Bundesrechnungshof zerpflückt Gesetzentwurf der Bundesregierung - DER SPIEGEL
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100-Milliarden-Euro-Paket für Länderinfrastruktur Rechnungshof zerpflückt Gesetzentwurf der Bundesregierung

100 Milliarden Euro sollen an Länder und Kommunen für die Infrastruktur gehen. Der Bundesrechnungshof kritisiert die entsprechenden Pläne der Bundesregierung jedoch als »substanzlos«. Die Prüfer fordern, den Gesetzentwurf nachzuschärfen.
S-Bahn-Station in Berlin
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Foto: Emmanuele Contini / NurPhoto / IMAGO

Der Bundesrechnungshof (BRH) übt vernichtende Kritik an dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen zukommen lassen will. Mit Blick auf die notwendigen Erfolgsfaktoren sei der Entwurf »substanzlos«, schreiben die Prüfer in einem Gutachten vom 8. September.

So seien die Vorgaben, wonach die Mittel von Ländern und Kommunen nur zusätzlich zu ohnehin schon geplanten Maßnahmen ausgegeben werden dürften, entfallen. Auch habe der Bund keine Möglichkeiten, unwirtschaftliche Pläne der Länder von der Förderung auszuschließen. Eine Erfolgskontrolle sei nicht vorgesehen.

Das Recht des Bundes, Förderungen bei nicht längerfristig nutzbaren Investitionen zurückzufordern, sei in dem Gesetzentwurf entgegen früheren Ankündigungen nicht mehr enthalten. »Die Förderbereiche sind konturlos und die Doppelförderung wird ermöglicht«, kritisiert das Gutachten.

Die 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen sind Bestandteil des neuen Sondervermögens im Umfang einer halben Billion Euro, mit denen die Bundesregierung die Infrastruktur in Deutschland ausbauen und modernisieren will. Der großzügige Anteil für die Länder war notwendig geworden, um deren Zustimmung zur Grundgesetzänderung im Bundesrat zu erreichen. Um die Länderregierungen gewogen zu stimmen, räumte die Bundesregierung ihnen große Freiheiten bei der Entscheidung darüber ein, wie die Mittel verwendet werden können.

Zu weitgehende Zugeständnisse

Die Zugeständnisse gehen dem Bundesrechnungshof deutlich zu weit. Der Gesetzentwurf sollte seiner Meinung nach nachgebessert werden, »um sicherzustellen, dass auch die von den Ländern bewirtschafteten Bundesmittel, die der Bund den Ländern für deren Infrastrukturstärkung aus seinen kreditfinanzierten Mitteln des Sondervermögens zur Verfügung stellt, nur für zusätzliche Investitionen verwendet werden«, heißt es in dem Bericht. »Darüber hinaus müssen diese Mittel wirtschaftlich, nachhaltig und zielgerichtet eingesetzt werden.«

Ohne diese »elementaren und verfassungsrechtlich gebotenen Mindestanforderungen« bestehe das Risiko, dass das komplett aus Krediten des Bundes finanzierte Paket nicht zu mehr und besserer Infrastruktur in den Ländern führe. So werde das Ziel gefährdet, den Investitionsstau der vergangenen Jahrzehnte zu beseitigen und für mehr Wirtschaftswachstum zu sorgen.

»Bund und Länder müssen die gesamtstaatlichen Interessen in den Vordergrund rücken und zusammenwirken«, fordert der BRH. Den Bundestag rufen die Prüfer dazu auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend nachzuschärfen. Vor allem sollten die Parlamentarier darauf achten, dass die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen gewährleistet ist. Auch seien regelmäßige Erfolgskontrollen erforderlich.

Die Mittel sind vor allem für den öffentlichen Nahverkehr, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie die Energie- und Wärmeinfrastruktur vorgesehen.