, einem ihnen bekannten Unternehmen Aufträge zu erteilen, oder nicht, das spielt in Brüssel keine Rolle: Für Bolkestein haben die beiden Fälle strategische Bedeutung.
»Wenn wir so etwas hinnehmen«, sagt sein Kabinettsmitglied Ben Smulders, »würde das unsere Regeln inhaltsleer machen.« Die Kommission dürfe niemals dulden, dass europäisches Recht folgenlos gebrochen werde. Deshalb müsse der EuGH die Bundesrepublik dazu verpflichten, diesen Unrechtstatbestand zu beheben.
Das würden Eichel und Müller nur zu gern tun, auch ohne Richterspruch. Das Dumme ist nur: Sie wissen nicht, wie. Berlin, so argumentieren sie, habe keine Möglichkeit, die Gemeinden anzuweisen, irgendetwas zu tun, was die nicht wollten.
Sollte das Gericht dennoch ein tägliches Millionen-Bußgeld gegen die Bundesregierung verhängen, müsse der unschuldige Bund zahlen - 30 Jahre lang, Tag für Tag. In einem langwierigen Prozess könne Berlin dann - vielleicht - die Länder dazu bewegen, Bundestreue zu üben und dieses Bußgeld bei den Tätern, den Gemeinden, einzutreiben.
Das Ergebnis wäre aber auch nicht zufrieden stellend. Den Kommunen drohte der Bankrott. Sie hätten keine Möglichkeit, die Verträge zu kündigen und so den Schaden gutzumachen. Im deutschen Zivilrecht ist ein Verstoß gegen europäische Vergaberichtlinien kein Nichtigkeitsgrund, der es erlauben würde, den Vertrag rückgängig zu machen, ohne dass es zu Schadensersatzforderungen käme.
Die Kommission hat für diese Zwickmühle nur begrenzt Verständnis. Ihr geht es darum, die eigene Durchsetzungsfähigkeit und Reputation zu beweisen. Die großzügige Vernachlässigung der europäischen Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist fast ein Massenphänomen. Inzwischen liegen in Berlin Anfragen der Kommission zu ungefähr 40 ähnlichen Fällen vor - mit steigender Tendenz in den vergangenen Monaten.
Auch in den anderen Mitgliedstaaten ist die Vergabemoral ähnlich lax. Dabei geht es aus Sicht der Kommission nicht um Petitessen. Die europaweite Ausschreibung von Gemeindeprojekten soll die üblichen Kungeleien auf örtlicher Ebene beenden und endlich Wettbewerb erzeugen. Sie ist für Bolkestein ein Kernelement des Binnenmarktes.
Offiziell hüten sich Kommissionsexperten zu spekulieren, was das Gericht entscheiden wird. Der EuGH könnte sich damit begnügen, schlicht festzustellen, dass die Verträge rechtswidrig sind. Er könnte Berlin aber auch Vorschriften machen, wie das Unrecht zu beseitigen sei.
Natürlich hoffen die Eurokraten, das Gericht werde formal bestätigen, dass Europa-Recht auch in diesem Fall nationales Zivilrecht bricht. Ein Verstoß gegen die EU-Vergaberegeln würde dann solche Verträge nichtig machen - egal, was die Folgen für Auftraggeber oder Auftragnehmer wären.
Aber die Brüsseler Juristen wären auch zufrieden, wenn der Gerichtshof den Mitgliedstaat Deutschland verurteilt, sein Zivilrecht so zu ändern, dass flagrante Rechtsverletzungen künftig nicht 30 Jahre fortgelten, sondern beendet werden können.
Berlin zeigt bereits Entgegenkommen. Bald schon soll im deutschen Gesetz stehen, dass nach Abschluss jedes größeren Vertrages eine Frist von 14 Tagen gilt. In dieser Zeit können zu kurz gekommene Konkurrenten Europarechtsverstöße melden und das Projekt vorläufig stoppen.
In den anhängigen Fällen hilft diese Beflissenheit jedoch nichts. Mögliche Konkurrenten in Mailand, Helsinki oder Bordeaux hätten von den inkriminierten Abschlüssen ja niemals etwas erfahren - jedenfalls nicht, bevor es zu spät zum Einspruch war. WINFRIED DIDZOLEIT