Deutsche Bank Ackermann kann mit neuem Vertrag rechnen
Frankfurt am Main/Düsseldorf - Ackermann könne trotz des Mannesmann-Verfahrens mit einer Verlängerung seiner Amtszeit an der Spitze von Deutschlands größtem Geldhaus rechnen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Kreise. Er werde wahrscheinlich einen neuen Vertrag erhalten, jedoch befristet auf zwei bis drei Jahre, sagten demnach mehrere mit der Situation vertraute Personen. Die Deutsche Bank lehnte eine Stellungnahme ab.
Ackermanns derzeitiger Kontrakt hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis Ende 2006. Es gilt als wahrscheinlich, dass Deutsche-Bank-Aufsichtsratschef Rolf Breuer bis zur Veröffentlichung der Jahreszahlen 2005 am 2. Februar eine Entscheidung zur Vertragsverlängerung herbeiführen wird. Das oberste Kontrollgremium der Bank dürfte kurz vor der Bilanz-Pressekonferenz zusammentreten.
"Ein langfristiger Vertrag würde keinen Sinn machen", sagte ein Beteiligter zu Reuters. Ackermann selbst ist demnach generell für kürzere Laufzeiten. Den Angaben zufolge ist ein Vertrag von zwei oder drei Jahren am wahrscheinlichsten. Ein vorzeitiger Abgang des Vorstandssprechers gilt dagegen als unwahrscheinlich. "Es gibt keinen wirklichen Nachfolger", sagte Reuters zufolge eine mit der Angelegenheit vertraute Person. Ackermanns Posten sei in der jetzigen Struktur nur schwer durch einen anderen auszufüllen.
Unsicherheit durch Mannesmann-Verfahren
Mögliche Unsicherheiten, die durch das laufende Mannesmann-Verfahren entstünden, seien durch entsprechende Vertragsklauseln in den Griff zu kriegen, hieß es weiter. Eine Option sei, vorab zu vereinbaren, wie viel Geld Ackerman erhalte, falls er im Zuge einer Verurteilung die Bank verlassen müsse. Der Schweizer wäre bei einem Schuldspruch als Vorstandssprecher voraussichtlich kaum zu halten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember auf eine Neuauflage des Mannesmann-Verfahrens entschieden. Bei der Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch Vodafone im Jahr 2000 flossen nachträglich insgesamt rund 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen. Ackermann als ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats und fünf weitere Manager müssen sich nun erneut wegen des Vorwurfs der Untreue oder der Beihilfe dazu vor Gericht verantworten. Der BGH hatte allerdings betont, dass sich der Banker selbst nicht bereichert hat.
Politiker von CDU, SPD und Grünen hatten nach der BGH-Entscheidung dennoch den Rücktritt des Schweizer Top-Bankers gefordert. Aufsichtsratschef Breuer hatte zudem in einem Interview Überlegungen für eine Nachfolge Ackermanns geäußert und damit die Spekulationen um einen Abtritt angeheizt. Ackermann selbst hat bislang Rücktrittsspekulationen zurückgewiesen und angekündigt, seine Arbeit fortsetzen zu wollen.
Die für das anstehende Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft in Düsseldorf dementierte unterdessen einen Bericht der "Rheinischen Post" von heute, wonach sie das Mannesmann-Verfahren gegen die Zahlung hoher Geldbußen einstellen könnte. "Die Meldung ist falsch. Es gibt keine solchen Erwägungen", sagte Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg. Ihm seien auch keine Signale bekannt, dass die Beklagten sich zu einer solchen Vorgehensweise bereit erklären würden." Die Akten lägen zudem noch in Karlsruhe.